Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

muss Betreuer Nachmieter suchen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema muss Betreuer Nachmieter suchen? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, folgender Fall: der Betreute musste dringend in ein Pflegeheim umziehen. Für die alte Wohnung besteht eine Kündigungsfrist von ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 25.08.2021, 09:03   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
Standard muss Betreuer Nachmieter suchen?

Liebe KollegInnen,


folgender Fall:



der Betreute musste dringend in ein Pflegeheim umziehen.
Für die alte Wohnung besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - die Künd. wurde vom Gericht genehmigt.


Da weder ausreichend Einkommen noch Vermögen vorhanden sind, müssen Leistungen gem. SGB XII in Anspruch genommen werden, auch die Miete für die nun gekündigte Wohnung.



Das Sozialamt fordert nun vom Betreuer, er müsse einen Nachmieter benennen, da der Vermieter eingeräumt hatte, dass ein angemessener Nachmieter die Kündigungsfrist verkürzen könnte (!). Mal abgesehen davon, dass man ohne Geld schwer eine Anzeige aufgeben kann: ist die Forderung des Sozialamts rechtens?



Herzliche Grüße und Danke vorab!
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2021, 09:14   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ob es tatsächlich so "rechtens" ist, kann ich auch nicht sagen.
Ich hatte es aber auch schon, dass das Sozialamt darum gebeten hat, sich beim Vermieter um eine vorzeitige Auflösung des Mieverhältnisses zu bemühen. Das war dann kein Problem, da die Vermieterin selbst bereits jemanden auf der Warteliste hatte. Bei der derzeitigen Knappheit, was sagt der Vermieter dazu? Er sollte sich ja schon wegen künftiger Miete etc mit bemühen.

Davon abgesehen, könntest du dich dann evtl. in der Form bemühen, kostenlose Kleinanzeigen zu setzen (ebay, Quoka), dann dem Vermieter einen Interessenten vorschlagen. Was er daraus macht, kannst du dann nicht mehr beeinflussen.
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2021, 09:58   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Es ist schon interessant, auf welche Ideen Behördenmitarbeiter kommen. Die Kündigungsfristen sind gesetzlicher Standard. Ein einseitiges Entgegenkommen des Vermieters ist nett, begründet aber keine entsprechenden Pflichten auf Mieterseite. Der SHT-Mitarbeiter möge doch mal Rechtsprechung benennen, in denen Sozialgerichte jemals eine solche Pflicht bejaht hätten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2021, 10:24   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
Standard

Das Sozialamt kann ja einen Makler bezahlen, der sich darum kümmert.


(Ich bin gerade privat auf der Suche und das nimmt einfach super viel Zeit in Anspruch - gefühlt 80% der Anfragen (über die üblichen Portale) sind einfach Zeitverschwendung und führen zu nix...

Und das dann noch für einen Betreuten?)
aprilapril ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2021, 20:12   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
Standard

Den Gefallen würde ich einem Mitarbeiter des Sozialamts nicht tun. Das Geld für die Mietzahlung kommt schließlich nicht aus seiner/ihrer Tasche und was haben du und dein Betreuter denn davon?



Und ja, rein rechtlich ist das Sozialamt schlicht zur Übernahme der Mietzahlung verpflichtet.
Domenica ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2021, 11:34   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.08.2021
Ort: niedersachsen
Beiträge: 35
Standard

hier in meinem örtchen wäre das allein aus zeitlichen gründen gar nicht machbar..


hier verlangt der leistungsträger die einreichung 3er kostenvoranschläge von umzugs/wohnungsauflösungsunternehmen.. bis diese eingeholt sind.. beim leistungsträger eingereicht und bearbeitet werden.. letztendlich ein bescheid durch den leistungsträger zur kostenübernahme des günstigsten unternehmens ergeht.. dieser dann mit der auflösung beauftragt wird.. vergehen ja schon allein diese drei monate..



allein unter diesem aspekt haben wir nie in betracht gezogen das wir einen nachmieter stellen müssen.. dieses wurde allerdings auch noch nie von uns verlangt
alexandra-whv ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2021, 15:12   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Für die alte Wohnung besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - die Künd. wurde vom Gericht genehmigt.
Hallo,

vielleicht hat der Vermieter auch ein Interesse an einer schnellen Neu-Vermietung, z. B. weil er jetzt eine höhere Miete verlangen kann. Frag doch mal, ob er bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu schließen: Dann kommt die Betreute früher raus und der Vermieter rein.

Nachmieter-Suchen ist natürlich Quatsch. Davon hat ja nur das Sozialamt was, aber deine Betreute nicht.
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2021, 17:42   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
Standard

"Der SHT-Mitarbeiter möge doch mal Rechtsprechung benennen, in denen Sozialgerichte jemals eine solche Pflicht bejaht hätten."


Das Sozialamt hat nun geantwortet:
"der Sozialhilfeempfänger müsse alle Notwendige und Zumutbare tun, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu auch die Suche nach einem Nachmieter gehört (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.1999 - 7 S 458/99; Miedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.10.2001 - 4 MA 2598/01)."


Die Frage wird wohl sein, was "zumutbar" bedeutet. Der Betreute ist vollständig mittellos, die Wohnung ein verschimmeltes Loch. Eigentlich sollte man eher das Gesundheitsamt dahin schicken...
Ist es dem Betreuer zumutbar ggf. kostenpflichtig zu inserieren, potentielle Nachmieter durch die Wohnung zu führen, damit der Vermieter diese dann ablehnt (was er wahrscheinlich aber nicht machen wird, weil die Wohnung eigentlich in einem nicht vermietbaren Zustand ist).
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2021, 19:04   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Wenn sich die Wohnung in einem gesundheitsgefährdenden Zustand befindet muss selbstverständlich kein Nachmieter gesucht werden, ganz unabhängig von der Frage ob einem Betreuer diese Tätigkeit dem Grunde nach zumutbar ist. Was der Vermieter da für irrsinnige Träume hat ist zweitrangig, er muss in jedem Fall zuerst den Schimmel beseitigen bevor er dort wieder einen Mieter reinsetzen kann.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2021, 20:54   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Zumindest der 1. der beiden Beschlüsse ist im Internet zu finden. Den muss man sich mal richtig durchlesen. Wobei der Fall 22 Jahre her ist (ist hier von Bedeutung). Es ging um einen selbst gewählten Umzug, also um etwas, dass man nach damaliger Lage - angeblich völlig entspannter Wohnungsmarkt im Landkreis - auch so lange hätte verschieben können, bis man einen Nachmieter gefunden hätte. Trotzdem hat das Gericht im Rahmen der einstweiligen Verfügung schon mal 1 Monat Mietüberschreitung gebilligt - und eine abschließende Entscheidung über die restlichen 2 Monate von weiteren Ermittlungen abhängig genacht. Dazu findet sich nichts weiteres. Außerdem stammt die Entscheidung aus der Zeit vor 2005. Damals waren die Verwaltungsgerichte zuständig. Von denen gibts auch Entscheidungen wie, dass die Verwaltung auch bei fehlerhaften Verweigerung der Sozialhilfe nicht nachzahlen müsse, weil die SH nur den aktuellen Bedarf abdecken kann. Und der Betroffene ja nicht verhungert sei.

Seit 2005 sind die Sozialgerichte zuständig, die in vielen Fällen mit der menschenverachtenden Rspr Schluss gemacht haben.

Zurück zum aktuellen Fall: der ist mit dem alten gar nicht vergleichbar. Die Heimnotwendigkeit trat plötzlich auf, es musste ganz schnell ein Heimplatz gefunden werden. Solche sind rar gesät und davon abgesehen, warten die ihrerseits nicht, wenn man erst für Monate später einen Heimplatz anmieten wollte (wenn die Gesundheitslage das überhaupt zuließe). Denn die Heimplatzlage ist nicht entspannt. Deshalb konnten solche Vorbereitungen gar nicht getroffen werden. Mal ganz abgesehen: hätte der Vermieter einen vom Betreuer angebotenen Nachmieter überhaupt akzeptiert? Heutzutage müssen Mietinteressenten ja erstmal einen Spießrutenlauf bez Solvenz usw veranstalten. Soll der Betreuer dann etwa auch dessen Solvenz eruieren! Das ist mit Sicherheit ein Verstoss gegen § 65 Abs. 1 Nr 1 SGB I. So würde ich argumentieren - und ein guter Fachanwalt für Sozialrecht auch!
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (12.09.2021 um 10:13 Uhr)
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39