Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltstitel abgelaufen - Gibt es Leistungen im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum,
ein bekannter Betreuer hat eine hochschwangere 20 Jährige Betreute (Staatsangehörigkeit Nordmazedonien), die laut Gutachten eine 70%ige geistige Behinderung ...
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02.10.2021, 16:24 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Aufenthaltstitel abgelaufen - Gibt es Leistungen
Liebes Forum,
ein bekannter Betreuer hat eine hochschwangere 20 Jährige Betreute (Staatsangehörigkeit Nordmazedonien), die laut Gutachten eine 70%ige geistige Behinderung hat. Die Mutter, welche bis heute mit Familie in Wuppertal lebt, hatte bis vor kurzem die ehrenamtliche Betreuung inne. Die Tochter entschied sich jedoch zu dem Vater des Kindes zu flüchten und ist nun in Berlin bei diesem. Das war der Grund für den Betreuerwechsel. Der Aufenthaltstitel der Betroffenen ist seit April abgelaufen. Es gibt eine Meldeadresse in Berlin, bei der sich die Betreute jedoch nicht aufhält. Sie ist nun bei Ihrer Schwiegermutter untergekommen und möchte dort gemeldet sein. Jetzt hat der bekannte Betreuer: - Einen Termin in 3 Monaten bei der Ausländerbehörde gemacht zur Verlängerung des Titels. - Den Vermieter der Schwiegereltern angeschrieben, um das Einverständnis zu bekommen, die Betroffene dort mit anzumelden, bis man eine eigene Wohnung finden kann. Da es für Ausländer ohne Aufenthaltstitel keine Sozialleistungen gibt, bat mich der Betreuer hier zu fragen, welche Schritte er jetzt noch unternehmen kann/soll. Kann man eventuell überbrückend Leistungen nach dem AsylbLG stellen? Bankeneinsicht ist bereits vorhanden, doch es gibt ja kein Einkommen oder ähnliches. Wie ich verstanden habe, lebt die Dame auf Kosten des Vaters/der Schwiegereltern. Nach Verlängerung des Titels, kann ja Arbeitslosengeld II beantragt werden. Er fragt nach Tipps, was er als Betreuer noch im Sinne der Betroffenen jetzt noch tun kann. Danke an alle im Voraus |
02.10.2021, 17:39 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Der Fall ist m. E. etwas für einen Asylrechtsanwalt und/oder eine Flüchtlingsberatung. Jeder Kontakt mit Behörden könnte in der jetzigen Situation zur sofortigen Abschiebung der Betreuten führen.
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03.10.2021, 20:03 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Das mit den Behörden ist laut Aussage des Betreuers bereits gelaufen, da dieser die Betreuung erst im September übernommen hat und in seinem Übernahmebericht dem Amtsgericht vor kurzem mitgeteilt hat, dass der Aufenthaltstitel abgelaufen ist und ein Termin zur Verlängerung in 3 Monaten ansteht.
Hier stellt sich die Frage nach besonderer Schutzwürdigkeit der Betreuten aufgrund von Schwangerschaft, geistiger Behinderung und Pflegegrad 2. Wegen dem Anwalt für Asylrecht, der muss ja bezahlt werden und da kein Geld vorhanden ist, habe ich ihm geraten, eine Flüchtlingsberatung zu kontaktieren. Ob der Betreuten dort doch so geholfen werden kann wie bei einem Anwalt für Asylrecht bleibt abzuwarten. |
03.10.2021, 20:31 | #4 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Nur bringt das alles nichts, wenn nachts um 3 die Polizei vor der Tür steht und einen zum Flughafen bringt. Abschiebungen werden in Deutschland grundsätzlich nicht angekündigt, somit gibt es auch keinen Rechtsschutz gegen Abschiebungen. Bereits die Anmeldung am neuen Wohnort könnte dazu führen, dass die Abschiebung durchgeführt wird. Soweit ich das verstanden habe ist die Betreute quasi untergetaucht und ihr Aufenthalt den Behörden unbekannt? Das ist dann quasi gefundenes Fressen. |
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03.10.2021, 20:41 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Der Vater ist Bulgarischer Staatsbürger. Das Kind hat als ungefähren Geburtstermin November.
Sie ist vor der Familie weggerannt und hat eine Meldeadresse in Berlin, als der Betreuer den Fall übernahm. Jedoch hält Sie sich dort nicht auf, sondern bei der Familie des Vaters des Kindes und will dort neu angemeldet werden. In Berlin wird doch gar nicht abgeschoben wenn man den Berliner Zeitungen glauben kann. Der Rot-Rot-Grüne Senat soll da seine eigenen Regeln haben, so sagt man. |
15.10.2021, 14:52 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo NeuerBetreuer,
der Termin bei der Ausländerbehörde sollte als Fiktionsbescheinigung ( § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthalttG ) ausreichen um SGBII zu beantragen. Ich würde den Antrag unter Vorlage der Terminsnachricht stellen und abwarten wie das Jobcenter darauf reagiert. Hier in Düsseldorf hat es funktioniert. Liebe Grüße Rose |
22.10.2021, 12:16 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Rose40 Ich danke dir für deinen Rat, so habe ich das auch gemacht.
Eventuell weißt du oder ein anderer Teilnehmer die Antwort auf meine nächste Frage. Der bereits abgelaufene Aufenthaltstitel wurde in Wuppertal ausgestellt. Jetzt teilte mir die Betroffene mit, man sagte ihr, sie müsste diesen auch wieder in Wuppertal verlängern lassen und nicht in Berlin, trotz Meldeadresse. Gibt es hier Erfahrungswerte? Telefonisch erreicht man natürlich niemanden bei den Einwanderungsbehörden. Danke und Grüße |
24.10.2021, 17:46 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo NeuerBetreuer !
Zitat:
Alexander |
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12.11.2021, 12:38 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
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Ein Update zur Situation und ein großes Dankeschön an Rose40.
Der Hinweis mit der Fiktionsbescheinigung hat tatsächlich funktioniert. Auch die polizeiliche Meldung konnte trotz abgelaufenem Aufenthaltstitel durchgeführt werden. |
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Stichworte |
arbeitslosengeld, asylblg, aufenthaltstitel |
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