Dies ist ein Beitrag zum Thema KV-Übergang von ALG2 in SGB 12 im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter wechselt infolge Aufhebungsbeschluss ab 11/2021 vom ALG-2 Bezug in die Grundsicherung gem. SGB 12. Ein Erwerbsminderungs-Rentenanspruch besteht ...
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11.10.2021, 11:02 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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KV-Übergang von ALG2 in SGB 12
Hallo,
ein Betreuter wechselt infolge Aufhebungsbeschluss ab 11/2021 vom ALG-2 Bezug in die Grundsicherung gem. SGB 12. Ein Erwerbsminderungs-Rentenanspruch besteht nicht. Bisher wurden die KV und PV-Beiträge vom Jobcenter getragen. Nun muss ich einen Antrag bei der gesetzlichen KV auf freiwillige Mitgliedschaft (Weiterversicherung) stellen und gleichzeitig die Kostenübernahme durch das Sozialamt beantragen. So korrekt? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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11.10.2021, 11:03 | #2 | |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
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Beiträge: 360
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Zitat:
Würde ich so sehen, ja. |
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11.10.2021, 11:09 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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....ich frage deswegen, weil mir eine Mitarbeiterin der KV sagte, ich könne abwarten bis ich von der KV deswegen angeschrieben werde, dies erfolge automatisch. Bei KV-Schutz bin ich aber vorsichtig und reagiere lieber selber und frühzeitig.
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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11.10.2021, 12:42 | #4 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Nein, nicht abwarten. Die obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V) tritt (jedenfalls nach Ansicht der Krankenkassen) dann nicht ein, wenn der Übergang von ALG 2 und Sozialhilfe nahtlos erfolgt.
Also bei der KK die freiwillige KV unverzüglich beantragen (ohne KG-Anspruch, § 9 SGB V). Und gleichzeitig beim SHT die Übernahme der KV-Beiträge (dem Grunde nach). § 32 SGB XII. Die genaue Beitragshöhe hat man in dem Moment noch nicht. Die reicht man dem SHT nach.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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