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Flüchtlinge, Jobcenter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Flüchtlinge, Jobcenter im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Pichilemu Lebt die Familie eigentlich immer noch zu siebt in der 2-Zimmer-Wohnung? Das kann ich mir kaum ...


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Alt 15.10.2021, 09:34   #11
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Lebt die Familie eigentlich immer noch zu siebt in der 2-Zimmer-Wohnung? Das kann ich mir kaum vorstellen, wie unter den Bedingungen ein Familienleben überhaupt möglich sein soll. Wäre auch ein Grund für einen vom Amt zu finanzierenden Umzug (Überbelegung der Wohnung).

Moin, yes. 2 Zimmer. Das große Zimmer wurde mit Spanplatte geteilt. Die Mäsel sind 15, 8, 6 Jahre alt ein Zwillingspäaar und der 4 jährige Sohn.

Die Zwillinge teilen sich ein Campingbett, die großen das andere. Die Eltern im D-bett mit dem 4 jährigen Sohn. Die Matratzen sind nackte Schaumstoffmatratzen mit fautgroßen Löchern. Lattenrosten zerborsten. Hochgekocht ist das ganze durch die Kita die eine Meldung an das Jugendamt gemacht haben. Die eingesetzte Familienhelferin hat die Berufsbetreuung angeleiert. usw. usf. Habe Kontakt zum Flüchtlingsbeauftragten. Nett. Ist er. Nett, helfen kann er auch nicht. Es liegen Psychiatrische GA vor. Das Elend nimmt keine Ende. Trotzdem konnte die Eheleutei in einer Massnahme unterbringen...mehr schlecht als recht. Beide könne nicht lesen und schreiben. Rechenschwäche...1 bzw. 4 jahre Schule. Integrationskurs konnte zum einem wegen Corona zum anderen wegen Überlegung der Kurse noch nicht stattfinden. Bei Ihr noch eine Minderbegabung.

Er starke Seebehinderung ....lt. Augenklinik quasi blind. 40 Prozent Nah und Fernbereich mit Brille. Das sind Glasbausteine kann er nicht tragen zu schwer. Aok hat nur dem Regelsatz übernommen. OP bringt ihn weiter -abgesehen das die Kosten nicht übernommen werden. Aber....lt. AKlinik wird er nie lesen und schreiben lernen. Wurde sozusagen seit der Kindkeit...er kann es einfach nicht. Nun fahre ich zum Montag zum sehtest. neue Brille...muss er auf jeden fall haben....wer zahlt...weiss ich nicht. Für die Kinder bin ich nicht zuständig. Aber für meine Kollefin auch nicht ohne.

Ja richtig mit Wohnraum....bin ich dran....wir haben keinen passenden WR im Landkreis.lt. Flüchtlingsbeauftragten. Und die ich versucht habe seit 08/21 waren es fünf........nur Absagen.
Kimo ist offline  
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Alt 15.10.2021, 09:50   #12
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Standard Jobcenter Flüchtlinge

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mh, der entscheidende Punkt ist wohl den Nachweis zu erbringen dass es bisher noch keinen Antrag auf eine Erstausstattung gab. Ebenso keine Leistungsgewährung.

Campingmöbel wie von dir geschildert sind definitiv kein Bestandteil einer regulären Erstausstattung die es tatsächlich nur einmal gibt. Erst alles weitere müsste über ein Darlehen finanziert werden.

Aus diesen Gründen beantrage ich z.B. als Betreuerin nie die Erstausstattung wenn es sich nur um einen vorübergehenden Bezug (als Beispiel) in eine (Übergangs-)Wohnung handelt. Da behilft man sich lieber um erst bei Bezug einer genehmen Wohnung dann zu der Erstausstattung zu kommen.
Man beachte auch das Urteil dazu hier wegen der Ausnahmereglungen
https://www.kanzleibeier.eu/die-wohn...1-nr-1-sgb-ii/
Die gezeigte Hartleibigkeit des Sozialamt wg dem fehlenden Erstbezug solltest du in deinem Widerspruch evtl. aufgrund der besonderen Situation hervorheben.

Asonsten würde ich dir andeutungsweise im Widerspruch zur Ankündigung der gerichtlichen Klärung durch das SG raten und auch gleich die Unterlagen für die Beratungshilfe/Verfahrenskostenhilfe usw. für einen RA zusammenzustellen den du bereits jetzt anfangen könntest zu suchen.
Für Sozialgerichtliche Verfahren vor dem SG herrscht zwar zunächst kein RA Zwang aber insgesamt ratsam wäre es evtl. doch.


Zusatz:
Vom blossen telefonieren rate ich dir dringend ab, ab sofort alles nur noch nachprüfbar schriftlich. Telefonische Auskünfte lassen sich so gut wie nie gerichtsfest nachweisen.Wo der Kram bearbeitet wird ist wumpe.

okay, ich lese mich ein und mach mich an den Widerspruch.
Kimo ist offline  
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Alt 14.12.2021, 07:16   #13
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Ort: Dannenberg/Elbe
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Standard Jobcenter Flüchtlinge

ich hatte eine Frist gesetzt....welche selbstverständlich nicht eingehalten wurde. Zumindest habe ich durch den Widerspruch eine Person im Briefkopf....Bitte haben Sie Geduld. Sehen Sie von Nachfragen ab.

Zu meinen Betreuten....viele Leute haben inzwischen mit Spenden geholfen. Alle haben jetzt ein eigenes gebrauchtes Bett. Die Wohnung wurde der Vermieterin instand gesetzt. Neue gebrauchte Küche. Neue Heizkörper...ect. Der Vater wollte nicht, dass ich den Widerspruch schreibe....es sei jetzt alles i.O. Jobcenter hilft nicht. Für ihn habe ich wegen der starken Sehbehinderung Schwerbehinderung beantragt. Eine neue Brille will der Vater nicht....die AOK zahlt 50,00 €. Die Brille mit Kunststoffgläsern sind 1 cm dick. Also Glasbausteine. Dünner schleifen würde bis zu 0,5 cm gehen. Das würde dann 330 € Eigenanteil betragen. das liegt nicht drinn. Ich wills jetzt man bei der Diakonie zwecks Zuschuss versuchen.
Kimo ist offline  
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Alt 14.12.2021, 12:55   #14
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Zitat:
Zitat von Kimo Beitrag anzeigen
... eines Darlehens. Dieses soll dann mit 10% des Regelbedarfes getilgt werden. Wessen Regelbedarf? Eines der Erwachsenen? Beide Erwachsenen oder auch der Bedarf der Kinder?
Ich kenne es so, dass die Regelbedarfssätze nur der Erwachsenen für die Darlehensrückzahlung angezapft werden. Zuschläge (Warmwasserbereitung, kostenaufwändige Ernährung usw.) wie auch Kinder bleiben unangetastet.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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