Dies ist ein Beitrag zum Thema Weiterbewilligung Pflegewohngeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
nach meinem Kenntnisstand werden Weiterbewilligungsanträge für Pflegewohngeld direkt von der Einrichtung gestellt, korrekt ? ( also genauso ...
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15.10.2021, 15:21 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Weiterbewilligung Pflegewohngeld
Hallo Ihr Lieben,
nach meinem Kenntnisstand werden Weiterbewilligungsanträge für Pflegewohngeld direkt von der Einrichtung gestellt, korrekt ? ( also genauso wie der Erstantrag - notwendige Unterlagen werden dann vom Heim bei mir angefragt ). Und Hilfe zur Pflege für Heimbewohner wird unbefristet gewährt. Ja ? Danke für eine kurze Rückmeldung Rose |
15.10.2021, 15:54 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Wegen der Hilfe zur Pflege müsstest du in den Bewilligungsbescheid schauen. In den hiesigen Bescheiden heisst es: Diese Bewilligung gilt vorerst bis zum Ende des laufenden Monats. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen verlängert sich der Bewilligungszeitraum um jeden weiteren Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Beim Fehlen oder Wegfall der Voraussetzungen wird die Weiterzahlung abgelehnt.
Pflegewohngeld gibt es hier in der Form nicht, also keine Ahnung. Heime stellen hier allerdings selbst gar keine Anträge. |
16.10.2021, 08:54 | #3 |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 360
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Bei uns ist das verschieden: mal machen die Heime das, mal eben nicht aber das Sozialamt verlängert automatisch, wenn auch Sozialhilfe mit im Spiel ist, der Betreute also nicht Selbstzahler ist. Bei einem Selbstzahler muss der Antrag bei uns nach einem Jahr Bewilligung neu gestellt werden.
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16.10.2021, 10:34 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Das was die Sozialämter bei Bewohnern von Pflegeheimen zahlen ist die HIlfe zur Pflege. Sofern jemand ein Renteneinkommen hat (egal ob es ausreicht oder das Sozialamt HzP zahlt) besteht auch ein Anspruch auf Pflegewohngeld - nicht beim Sozialamt, sondern bei der örtlichen Wohngeldstelle. Dieses Wohngeld wird für ein Jahr gewährt und muss immer wieder beantragt werden. Bisher habe ich noch kein Heim gesehen, dass den Antrag auf Wohngeld gestellt hätte. Vielleicht bei Bewohnern ohe rechtliche Betreuung. Aber da würde ich mich nicht drauf verlassen. Ach ja: falls das Renteneinkommen richtig hoch ist, kann es natürlich auch über der Grenze für Wohngeld liegen. Dann gibt es keins. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.10.2021, 10:37 | #5 | |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 360
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Zitat:
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16.10.2021, 10:39 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Da siehste mal: Anderes Bundesland andere Regeln. Deshalb ist die Angabe des Bundeslandes im Forum auch erwünscht. MfG Imre
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16.10.2021, 12:18 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Es gibt für das PfLEGEwohngeld, dass es nur in wenigen Bundesländern gibt, Besonderheiten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflege...ld?wprov=sfti1 Und: es hat nichts mit dem bekannten Wohngeld nach dem gleichnamigen Gesetz zu tun.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.10.2021, 19:57 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Horst
In dem wikipedia-Artikel steht, dass das Pflegewohngeld u.a. in Niedersachsen wieder abgeschafft ist. Möglicherweise hat das ja der Landkreis Diepholz verpennt. Zumindest gibt es hier noch das Pflegewohngeld. MfG Imre
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17.10.2021, 18:35 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
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Wohngeld bei HZP in Niedersachsen
Hallo Imre, ich glaube, da verwechselst du etwas: bei uns in Niedersachsen gibt man beim Antrag nach SGBXII HZP eine so genannte Wohngeldvollmacht an den SGB XII Leistungsträger. Diese beantragen dann normales Wohngeld bei der Wohngeldstelle. Ich behaupte mal, das ist bei euch so wie bei uns in Hildesheim.
Grüße aus Hildesheim
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in der Ruhe liegt die Kraft |
17.10.2021, 20:19 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,604
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Moin Iris
Die Wohngeldvollmacht habe ich in allerletzter Zeit (erst in diesem Jahr) auch schon gesehen. Sonst habe ich es selber beantragt. Bei den Anträgen hieß es explizit Wohngeld für Menschen in (Pflege-)Einrichtungen. Ist mir auch recht, wenn das Sozialamt sich dann selber darum kümmert. MfG Imre
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