Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohngeld für Heimbewohner - Vermögensanrechnung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
folgender Fall: Ein Ehepaar: Er im Pflegeheim, Sie wohnt noch zur Miete zu Hause. Beide verfügen zusammen (noch) über ...
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16.10.2021, 21:20 | #1 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Wohngeld für Heimbewohner - Vermögensanrechnung
Hallo,
folgender Fall: Ein Ehepaar: Er im Pflegeheim, Sie wohnt noch zur Miete zu Hause. Beide verfügen zusammen (noch) über Geldvermögen von ca. 70.000,- Euro. Hierzu heißt es Zitat:
Wie wäre dies in dem o.g. Fall zu verstehen? Beide wohnen ja nicht mehr im selben Haushalt. In diesem Zusammenhang: Öffentliche Infos zum Thema "Wohngeld für Heimbewohner" mit verständlich überschaubaren Berechnungsbeispielen scheinen wohl rar. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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17.10.2021, 14:49 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
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Hallo, die Fragestellung ist falsch. Die Ehegatten besitzen kein Gemeinschaftsvermögen (außer im exotischen vertraglichen Ehegüterstand der Gütergemeinschaft). Was es gibt, sind Gemeinschaftskonten. Da bilden Eheleute eine BGB-Gemeinschaft (auch wenn sie das nicht wissem). Es sind die Eigentumsanteile am Konto zu eruieren (von wem stammte das Geld?). Ist die Herkunft nicht mehr zu klären, gilt die gesetzliche Vermutung gleicher Anteile (§ 742 BGB), also fifty-fifty, hier also je 35.000 €. Was dann da beim Wohngeld jeweils unproblematisch ist.
Die Ausführungen sind auch wichtig zB beim Vermögensverzeichnis.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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