Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

ALG I Antrag-Unterschrift fehlt

Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG I Antrag-Unterschrift fehlt im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Dumm gelaufen oder nicht? Betreuter in den letzten Zügen der Betreuungsreduzierung. Es bestehen nur noch Behördenangelegenheiten. Vermögenssorge ist weggefallen. Antrag ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 26.10.2021, 12:20   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard ALG I Antrag-Unterschrift fehlt

Dumm gelaufen oder nicht?


Betreuter in den letzten Zügen der Betreuungsreduzierung. Es bestehen nur noch Behördenangelegenheiten. Vermögenssorge ist weggefallen.
Antrag auf ALG I hat er gestellt, mir das Ganze zur Durchsicht gemailt und ich fand alles o.k. Weiss jetzt nicht mehr ob ich übersehen hatte, dass seine Unterschrift auf dem Antrag fehlte oder ob ich davon ausging das er bei/vor der Abgabe noch unterschreibt.


Auf jeden Fall habe ich den nicht unterschriebenen Antrag ans AA gemailt. AA behauptet nun der Antrag sei nicht eingegangen.


Ich weiss jetzt wirklich nicht ob der Antrag ohne Unterschrift als nicht gestellt gilt/gestellt gelten könnte?


Üblicherweise bekommt man ..... Anträge ohne Unterschrift... zurück mit der Bitte diese noch nachzuholen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 13:22   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo Michaela, hast du § 36a SGB I beachtet? Wenn nein, war die Mail tatsächlich nicht rechtsverbindlich. Da ist die fehlende Unterschrift nur ein Randproblem.

Außerdem: hat der Betreute sich überhaupt persönlich bei der AA arbeitssuchend gemeldet (§ 141 SGB III).

Meine Empfehlung: einen (notfalls von dir) unterschriebenen Antrag faxen, das wird von den Behörden als Schriftform anzeptiert.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 13:36   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hallo Michaela, hast du § 36a SGB I beachtet? Wenn nein, war die Mail tatsächlich nicht rechtsverbindlich.
Na dann habe ich bereits seit mindestens 4 Jahren alles nicht rechtsverbindlich.
JC sowie AA akzeptieren hier Anträge die per Mail gestellt werden Nicht ein einziger wurde deswegen bisher nicht beschieden oder gar abgelehnt.


Mir geht es weiterhin um die Unterschrift.
Natürlich hat der Betreute sich arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet. Ist sogar mit Handzeichen auf dem Antrag vermerkt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 14:02   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Da hast du ein Schweineglück gehabt. Wahrscheinlich liberales Handeln wegen Corona. Aber wenns hart auf hart kommt, zählt es nicht.

Und natürlich kommts auf die Unterschrift an. Sonst ist die Schriftform nicht erfüllt, § 126 BGB.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 16:12   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da hast du ein Schweineglück gehabt. Wahrscheinlich liberales Handeln wegen Corona. Aber wenns hart auf hart kommt, zählt es nicht.

Ganz sicher nicht ich alleine, das geht allen anderen hier genauso wie mir.
Den Zusammenhang zu Corona möchte ich nicht herstellen, das gibts erst seit knapp 2 Jahren
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 16:30   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes die für sie geltenden Regelungen nicht beachten (vermutlich aus Gründen der Bequemlichkeit oder wegen Unwissens - wobei das eine so schlimm ist wie das andere), riskieren sie, wegen Dienstpflichtverletzungen (u.a. auch Datenschutzverletzungen) arbeits- oder beamtenrechtlich belangt zu werden. Außer sie haben Vorgesetzte, denen auch alles egal ist. Wenns soweit mit dem öffentlichen Dienst ist, dann gute Nacht.

Aber selbst wenn das jahrelang so gehabthabt wurde, nützt das im aktuellen Fall auch nichts, denn es gibt keine Selbstbindung der Verwaltung an Gesetzesverletzungen. Und auch keinen Anspruch auf Wiederholung einer Gesetzesverletzung.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 16:55   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Womöglich gibt es hier ein Missverständnis: Ämter akzeptieren natürlich nicht Anträge per formloser Email oder per am PC ausgefüllten, nicht unterschrieben übermitteltem Formular. Sie akzeptieren mittlerweile aber in der Breite per Email eingereichte Scans von unterschriebenen Anträgen. Im Gesetz steht, dass es eine eigenhändige Unterschrift sein muss. Davon kann man bei einem Scan zurecht genauso ausgehen, wie bei der per Fax oder Post übermittelten Unterschrift. Umgekehrt könnten ja auch diese gefälscht sein. Aber das wäre dann strafbewehrt.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 17:34   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sie akzeptieren mittlerweile aber in der Breite per Email eingereichte Scans von unterschriebenen Anträgen.
Genauso habe ich das gemacht. Es ist vom Betreuten handschriftlich ausgefüllt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 19:21   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Bis auf diesen aktuellen Fall.

Und nochmal: es ist leichtsinnig, sich auf eine bestimmte, dem Gesetz widersprechenden Praxis zu verlassen.

Ab 1.1.22 wird es das „besondere elektronische Bürgerpostfach“ geben. Auch die Betreuungssoftwareanbieter werden es wohl integrieren. Wenn man dann einmal den Anmeldeprozess gemeistert hat, soll das künftige Versenden trotz Verzicht auf die qualifizierte Signatur sicher sein - und im Prinzip genauso schnell gehen, wie die derzeitige Mail. Dann entfallen auch die bisherigen Ausflüchte zu teuer, zu kompliziert.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2021, 22:15   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Horst, ich bin alles andere als leichtsinnig!

Ich mache nur das bzw. was dankenswerterweise seit einigen JAHREN nutzbar ist- weil praktisch.

Wieso reden wir eigentlich noch von Entschlankung der Verwaltung wenn die sich letztlich verkompliziert?
Was sollen zukünftig einfache Menschen machen die an den beschriebenen Schwierigkeiten der Einrichtung des sog. "Bürgerpostfachs" verzweifeln oder denen es gar an den Möglichkeiten fehlt dies einzurichten?
Die fallen dann raus aus dem hochgelobten System.
Alles nur graue, vorgeblich wohlmeinende Theorie (nicht persönlich verstehen bitte)


Ja , ich gebe zu, ich bin total verärgert über die scheinbare Arroganz der sog. "Praktiker" des Betreuungsrechts die die täglichen Probleme und einfachsten Schwierigkeiten für "Otto Normalverbraucher" einfach nicht auf der Pfanne haben wollen oder schlicht übersehen.
Auch "Ottto Normalverbraucher" oder Minderbegabte gehören dazu, für diese ist es sogar (angeblich)gemacht. Sie werden immer ein Teil des (besch.....) Systems bleiben- egal wie oft man sie versucht zu ignorieren oder auszublenden.

Dass Software Anbieter da mitachen werden wundert mich nicht und ist auch kein Garant für Vereinfachung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39