Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegereform 2022 im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
soweit ich es entdecken konnte, hat noch niemand etwas zu dem Thema geschrieben.. ab dem kommenden Jahr gibt es ...
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04.11.2021, 20:57 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 209
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Pflegereform 2022
Hallo,
soweit ich es entdecken konnte, hat noch niemand etwas zu dem Thema geschrieben.. ab dem kommenden Jahr gibt es für Personen, die Hilfe z. Pflege (HzP) beziehen, gestaffelt nach der Verweildauer im Heim, sog. "Leistungszuschüsse" auf den Eigenanteil. Und zwar erhebliche! Wenn jemand länger als 36 Monate im Heim lebt, bekommt er (oder sie) 70% Zuschuss auf den Eigenanteil. Es kann daher sein, dass Bezieher:innen von HzP ab 01.01. wieder Selbstzahler:innen werden... ein Konto brauchen etc. Ihr wisst schon.. Knapp zusammengefasst hier: https://www.verbraucherzentrale.de/w...-sollten-63628 |
05.11.2021, 17:10 | #2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
Nach meiner ersten Einschätzung ist diese neue Regelung "Besser als Nichts", löst aber in den meisten Fällen wohl eher nicht das wesentliche Problem: Die entstehende Sozialhilfebedürftigkeit wegen (stationärer) Pflege. Ich habe gerade den Pflegevertrag eines (normalen) Pflegeheims in Stuttgart vorliegen (in anderen Regionen des Bundeslandes ist dies nach meinen Erfahrungen ähnlich). Demnach betragen die monatlichen zuschussfähigen Pflegekosten 2910 €; hiervon übernimmt die PV bei Pflegegrad 3 einem Betrag in Höhe von 1262 €. Folglich muss der Betreffende noch 1648 € aus eigener Tasche zahlen. Hinzu kommen 1189 € nicht bezuschussbare Kosten (Unterkunft, Verpflegung und Investitionsaufwendungen). Dies ergibt einen Gesamt-Eigenanteil in Höhe von 2837 €. Die neue Regelung besagt folgendes: Zitat:
Folglich ändert sich im ersten Heim-Jahr praktisch nichts, im zweiten Heim-Jahr betrüge der Gesamt-Eigenanteil 2425 €, im dritten Jahr noch 2095 € und ab dem vierten Jahr immerhin auch noch 1684 € - Taschengeld und sonstige andere heimbedingte Kosten nicht mit eingerechnet. Der sogenannte Standard- bzw. Eckrentner in Deutschland bezieht angeblich ca. 1500 € im Monat. Dieser würde also weiterhin - besonders in den ersten beiden Heim-Jahren - ganz schön an sein evt. Erspartes über 5.000,-- Euro (Schonbetrag) ran müssen, dass dann auch ziemlich bald aufgezehrt sein dürfte. Das Abdriften zum "Sozialfall" sehe ich mit der Neuregelung in den allermeisten Fällen daher zwar aufschieb- aber nicht verhinderbar, zumal auch eine weitere Kostenexplosion im Pflegebereich wahrscheinlich ist. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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05.11.2021, 17:18 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Danke für die Beispielrechnung. Wenn ich in meinen Kundenkreis schaue, würde da fast niemand aus der Sozialhilfe fallen.
Mir macht die Passage mit Übergangspflege etwas Sorgen. Es klingt fast so, als wäre damit von hinten durch die Brust geregelt worden, dass wir KH nicht mehr darauf festnageln könne, jemanden ggf. solange zu behalten, bis ein Pflegeheimplatz gefunden ist. Nach 10 Tagen ist also Schluss? Gibt es dann nur kein Geld mehr für das KH oder werden die Leute dann aus dem KH gekehrt? Dieser Punkt klingt jedenfalls wie eine hübsch verkaufte Verschlimmbesserung. |
21.12.2021, 10:07 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Unfassbar, nachdem jetzt alle Heimgelderhöhungen, Rentenminderungen usw. bescheidmässig für die Verlängerung abgehandelt und verarbeitet waren kamen gestern massenhaft
die Änderungsmitteilungen der Pflegekassen an. Richtig durchrechnen konnte ich noch nichts, mach ich versuchsweise heute mal aber ich bin ehrlich gesagt stinkesauer. Hätte man nicht erst mal alle denkbaren Änderungen zu einem Stichtag abwarten können um dann einmal einen neuen Leistungsbescheid zu erstellen? Klar ist es wieder nur eine reine Fleissarbeit und gleichzeitig heillose Verschwendung- wenn ich daran denke, das inzwischen jedem Bescheid 3 Seiten lang Rechtshelfsbelehrungen, Datenschutzbestimungen usw. beigefügt werden. Soviel zum Thema Entbürokratisierung. Wie kann ein normaler Mensch, z.B. "normale" Angehörige, ohne passende Bürotechnik dieser Papierflut noch Herr werden können?
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21.12.2021, 22:45 | #5 | ||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Zitat:
Das ist doch alles Verwaltung. Da zählt weder Arbeitskraft (als Wert) noch ist dort Hirn gewünscht. Da hat man/frau notfalls auch den letzten Blödsinn abzuarbeiten und die Klappe zu halten. Das reicht doch, oder? Zitat:
Zitat:
Tipp: Dazu der aktuelle Gag ist in der Abteilung Kuriositäten zu finden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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22.12.2021, 00:21 | #6 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Unklar ist , in einigen Bescheiden (Leistung) ist es bereits erfasst-ohne meine Meldung die mir auch gar nicht vorliegt bei demjenigen. In anderen steht noch gar nichts davon. Zitat:
Ich stehe (wieder mal) kurz davor die Sozialdezernetin darauf hinzuweisen aber frage mich gleichzeitig: warum immer ich? Zitat:
Zitat:
PS: ich hatte mal eine Thread aufgemacht mit dem Thema Überforderung des BB
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22.12.2021, 09:53 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,224
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Bezüglich Pflegereform wird nicht der Bewohner, sonder der Sozialhilfeträger entlastet.
Bezüglich Papieraufkommen: Gibt auch Behörden, die schicken einen Bescheid und eine Anlage, welche (mehrere) Betreute das betrifft, das ist dann suboptimal, wenn der Betreuer bei einzelnen mal wechselt. |
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