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Kostenbeitrag aus eigenem Einkommen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenbeitrag aus eigenem Einkommen im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, meine Betreute lebt seit August 2020 im Pflegeheim, SH Antrag wurde natürlich umgehend gestellt. In der letzten Woche ...


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Alt 25.11.2021, 14:48   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 50
Standard Kostenbeitrag aus eigenem Einkommen

Hallo Zusammen,

meine Betreute lebt seit August 2020 im Pflegeheim, SH Antrag wurde natürlich umgehend gestellt.
In der letzten Woche habe ich endlich (!) einen SH Bescheid bekommen (ist eine längere Geschichte, die möchte ich hier nicht näher erläutern).
Danach soll der Ehemann meiner Betreuten den Kostenbeitrag aus eigenem Einkommen überweisen. Das ist grundsätzlich auch ok, nur den Betrag von über 6.000 €, der über die gesamte Bearbeitungszeit aufgelaufen ist, hat er faktisch nicht. Im August mussten 3.700 € überwiesen werden, da der Rückkaufswert der LV über dem Schonbetrag lag und eingesetzt werden musste.
Auf dem Konto sind noch knapp 4.000,- €. Ich kann jetzt zwar ihre Rente (vom o. g. Konto) ans Heim überweisen, dann ist aber immer noch eine Summe offen, die der Ehemann einfach nicht hat.

Im Bescheid ist für meine Betreute ein Einkommenseinsatz ausgewiesen, der 35 € höher ist als ihre Rente. Ist das richtig?

Ich habe erstmal Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Gibt es eine rechtliche Begründung/Handhabe damit der (rückständige) Kostenbeitrag erlassen werden kann? Das das Sozialamt so lange braucht ist ja nicht sein Verschulden und eine Möglichkeit zu sparen hatte er auch nicht.

Danke und liebe Grüße
Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 25.11.2021, 17:47   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Ist der Ehemann denn auch betreut durch Sie?
Ansonsten sind das doch eher seine Sorgen (auf hohem Niveau, m. W. werden nur Angehörige in die Pflicht genommen, die p.a. sechsstellig verdienen).

Ein Einkommenseinsatz über dem Einkommen hatte ich noch nie - gab es dafür im Bescheid eine Erklärung?
bisanne ist offline  
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Alt 25.11.2021, 21:15   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin


Einige Sachen finde ich noch unklar:


- Die Betreute soll mehr Eigenalteil zahlen als ihre Rente ist. Hat der Ehemann eigenes Einkommen und wird das mitberechnet?
(@bisanne: Kinder bzw Eltern werden nur noch heraugezogen, wenn das Einkommen so hoch ist. Ehepartner müssen nach wie vor füreinander einstehen)


- Du sagst, dass der Ehemann mit seinem Einkommen den Kostenbeitrag leisten soll (also hat er ein Einkommen) - und dass er schon im August über 3700,00 € überwiesen hat. Wenn damit der Schonbetrag erreicht bzw. unterschritten ist, dann schau mal nach, ab wann das Sozialamt die Hilfe zur Pflege bewilligt. Das sollte ab diesem Datum (August) sein.


- Wenn in dem Bescheid ein Eigenanteil von 35,00 € mahr als die Rente Deiner Betreuten festgelegt ist, dann müßte der Ehemann diese 35,00 € von seinem Einkommen beisteuern.

Da sollte doch das Sozialamt darauf festzunageln sein, dass es den Rest ab der Zahlung von 3700,00 € (also dem Zeitpunkt der Unterschreitung der Freibetragsrenze) zu übernehmen hat.



Schau noch mal in den Bescheid rein und insbesondere in die Auflistung der monatlichen Leistungsberechnung (auch wenn die Dinger nicht so leicht zu verstehen sind).



- Mir ist nicht ganz klar für welchen Zeitraum die von Dir beschriebenen 6000,00 € gefordert werden. Der Gesamte Zeitraum, den die Betreute schon in dem Heim ist, oder nur der Zeitraum der nicht von der Zahlung der 3700,00 € abgedeckt ist.

(Das könnte noch eine rolle spielen, ab wann das Sozialamt zu leisten hat.)


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.11.2021, 10:09   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin
(@bisanne: Kinder bzw Eltern werden nur noch heraugezogen, wenn das Einkommen so hoch ist. Ehepartner müssen nach wie vor füreinander einstehen)
oops, danke Imre! Hatte ich tatsächlich grad nicht auf dem Schirm ...
bisanne ist offline  
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Alt 26.11.2021, 10:12   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 50
Standard

ich versuche mal das Ganze aufzudröseln:

Durch den Einkommenseinsatz über Schonvermögen (3700€) und PWG ist die Zeit von August bis Dezember 2020 abgedeckt. Es ging hierbei um Guthaben auf dem Girokonto und den Rückkaufswert der vorhandenen Lebensversicherungen. Die sind natürlich nicht gekündigt worden und laufen weiter, das Geld wurde vom Girokonto überwiesen.

SH wird ab 01.02.21 gewährt, für Januar 21 anteilig HzP.

Der Ehemann hat eigenes Einkommen (Rente) und lebt weiter in der gemeinsamen Wohnung.

Bis dato wurden sowohl seine, als auch ihre Rente auf das gemeinsame Girokonto gezahlt. Normalerweise ist es ja auch so, dass die Renten beim Ehegatten verbleiben. Die Rente der Ehefrau habe ich jetzt trotzdem übergeleitet (hätte ich schon viel früher machen sollen...)

Nach der Berechnung des SA ist die "häusliche Ersparnis" höher als die Rente der Ehefrau, nämlich die erwähnten ca. 35,-.
Ich habe die Berechnung und einen Auszug aus dem Bewilligungschreiben mal angehängt...

Das Geld, um die rückständige Rente der Ehefrau für die letzten 10 Monate (ca. 2500€) ans Heim zu überweisen, ist auf dem Girokonto vorhanden. Sollte er das machen oder lieber noch abwarten? Dann bleiben noch 1500€ Guthaben.

Das der Ehemann einen Beitrag zu den Heimkosten seiner Frau zu leisten hat, ist ihm natürlich klar und er war auch wirklich sparsam, aber trotzdem ist das Geld (nochmal 3500€) einfach nicht da!

Mir ist es wichtig zu erfahren, ob es irgendwo eine rechtliche Begründung gibt, dass er den Betrag "erlassen" bekommt, weil das Geld "im Rahmen der Lebensführung aufgebraucht wurde". Hätte das SA schneller gearbeitet, wäre ein Betrag in dieser Höhe ja gar nicht angefallen.

Abgesehen davon sind bei der Berechnung auch weitere Fehler unterlaufen, das hat das Heim bei der Rückrechnung festgestellt. Widerspruch ist eingelegt.

@bisanne
ich betreue den Ehemann nicht (nur einen seiner Söhne), aber er ist mit der ganzen Situation hoffnungslos überfordert und irgendwie geht es ja auch um das gemeinsame Vermögen, also auch das von meiner Betreuten.

Ich hoffe es ist jetzt etwas verständlicher...

Liebe Grüße
Gebbi
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 20211014 Berechnung SH.pdf‎ (258.4 KB, 9x aufgerufen)
Dateityp: pdf 20211014 Auszug Bescheid.pdf‎ (61.0 KB, 7x aufgerufen)
Gebbi19 ist offline  
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