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Hilfe zur Pflege, Heim, Betriebsrentennachzahlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege, Heim, Betriebsrentennachzahlung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgende Problematik: Ehemann kommt ins Pflegeheim, Frau lebt in der Wohnung weiter. Anträge beim Sozialamt Mitte Mai gestellt. Betreuter war ...


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Alt 27.11.2021, 16:18   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
Standard Hilfe zur Pflege, Heim, Betriebsrentennachzahlung

Folgende Problematik: Ehemann kommt ins Pflegeheim, Frau lebt in der Wohnung weiter.
Anträge beim Sozialamt Mitte Mai gestellt. Betreuter war locker in den Freigrenzen (10000 Sozialhilfe, 15000 Pflegewohngeld). Nun hat sich das mit dem Bescheid hingezogen. Bis heute noch kein Bescheid da. Nun hat der Betreute Ende September eine Nachzahlung einer Betriebsrente in Höhe von 10.000 Euro bekommen. Wie wird diese Nachzahlung gehandhabt? Wird sie angerechnet, wird sie von Anfang an angerechnet? Das hätte dann ja den Nachteil, dass er von Anfang an aus der 10.000 Euro Freigrenze gefallen wäre und dann im Nachhinein ja gar nix bekommen würde. Das kann ja auch nicht richtig sein. Der Selbstbehalt der Frau wurde berechnet. Er müsste von seiner Rente ca. 400 Euro einsetzen, der Rest würde der Frau bleiben. Wie sieht es aus mit Zuflüssen bei Anträgen, die noch nicht beschieden wurden. Kann die Behörde die Zuflüsse dann von Anfang an anrechnen oder erst ab dem Zeitpunkt wo sie geflossen sind? Irgendwie ist das eine komische Sache.
Just ist offline  
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Alt 27.11.2021, 16:48   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
Standard

Die Nachzahlung wird ab dem Monat des Zuflusses angerechnet (nicht früher) und müsste dementsprechend noch im laufenden Verfahren mit berücksichtigt werden.


Aber: Für Betriebsrenten gibt es seit diesem Jahr eine Sonderregelung nach § 82 SGB XII, wonach diese zumindest teilweise nicht als Einkommen angerechnet werden. Der Teil fiele dann dem Vermögen zu.
Pichilemu ist offline  
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Alt 27.11.2021, 17:09   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Aber: Für Betriebsrenten gibt es seit diesem Jahr eine Sonderregelung nach § 82 SGB XII, wonach diese zumindest teilweise nicht als Einkommen angerechnet werden. Der Teil fiele dann dem Vermögen zu.
Das waren Nachzahlung aus den letzten 4 1/2 Jahren. Dann könnte es ja passieren, dass es Vermögen wird, ich über die Freigrenze rutsche und dann gar nix mehr bekommen würde. Wenn ich dann ab den 01.10 über die Vermögensgrenze rutsche, der Bescheid Mitte Dezember kommen würde, dann wäre ja eine Deckungslücke von 2 Monaten da wo zB keine Sozialhilfe laufen würde.
Just ist offline  
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Alt 29.11.2021, 11:06   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Folgende Problematik: Ehemann kommt ins Pflegeheim, Frau lebt in der Wohnung weiter.
Anträge beim Sozialamt Mitte Mai gestellt. Betreuter war locker in den Freigrenzen (10000 Sozialhilfe, 15000 Pflegewohngeld).
Hallo,

Frage hierzu: Die 10.000 Euro setzen sich wohl zusammen aus 2 x 5.000,-- Euro für jeden Ehepartner.
Aber wie ist das mit dem Pflegewohngeld? Ist damit der Einkommensfreibetrag beim Wohngeld gemeint?

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 29.11.2021, 11:58   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Pflegewohngeld gibt es nur in ein paar Bundesländern nach jeweiligem dortigen Landesrecht. Hat nichts mit dem normalen Wohngeld zu tun (wo der Freibetrag ja 60.000 € ausmacht).

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Pflege...ld?wprov=sfti1
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.11.2021, 12:02   #6
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

Frage hierzu: Die 10.000 Euro setzen sich wohl zusammen aus 2 x 5.000,-- Euro für jeden Ehepartner.
Aber wie ist das mit dem Pflegewohngeld? Ist damit der Einkommensfreibetrag beim Wohngeld gemeint?

mfg

Nein, hier in NRW gibt es zusätzlich noch Pflegewohngeld bei Heimbewohnern. Es werden dann die Investitionskosten zusätzlich übernommen. Dort liegt die Grenze bei Verheirateten bei 15.000 Euro. Bei Alleinstehenden bei 10.000 Euro.
Just ist offline  
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