Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege, Heim, Betriebsrentennachzahlung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgende Problematik: Ehemann kommt ins Pflegeheim, Frau lebt in der Wohnung weiter.
Anträge beim Sozialamt Mitte Mai gestellt. Betreuter war ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
27.11.2021, 16:18 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
|
Hilfe zur Pflege, Heim, Betriebsrentennachzahlung
Folgende Problematik: Ehemann kommt ins Pflegeheim, Frau lebt in der Wohnung weiter.
Anträge beim Sozialamt Mitte Mai gestellt. Betreuter war locker in den Freigrenzen (10000 Sozialhilfe, 15000 Pflegewohngeld). Nun hat sich das mit dem Bescheid hingezogen. Bis heute noch kein Bescheid da. Nun hat der Betreute Ende September eine Nachzahlung einer Betriebsrente in Höhe von 10.000 Euro bekommen. Wie wird diese Nachzahlung gehandhabt? Wird sie angerechnet, wird sie von Anfang an angerechnet? Das hätte dann ja den Nachteil, dass er von Anfang an aus der 10.000 Euro Freigrenze gefallen wäre und dann im Nachhinein ja gar nix bekommen würde. Das kann ja auch nicht richtig sein. Der Selbstbehalt der Frau wurde berechnet. Er müsste von seiner Rente ca. 400 Euro einsetzen, der Rest würde der Frau bleiben. Wie sieht es aus mit Zuflüssen bei Anträgen, die noch nicht beschieden wurden. Kann die Behörde die Zuflüsse dann von Anfang an anrechnen oder erst ab dem Zeitpunkt wo sie geflossen sind? Irgendwie ist das eine komische Sache. |
27.11.2021, 16:48 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
|
Die Nachzahlung wird ab dem Monat des Zuflusses angerechnet (nicht früher) und müsste dementsprechend noch im laufenden Verfahren mit berücksichtigt werden.
Aber: Für Betriebsrenten gibt es seit diesem Jahr eine Sonderregelung nach § 82 SGB XII, wonach diese zumindest teilweise nicht als Einkommen angerechnet werden. Der Teil fiele dann dem Vermögen zu. |
27.11.2021, 17:09 | #3 | |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
|
Zitat:
|
|
29.11.2021, 11:06 | #4 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
|
Zitat:
Frage hierzu: Die 10.000 Euro setzen sich wohl zusammen aus 2 x 5.000,-- Euro für jeden Ehepartner. Aber wie ist das mit dem Pflegewohngeld? Ist damit der Einkommensfreibetrag beim Wohngeld gemeint? mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
|
|
29.11.2021, 11:58 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
|
Pflegewohngeld gibt es nur in ein paar Bundesländern nach jeweiligem dortigen Landesrecht. Hat nichts mit dem normalen Wohngeld zu tun (wo der Freibetrag ja 60.000 € ausmacht).
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Pflege...ld?wprov=sfti1
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
29.11.2021, 12:02 | #6 | |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
|
Zitat:
Nein, hier in NRW gibt es zusätzlich noch Pflegewohngeld bei Heimbewohnern. Es werden dann die Investitionskosten zusätzlich übernommen. Dort liegt die Grenze bei Verheirateten bei 15.000 Euro. Bei Alleinstehenden bei 10.000 Euro. |
|
Lesezeichen |
|
|