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Leistungen der Pflegevers. bei SGB XII Kap 4 - Bezug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Leistungen der Pflegevers. bei SGB XII Kap 4 - Bezug im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, einer meiner Klienten erhält seit zig Jahren Leistungen nach SGB XII Kap. 4. Nun habe ich bei der ...


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Alt 01.12.2021, 14:59   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard Leistungen der Pflegevers. bei SGB XII Kap 4 - Bezug

Liebe KollegInnen,


einer meiner Klienten erhält seit zig Jahren Leistungen nach SGB XII Kap. 4. Nun habe ich bei der AOK einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads gestellt und erhalte die Antwort, dass ich mich hinsichtlich Pflegeleistungen ans Sozialamt wenden müsse, da kein Anspruch aus Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht.


Vom Sozialhilfeträger wurde er mit dem Meldegrund 010 (also keine PV-Beiträge) gemeldet. Ist das bei Leistungsempfängern immer so?
Mich wundert, dass kein anderer Klient mit dieser Konstellation entsprechend betroffen ist...




Danke für Euren Input!

Geändert von Marsupilami (01.12.2021 um 15:23 Uhr)
Marsupilami ist offline  
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Alt 01.12.2021, 17:45   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Vom Sozialhilfeträger wurde er mit dem Meldegrund 010 (also keine PV-Beiträge) gemeldet. Ist das bei Leistungsempfängern immer so?
Das hat nichts mir der Stellung als Leistungsempfänger zu tun.


Dein Betreuter wird ein Fall nach §264 SGB V sein. Das kann dir die Krankenkasse beantworten.


Google mal nach unechter Krankenversicherung.


In diesen Fällen musst du deinen Antrag auf Pflegeleistungen bei dem zuständigen Sozialamt stellen. Dein Betreuter bekommt keinerlei Leistungen der Pflegekasse, es läuft alles über SGB XII. Ein Pflegegeld entfällt dabei.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 06.12.2021, 06:08   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Danke für den Hinweis!
Stimmt, vor Beginn des Leistungsbezugs gab es fehlende Vorversicherungszeiten.
Ich habe recherchiert, dass seit 2020 der überörtliche Träger der Sozialhilfe (hier: LWL) zuständig ist den Pflegebedarf zu decken (SGB IX).
Marsupilami ist offline  
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