Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Antrag Hilfe zur Pflege nach Ablehnung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
meine neue Betreute wurde bisher von ihrer Tochter betreut.
Sie hat 2020 einen Antrag auf Hilfe zur Pflege ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 53
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Hallo zusammen,
meine neue Betreute wurde bisher von ihrer Tochter betreut. Sie hat 2020 einen Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt, war dann aber mit der Bearbeitung überfordert und hat nichts mehr gemacht. Der Antrag wurde aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt. Heimkosten von 6 Monaten sind nun offen, der Rest wurde vom Sparbuch bezahlt. Habe ich irgendeine Möglichkeit rückwirkend Geld zu bekommen? Viele Grüße |
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#2 |
Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Wurde der Antrag tatsächlich abgelehnt oder wegen fehlender Mitwirkung versagt? Wenn letzteres alles nachliefern und beantragen, dass von Antragstellung an bewilligt wird.
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#3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 53
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Leider wurde eine Ablehnung verschickt.
Damals war noch Vermögen da. Heute ist leider nichts mehr da, dafür sind aber noch 19.000 Euro Heimkosten offen. Geändert von Maria71 (05.12.2021 um 18:35 Uhr) |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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War die Tochter eine ehrenamtliche rechtliche Betreuerin (oder ist der Begriff umgangssprachlich?). Bei rechtlicher Betreuung besteht in jedem Bundesland eine Sammelhaftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, die Betreuer fahrlässig verursacht haben.
Leider ist - wie so oft - wieder mal nicht das Bundesland der Fragestellerin in ihrem persönlichen Profil (unter „Ort“), deshalb gibts jetzt keine Versicherungsadresse. Im übrigen: wie konnten denn so hohe Schulden auflaufen? Kopf im Sand?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 53
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Laut Gutachten hat die Tochter 2019 eine umfassende Vollmacht von der Mutter erhalten.
Die Tochter hat Hilfe zur Pflege beantragt, dies wurde aber Anfang 2021 abgelehnt, da sie zum Zeitpunkt des Antrages noch vermögend war. Da sie keinen neuen Antrag stellen wollte, hat sie einfach nichts gemacht. Die Schreiben des Heimes waren ungeöffnet. Die Betreute lebt in NRW, kommt aber ursprünglich aus Rheinland-Pfalz. |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Bei Vollmachten gibts keine Versicherung vom Staat.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 53
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Ja, leider ist dies so.
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#8 |
Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Hallo,
nach meiner Ansicht keine Chance auf rückwirkende Leistungen. Möglich wäre allenfalls ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zur früheren Ablehnung. Wenn die Betreute damals aber noch Vermögen über der Schongrenze hatte, war die Ablehnung ja rechtmäßig, insofern kann man sich das wohl auch sparen. Viele Grüße rorikae |
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Stichworte |
ablehnung, angehörige, hilfe zur pflege |
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