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Fehlende Mitwirkung -> Bußgeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlende Mitwirkung -> Bußgeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Foristen, mir liegt ein Bescheid vor, der - völlig korrekt - einen früheren Bescheid für unwirksam erklärt. Gleichzeitig werden ...


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Alt 13.12.2021, 14:37   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard Fehlende Mitwirkung -> Bußgeld

Hallo Foristen,

mir liegt ein Bescheid vor, der - völlig korrekt - einen früheren Bescheid für unwirksam erklärt.

Gleichzeitig werden erfolgte Zahlungen - völlig korrekt - zurückgefordert. Dies ist auch schon via Verrechnung mit einer anderen, jetzt zuständigen Behörde geschehen.

Leider endet der Bescheid nicht an dieser Stelle, sondern beschreibt - m. E. nicht korrekt - eine Verletzung der Mitwirkungspflicht und droht ein Verwarn- oder Bußgeld an.
Wortlaut: "Ich behalte mir vor, ..."

Jetzt die Frage: Lege ich Widerspruch gegen den vorliegenden Bescheid ein oder warte ich den Bußgeldbescheid ab, um Rechtsmittel einzulegen?

Danke schonmal!
Susanne

P.S. Ich war in das ganze Verfahren nicht involviert, steige jetzt erst ein.
bisanne ist offline  
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Alt 13.12.2021, 16:03   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wortlaut: "Ich behalte mir vor, ..."
Das halte ich im beschriebenen Zusammenhang lediglich für eine Floskel- um die ich mich nicht kümmern würde bis wirklich was käme.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.12.2021, 19:05   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin


Gib den Ball doch mal zurück und frage nach:
- ob die genannten Forderungen inzwischen beglichen sind und daher nicht mehr bestehen...
und
- worin die Verletzung der Mitwirkungspflicht bestanden hat.


Sofern Dir geantwortet wird hast Du Klarheit und die TextbausteineindieBriefeKopiererInnen was zu tun.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.12.2021, 22:05   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Damit würdest du meiner Ansicht nach nur ein weiteres unsinniges Fass eröffnen.
Der Drops ist gelutschtAus welchem Grund auch sollest/wolltest du darauf eingehen?

Auseinandersetzungen kann man regelrecht auch provozieren- nur wozu?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.12.2021, 07:17   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Hallo Susanne, wenn du beim damaligen Verfahren gar nicht beteiligt warst, kann gegen DICH PERSÖNLICH auch gar kein Bußgeld verhängt werden. Mit dem „gegen Sie“ ist offenbar der Betreute gemeint. Man darf sich von der Wortwahl nicht verwirren lassen. Es müsste ja der Textbaustein manuell geändert werden von „gegen Sie“ in „gegen ihren Betreuten“, um es Normalbürgern verständlich zu machen. 1. geht wahrscheinlich eine solche Änderung technisch nicht und 2. macht sich da keiner Gedanken darüber, dass man das falsch verstehen könnte.

Im übrigen ist das gar kein Bußgeldbescheid, kann also auch nicht angefochten werden. Ich würde das nicht weiter beachten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 14.12.2021, 09:54   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Danke für die Antworten.

Dass der (potentielle) Bußgeldbescheid nicht gegen mich persönlich geht, ist mir klar. Das Schreiben war ja auch an meine Betreute.

Bezüglich der Verrechnung: Diese ist im Bescheid als erledigt aufgeführt.

Die Sachbearbeiterin führt danach aus, wann "mitgewirkt" wurde, dass das falsch und ihrer Meinung nach zu spät war, es gab auch eine Anhörung in der meine Betreute darlegt, dass sie ihrer Ansicht nach alles Nötige getan hat. Ich schließe mich der Argumentation meiner Betreuten an.

Sturm im Wasserglas, als hätten alle Beteiligten sonst nicht zu tun

Ich warte also ab, ob die Drohung wahrgemacht wird.
bisanne ist offline  
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