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Hausrat & Haftpflicht - Hilfe zum Lebensunterhalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausrat & Haftpflicht - Hilfe zum Lebensunterhalt im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, das bei Hilfe zum Lebensunterhalt ( Leistungen nach Kapitel SGB XII ) Hausrat und Haftpflicht vom Einkommen ...


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Alt 21.12.2021, 10:59   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Hausrat & Haftpflicht - Hilfe zum Lebensunterhalt

Hallo Ihr Lieben,
das bei Hilfe zum Lebensunterhalt ( Leistungen nach Kapitel SGB XII ) Hausrat und Haftpflicht vom Einkommen abzusetzen sind ist mir bekannt.
Nun habe ich eine Klientin ohne jegliches Einkommen und das Sozialamt lehnt die Übernahme der Haftpflicht - und Hausratversicherung ab. ( Da kein Einkommen vorhanden ist kann keine Berücksichtigung erfolgen ). Hat sie die Beiträge tatsächlich aus der Grundsicherung zu leisten ? Ich kann mir das nicht vorstellen finde aber auch keine gegenteilige Rechtsprechung...

Vielen lieben Dank für einen Hinweis und einen schönen Tag
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 21.12.2021, 21:32   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin



So ärgerlich es ist, aber es ist so.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Z.B. wenn vom Vermieter eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung als Voraussetzung für eine Vermietung gefordert wird.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.12.2021, 23:06   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das Amt zahlt bzw, die Haftrlicht auch nur wenn diese bereits vor Beginn der Hilfebedürftigkeit bestand/abgeschlossen wurde.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.12.2021, 15:59   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das Amt zahlt bzw, die Haftrlicht auch nur wenn diese bereits vor Beginn der Hilfebedürftigkeit bestand/abgeschlossen wurde.
Gilt das für die Absetzung vom Einkommen oder für die Kosten der Unterkunft, wenn der Vermieter das fordert?
Mächschen ist offline  
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Alt 23.12.2021, 13:25   #5
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Warum sollte der Vermieter den Abschluss einer Hausratversicherung fordern? (Hausrat sind per Definition die Dinge, die dem Mieter gehören, und damit hat der Vermieter nichts zu tun.)
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 23.12.2021, 13:48   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin


Warum weiß ich nicht, aber manche tun es.

Andererseits ist das bei manchen Vermietern gar nicht so sinnfrei.
Über die Haftpflicht muss gar nicht diskutiert werden, die ist sowieso sinnvoll.

Aber die Hausratsversicherung kann durchaus angesagt sein.
Beispiel:
Beim Nachbarn brennt es oder es gibt einen fetten Wasserschaden. Die Gebäudeversicherung deckt nur die Schäden am Gebäude ab. Die Schäden an der Wohnungseinrichtung bleiben an den Mietern hängen, die kein Geld haben um Möbel oder Teppiche zu ersetzen. Der Vermieter wird wohl kaum etwas davon übernehmen.

Und Sozialämter übernehmen so was bestenfalls als Darlehen.

Derartige Probleme hatte ich schon mehrfach gehabt.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.12.2021, 15:27   #7
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Hallo Imre,

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Beim Nachbarn brennt es oder es gibt einen fetten Wasserschaden.
...dann ist auch die Regulierung Sache des Nachbarn. Wenn dessen Gebäudeversicherung das nicht zahlt, muss der sich was anderes überlegen (auf die Schnelle https://www.ww-ag.com/de/newsroom/ne...artikel/443762 ).

Der Vorteil einer eigenen Hausrat wäre allerdings, dass sie sofort zahlt und ggf. beim Nachbarn klagt, um ihr Geld wiederzubekommen. Und auch einspringt, wenn der Nachbar nicht abgesichert war und auch sonst nicht zahlen kann.

Aber das wäre ein Nutzen für den Betreuten/Mieter und nichts, wovon der Vermieter etwas hätte oder was er fordern könnte. Ok, fordern kann man viel...

Viele Grüße, Guido
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 24.12.2021, 17:24   #8
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Zitat:
Zitat von Einwilligungsvorbehalt Beitrag anzeigen
Warum sollte der Vermieter den Abschluss einer Hausratversicherung fordern? (Hausrat sind per Definition die Dinge, die dem Mieter gehören, und damit hat der Vermieter nichts zu tun.)
Da ich im Hauptleben gewerblich Wohnraum vermiete, kann ich das beantworten:
Wer keine Hausrat hat, kann durch ein Unglück faktisch die Existenz verlieren und damit die Miete nicht mehr zahlen.
Mächschen ist offline  
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Alt 25.12.2021, 22:04   #9
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
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Ja, das ist eines von vielen Szenarien, die so passieren können. Zusätzlich würde sich der Vermieter noch einen Nachweis einer Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen, denn nach schwerer Krankheit und anschließendem Jobverlust ist die Gefahr noch viel größer, die Miete nicht mehr zahlen zu können. (Ob man sich auch gegen das Risiko versichern kann, wegen zu hoher Versicherungskosten seine Miete nicht mehr zahlen zu können?)

"Eine Pflicht zur Hausratversicherung für den Mieter gibt es nicht und kann in Verträgen, die der Vermieter vorformuliert hat, vertraglich nicht vereinbart werden. So kann der Vermieter nicht fordern, dass der Mieter eine Haftpflicht- oder Hausratversicherungen abschließt, damit er eine bestimmte Mietwohnung bekommt. Steht eine derartige Klausel im Mietvertrag, ist sie unwirksam, weil sie für den Mieter völlig überraschend ist und zu einer Übersicherung führt (LG Berlin, Urteil vom 16. September 1992, Az.: 26 O 179/92; Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 535 BGB, Rn. 459)." zitiert nach https://www.mietrecht.org/mietvertra...ieter-pflicht/

Der Vermieter hat das Recht auf eine Kaution. Die soll sein Risiko abdecken. Mehr darf nicht verlangt werden. Wenn wir das anders wollen, müssen wir das Gesetz ändern.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 25.12.2021, 22:34   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Eine Pflicht ist es nicht, und ein Vermieter mag auch im Streitfalle kein Recht haben, eine Hausratversicherung zu verlangen. Ein Schaden ist es aber auch nicht, und schon gar nicht, wenn sie beim Einkommen angerechnet wird oder weil sie schon vorher bestanden hat.
Einigen von meinen Betreuten hat das Fehlen einer Hausratsversicherung sehr weh getan, weil das Schlaf und wohnzimmer im Rahmen einer Feuerlöschaktion beim Nachbarn geflutet und zerstört wurde. Anderen hat es den Hintern gerettet, als bei einer Gasxplosion zwei Etagen drüber die Wohnung teilgeschrottet wurde. Die Wände waren das Vergnügen des Vermieters. Das Interieur wurde über die Versicherung günstig saniert.



Das kann also jeder sehen, wie er oder sie es will - oder besser, wie es die Betreuten wünschen.

MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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