Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also, das Gericht hat damit gar nix am Hut. Die können der Behörde auch keine Vorgabe machen. Das muss direkt ...
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12.01.2022, 11:25 | #11 |
Moderator
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Also, das Gericht hat damit gar nix am Hut. Die können der Behörde auch keine Vorgabe machen. Das muss direkt beim Bezirk verlangt werden, sinnvollerweise schriftlich - und am besten via Anwalt. Beeindruckt die Behördenfuzzis mehr.
Aber ich muss noch mal fragen: diese Zahlungen, von denen du sprichst, an wen hast du gezahlt? An den Bezirk oder an wen? Nur im ersten Fall kann man ja was von denen verlangen.
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12.01.2022, 13:09 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Hast du dort einen Antrag gestellt? Oder zumindest einen nachweisbaren Termin gehabt? Wurdest du dort von einem Sachbearbeiter zur Antragstellung aufgefordert und in der Sache beraten?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.01.2022, 19:53 | #13 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Zitat:
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12.01.2022, 23:48 | #14 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 8
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Heimkosten also miete plus nebenkosten, wäsche kosten pro monat 75 euro dann private rezepte was heim besorgt hat das waren auf 5 monat 785 euro ! Es wurde von heim direkt von meinem konto abgebucht !
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13.01.2022, 08:22 | #15 |
Moderator
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Hallo, ich glaube langsam zu verstehen, was hier überhaupt gelaufen ist. Du hast offenbar - persönlich - ggü dem Heim für die Heimkosten gebürgt und denen eine Lastschriftermächtigung von deinem Konto gegeben, die die fleißig benutzt haben.
Daher erkläre ich erstmal, wie es normalerweise gelaufen wäre, denn du scheinst dich etwas über die Rückfragen zu wundern. Also: wenn eine Person, die ins Heim kommt, aktuell mittellos ist, beantragt man beim Sozialamt die Kostenübernahme - als Darlehen -, soweit nicht die Zahlungen der Pflegeversicherung - die hier doch wohl hoffentlich zahlt, ausreichen. Wenn dann die Rente bewilligt ist und eine Nachzahlung kommt, geht diese nicht an den Rentner, sondern zur Tilgung des Darlehens an das Sozialamt. Letztlich kann dann noch eine Lücke bleiben, für die evtl du im Rahmen einer Unterhaltszahlung aufkommen müsstest (wobei es da hohe Freibeträge gibt, aber du müsstest als (einziges?) Kind des Heimbewohners deine Einkommensverhältnisse offenlegen. Soweit verstanden? Im Fall deines Vaters scheint gar keine Sozialhilfe an das Heim gezahlt worden sein, weil das Heim vorher schon die Kosten bei dir einkassiert hat. Was aus Sozialamtssicht natürlich bequem war. Und jetzt ist die Rente bewilligt? Wohin wird diese denn gezahlt und wo befindet sich die Rentennachzahlung? Das ist entscheidend dafür, was jetzt zu tun ist; - wird von der Rentenversicherung noch einbehalten - ist auf das Girokonto des Rentners überwiesen worden - ist auf das Konto des Heimes überwiesen worden - ist auf das Konto des Sozialamtes überwiesen worden? Voran würde ich schon mal die Lastschriftermächtigung widerrufen und für die letzten 8 Wochen die Abbuchungen bei der Bank stornieren. Übrigens ist mein Hinweis mit dem Anwalt weiterhin wichtig, dem du auch diesen Post mitbringen sollte, damit er auch weiß, was genau passiert ist.
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15.01.2022, 12:01 | #16 |
Moderator
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Also ich hätte mir ja wenigstens eine kurze Rückmeldung des threadstarters erwartet, der es ja so eilig gemacht hatte.
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15.01.2022, 19:49 | #17 |
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Sorry sorry , ging nicht eher , also ab 01.02 wird sein erstes rente überwiesen an seinem konto also das heist in zukunft kann er ja alles selber zahlen ! Hatte doch mal erwähnt das ich amtsgericht angeschrieben habe da kam ein schreiben zurück die meinen das bezirk alles zurück zahlen muss , jetzt hab ich was geschrieben an bezirk mal sehen was sie antworten werden hab auch schreiben von amt bei gelegt
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16.01.2022, 07:22 | #18 |
Moderator
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Heißt das, die RentenNACHzAHLUNG ist beim Bezirk gelandet? Ich würde bei der Rentenversicherung selbst fragen, wo das Geld steckt.
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16.01.2022, 11:46 | #19 |
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Jipp also papa ist ab september 2021 rente und rückwirkend sollte er rente bekommen und ist alles beim bezirk gelandet und am februar soll seine rente kommen das ist alles so durcheinander 😓 muss erst mal schauen ob er auch wirklich alles bekommen oder ob da was abgezogen wird
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