Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuantrag für Wohngeld erforderlich? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn der alte Antrag „im Dezember“ abgelehnt wurde und Anfang Januar der Neuantrag gestellt wurde, war der alte Bescheid noch ...
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19.01.2022, 09:27 | #11 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Wenn der alte Antrag „im Dezember“ abgelehnt wurde und Anfang Januar der Neuantrag gestellt wurde, war der alte Bescheid noch nicht mal unanfechtbar (Postlaufzeit 3 Tage + 1 Monat). So schnell werden Aktenvorgänge nicht vernichtet. Es gibt einen Vorgang auf den Namen des Antragstellers. Bei weiteren Anträgen wird dieser einfach fortgesetzt. Es ist nicht so, als wenn jeder Verlängerungsantrag zu einem neuen Aktenvorgang führt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.01.2022, 12:43 | #12 | ||
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Zitat:
Nun beginnt bei mir wieder der gewohnte Gedankengang: Bevor ich jetzt mit weiteren Beschwerden noch mehr Zeit verschleudere, stelle ich halt diesen Antrag nochmal. Allerdings bewirkt dies, dass sich dann nie was ändert...... Zitat:
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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20.01.2022, 14:03 | #13 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Man könnte - bei dieser Sturheit - noch an eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat/Oberbürgermeister denken.
Aber ich vermute mal, Du hast den ausgefüllten Antragsvordruck seinerzeit eingescannt; dann kannst du den ja einfach noch mal ausdrucken und etwaige Änderungen manuell darin ändern.
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20.01.2022, 16:02 | #14 | |
Berufsbetreuer
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Zitat:
mfg
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20.01.2022, 19:25 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Wir sind uns ja immer ziemlich ähnlich was die hochgelobten technischen Neuerungen betrifft aber so ein Scanner erleichtert das Arbeiten unerhört. Du darfst nur nie vergessen alle Anträge als pdf einzeln in der (digitalen) Akte abzulegen. (wer jetzt lacht ist doofund kriegt eins hinter die Ohren, virtuelle Gewaltandrohung)
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20.01.2022, 21:01 | #16 | |
Berufsbetreuer
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Zitat:
mfg
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24.01.2022, 15:01 | #17 |
Berufsbetreuer
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Der Irrsinn in der Hinsicht geht da jetzt an einer anderen Baustelle weiter. Für einen Betreuten im Pflegeheim habe ich einen Antrag auf (Heim)Wohngeld gestellt und dafür einen im Netz speziell hierfür vorgesehenen (etwas einfacheren) Vordruck gefunden und verwendet:
https://www.wohngeld.org/service/sac...imbewohner.pdf Jetzt teilt mir die Wohngeldstelle mit, ich möge den dafür vorgesehenen (üblichen) Form-Vordruck verwenden (der auch für nicht im Heim lebende Bewohner gilt). Und bloß nicht vergessen, alles nicht relevante darin auch deutlich durchzustreichen. Ansonsten könne der Vorgang nicht bearbeitet werden. Dies nervt mich zunehmend Oder weiß Jemand von Euch, ob es von höchster Stelle eine neue Anweisung (Gesetz, Verordnung?) gibt, gesetzliche Betreuer zu ärgern? Mich beschleicht neuerdings das Gefühl, dass die von den ständigen (komplizierten) Neuerungen in der Sozialgesetzgebung wohl auch negativ betroffenen BehördenmitarbeiterInnen ihren Frust bei mir bzw. uns ablassen. mfg
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24.01.2022, 16:12 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Stimmt genau Mich haben sie zur Zeit auch auf dem Kieker. Ich warte seit einem geschlagenen halben Jahr auf das Ergebnis des MDK im Auftrag vom Sozialamt wegen einer Einstufung zur Pflege. Einmal teilt mir die zuständige Sachbeabeiterin beim Amt mit, das scheitere, da ich die geforderten Unterlagen noch nicht abgegeben hätte. So schnell konntest du gar nicht schauen (Dank Sanner) wie ich das Zeug umgehend wieder ans Amt geschickt hatte als Beweis. Dann wieder, jetzt das dritte Mal, heisst es, der Betreute sei nicht zu erreichen gewesen. Ebenfalls glatt gelogen, der sitzt nämlich fast unbeweglich in seiner Obda und die anderen kaufen dort für ihn mit ein. Auch die Pforte ist Tag und Nach telefonisch besetzt und überaus zuverlässig. Ich brauche so dringend wenigstens den PG 2 damit er endlich in die Einrichtung kann aber ........ das Gesundheitsamt lügt einfach weiter über seine Nicht-Aktivitäten. Ich mache mir inzwischen einen Spass daraus sie dabei zu "überführen". Ohne diesen schrägen Humor ist der Job sonst nicht mehr auszuhalten. Such dir was ähnliches um den Frust weg zu kriegen.
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24.01.2022, 20:13 | #19 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Ich hätte da auch einen Vorschlag: Besorge Dir einen Kinder-Stempelkasten. Da kannst Du Dir selber Stempel basteln mit Nicht bekannt Nein Liegt schon vor oder was Du willst. Dann stempelst Du das Formular von oben bis unten voll. Jedes Feld. Das ist dann so voll, dass Du es für Verschwendung hältst, den Rand auch noch vollzustempeln. Und dann schickst Du das Formular per FAX nebst allen Unterlagen an die Wohngeldstelle. Wenn die genauso gut ausgestattet ist, wie die hiesigen Gemeinden, dann müssen sie das FAX auch ausdrucken, wenn es im Computer eingeht - und wöchentlich den Toner erneuern. Mir hat diese Aktion schon mehrfach richtig Spaß gemacht. Danach war man auch mit weniger ausgefüllten Formularen zufrieden... MfG Imre
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