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"Vorschuss" an das Amt aus dem Schonvermögen ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Vorschuss" an das Amt aus dem Schonvermögen ? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Betreuter musste vor 3 Monaten von der Wohnung in ein Heim. In diesem Zusammenhang wurde die Umstellung der ...


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Alt 12.08.2022, 11:24   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard "Vorschuss" an das Amt aus dem Schonvermögen ?

Hallo,

ein Betreuter musste vor 3 Monaten von der Wohnung in ein Heim. In diesem Zusammenhang wurde die Umstellung der betr. SH-Leistungen (vorher Grundsicherung, jetzt Hilfe zur Pflege) beantragt und dabei um Übernahme der doppelt anfallenden Mietkosten (für die bisherige Wohnung) gebeten (direkte Zahlung vom Amt an den ehemaligen Vermieter), aber immer noch nicht bewilligt. In der Angelegenheit läuft auch ein Widerspruch.
Der Vermieter möchte natürlich noch die Mieten für die letzten 3 Monate. D. Betreute verfügt noch über 4.000,-- Euro (Schonvermögen). Könnte ich - um einem evt. Mahnbescheid zu entgehen - die Mietforderung erstmal aus dem Schonvermögen begleichen und das Sozialamt bitten, diesen Betrag dann wieder ggf. auf das Konto d. Betreuten zu überweisen, oder könnte dieser Schuss nach hinten losgehen und das Amt dann sagt, "wenn die Sache schon erledigt ist, brauchen wir ja nicht mehr zu zahlen". Wundern täte mich dies nicht....

mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 12.08.2022, 11:35   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

ein Betreuter musste vor 3 Monaten von der Wohnung in ein Heim. In diesem Zusammenhang wurde die Umstellung der betr. SH-Leistungen (vorher Grundsicherung, jetzt Hilfe zur Pflege) beantragt und dabei um Übernahme der doppelt anfallenden Mietkosten (für die bisherige Wohnung) gebeten (direkte Zahlung vom Amt an den ehemaligen Vermieter), aber immer noch nicht bewilligt. In der Angelegenheit läuft auch ein Widerspruch.
Der Vermieter möchte natürlich noch die Mieten für die letzten 3 Monate. D. Betreute verfügt noch über 4.000,-- Euro (Schonvermögen). Könnte ich - um einem evt. Mahnbescheid zu entgehen - die Mietforderung erstmal aus dem Schonvermögen begleichen und das Sozialamt bitten, diesen Betrag dann wieder ggf. auf das Konto d. Betreuten zu überweisen, oder könnte dieser Schuss nach hinten losgehen und das Amt dann sagt, "wenn die Sache schon erledigt ist, brauchen wir ja nicht mehr zu zahlen". Wundern täte mich dies nicht....

mfg
Wenn die Voraussetzungen für eine Doppelmietzahlung vorliegen (dazu: Doppelmiete), sind diese als notwendiger Unterkunftsbedarf vom Amt zu übernehmen. Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung. Ob der/die Betroffene diese selbst leisten könnte, ist m.E. kein Tatbestandsmerkmal.
Faunhart ist offline  
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Alt 12.08.2022, 12:08   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Danke für die Info, Faunhart.

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 12.08.2022, 21:05   #4
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
Standard

So ganz klar ist mir der Sachverhalt noch nicht. Es wurde noch nicht bewilligt, trotzdem gibt es einen Widerspruch? Wurde denn abgelehnt?

Zu Deiner Frage: Das ist mE immer noch umstritten. Grundsätzlich gilt, dass es Sozialhilfe nur für den aktuellen Bedarf gibt. Soweit ich weiß, geht die herrschende Ansicht immer mehr dazu, eine Ausnahme zu machen, wenn aus dem Schonvermögen "vorgeleistet" wurde. Dh. Du hättest wohl durchaus Chancen, aber sicher wäre ich mir da nicht. Gibt es denn die Möglichkeit, mit dem Vermieter zu sprechen und eine Stundung zu bekommen? Das wäre wohl der sichere Weg.
rorikae ist offline  
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