Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann ist ein Sozialhilfeantrag rechtsgültig gestellt? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe noch nicht begriffen, wie ich aus einem Beitrag einzelne Absätze zitieren kann. Kann es mir mal bitte jemand ...
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#31 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 28
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Ich habe noch nicht begriffen, wie ich aus einem Beitrag einzelne Absätze zitieren kann. Kann es mir mal bitte jemand erklären? Ich kopiere die Fragen deshalb einfach mal ein.
"die Betreute ist am 6.12.21 ins Heim aufgenommen worden, bezog aber bereits zuvor ergänzende Grusi? Von wem und wann wurde der SHT denn über diese Veränderung der Lebenslage informiert?"[/I] ja, die SBn Grusi hat von mir von der veränderten Lage erfahren. "Offenbar hat ein Angehöriger mit dem SH-Sachbearbeiter im November, ca 2 Wochen vor der Heimaufnahme telefoniert und um Antragsunterlagen gebeten." Mit der SBn HzP. "Man muss diesen Angehörigen noch mal fragen, der wird auch als Zeuge für das Sozialgericht benötigt. Vielleicht wars ja doch konkreter. Ging der Angehörige davon aus, dass die bisherige Sozialhilfe einfach weitergezahlt wird (was ja nach § 48 SGB X für die Grusi, nicht die HzP gar nicht falsch wäre)?" Ich habe eben nochmal mit der Verwandten gesprochen. Sie hatte beim SHT angerufen und gesagt, dass die B. Sozialhilfe benötigt weil ihr Geld nicht für die Heimkosten genügen würde. Sie wusste weder dass bereits Grusi bezogen wurde noch was Grusi oder HzP überhaupt ist. Also alles andere als konkret. Zudem ist der Verwandschaftsgrad nicht viel näher als über Adam und Eva. Deshalb hat sie auch sofort, als sie die Antragsunterlagen bekommen und den Umfang erkannt hat, die Segel gestrichen und die rechtliche Betreuung veranlasst. "Ich höre außerdem, Grusi wurde zurück gefordert. Wieso das? Die Betreute war doch die ganze Zeit hilfebedürftig. Ich hoffe, dagegen ist schon Widerspruch eingelegt worden." Ja, Widerspruch hatte ich eingelegt aber die Grusi wie gefordert zurückgezahlt. "ob sich das Heim beim SHT gemeldet hat?" Mit dem Heim habe ich eben gesprochen. Auch die hatten telefonisch und per Fax Kontakt mit dem SHT ![]() ![]() Ich soll Montag oder Dienstag eine Stellungnahme bekommen, was genau mit dem SHT kommuniziert wurde. Darauf bin ich gespannt ![]() |
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#32 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 28
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Auf ein Jammergespräch a la "ach bitte bitte liebes Sozialamt, das ist doch so ein liebe alte Dame, bezahlt doch bitte" hab ich - besonders nach dem bisherigen Verhalten dort - nun wirklich keine Lust. Ich bevorzuge jetzt die Gesprächsform "hart in der Sache, verbindlich im Ton" ![]() |
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#33 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
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Zitat:
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#34 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 28
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Ich hatte mit dem Vorgang eine Fachanwältin für Sozialrecht beauftragt, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Sie war auch sehr zuversichtlich, dass auf Grund der relativ klaren Rechtslage die Aussichten auf Erfolg ausgesprochen gut sind. Es wurden einige Schriftwechsel ausgetauscht und die Ausführungen des SHT klangen zuletzt recht kläglich.... Nun ist das Ziel, das dass Sozialamt möglicherweise von Anfang an verfolgt hatte, eingetroffen. Meine Betreute ist vor 3 Wochen verstorben. Das Pflegeheim hat sich seither noch nicht gemeldet, ob man denn beabsichtigt, die Klage weiter zu führen. Es sind zur Zeit noch ca. 6200,- € offen. Das kann mir aber auch egal sein, mein Job ist ja nun beendet. Ein bisschen ärgere ich mich allerdings schon, dass das Sozialamt mit dieser Masche durchgekommen ist. |
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#35 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 829
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Ist da Rechtsnachfolger das Heim oder die ggf. unbekannten Erben?
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#37 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 829
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Die Rechtssprechung sagt aber irgendwas mit SHT muss zahlen, wenn der Bezieher nicht damit rechnen konnte, das abgelehnt wird oder so.
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#38 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 28
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Welch wundersame Entwicklung:
Der SHT hat dem Sozialgericht nun mitgeteilt, dass man "nach nochmaliger Betrachtung der Sach- und Rechtslage" sowohl dem Zeitpunkt, wie in meiner Klage angeführt, entspricht, sondern auch eine "Kostengrundanerkenntnis betreffend die außergerichtlichen Kosten der Klägerin" abgibt ![]() Noch deutlicher kann man doch seine eigene (bisherige) Inkompetenz nicht eingestehen, oder? |
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