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Familiendarlehen? Wie Vorschuss möglich machen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Familiendarlehen? Wie Vorschuss möglich machen? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin Betreuer einer Familienangehörigen, die über keinerlei Einkommen bzw. Vermögen verfügt. Sie lebte bislang im Elternhaus und hat ...


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Alt 07.09.2022, 09:41   #1
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Registriert seit: 13.01.2015
Beiträge: 5
Standard Familiendarlehen? Wie Vorschuss möglich machen?

Hallo,

ich bin Betreuer einer Familienangehörigen, die über keinerlei Einkommen bzw. Vermögen verfügt. Sie lebte bislang im Elternhaus und hat hier keinen Anspruch auf Sozialhilfe gehabt.

Seit Ende Juli 2022 ist die Betreute jetzt in eine Pflegeeinrichtung eingezogen und bezieht Hartz IV, zusätzlich bekommt sie Kindergeld. Da aus organisatorischen Gründen jedoch der Heimvertrag bislang nicht vorgelegt werden konnte, wird die Sozialhilfe derzeit nicht überwiesen.

Auf Anraten der Eingliederungshilfe hatte ich bereits im letzten Jahr Juli ein Konto für die Betreute eingerichtet, obwohl kein Einkommen vorhanden ist. Hier fallen monatlich Kosten für Kontoführung und Haftpflichtversicherung an. Um diese Kosten zu decken, habe ich einen Teilbetrag als Guthaben auf das Konto eingezahlt, dieser Betrag wurde von der Mutter der Betreuten (darlehensweise) zur Verfügung gestellt.

Mit Einzug in das Wohnheim sind jedoch weitere Kosten entstanden. Das Zimmer dort ist nicht eingerichtet, es mussten teilweise neue Möbel angeschafft werden, dazu diverse zusätzliche Bekleidung. Da die Bearbeitung durch die Krankenkasse/das Sanitätshaus mit dem nötigen Rollstuhl sehr lange dauert, musste auch vorübergehend ein Rollstuhl beschafft werden. Anfang des Monats benötige das Wohnheim zusätzlich auch noch das monatliche Taschengeld zur Deckung der laufenden Kosten für Duschgel etc.

Inzwischen wurde seitens der Mutter ein Familiendarlehn von fast 1000 € zur Verfügung gestellt.

Wie ist jetzt hier die richtige Handhabe?

Ich stehe jetzt vor dem Problem, dass ich als Betreuer ja keinen Kredit gewähren und keine Zahlungen für die Betreute (als Vorleistung) leisten darf. Inzwischen habe ich erfahren, dass der Abschluss eines Darlehensvertrages der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf (gilt dies auch bei Familiendarlehn?)

Die Anschaffung der Güter war eilbedürftig, da der Einzug sehr kurzfristig (2 Wochen) erfolgt ist.

Der Wunsch der Mutter ist natürlich, dass die Kosten erstattet werden. Im Notfall wäre sie auch mit einer Schenkung einverstanden, wenn dies nicht anders möglich ist, wobei ich auch hier ggf. rechtliche Schwierigkeiten sehe.

Jemand einen Tipp wie man sich hier verhalten kann/soll?

Danke vorab
rebru82 ist offline  
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Alt 07.09.2022, 11:35   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

nur zur Klärung:

Lebt d. Betreute nun in einem Pflegeheim (SGB XI) oder in einer Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe (SGB IX) ?

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 07.09.2022, 12:38   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.01.2015
Beiträge: 5
Standard

Hi,

es ist eine Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe (SGB IX)

mfg
rebru82 ist offline  
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Alt 07.09.2022, 16:17   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Die wichtigste Frage ist doch: warum wird der Heimvertrag dem SHT nicht vorgelegt. Das ist eine Mitwirkungspflichtverletzung des Betreuers, die zum Ausschluss der Leistung führen kann. Am besten noch heute kopieren und persönlich dort abgeben.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 07.09.2022, 17:15   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die wichtigste Frage ist doch: warum wird der Heimvertrag dem SHT nicht vorgelegt. Das ist eine Mitwirkungspflichtverletzung des Betreuers, die zum Ausschluss der Leistung führen kann. Am besten noch heute kopieren und persönlich dort abgeben.

Ich habe es so verstanden, dass die Einrichtung den Vertrag noch nicht vorgelegt hat?


zum Darlehen:


Könnte die Betreute den "Darlehensvertrag" mit der Mutter selbst unterzeichnen, d. h. ist sie geschäftsfähig?
mimi91 ist offline  
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Alt 07.09.2022, 18:47   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.01.2015
Beiträge: 5
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Genau so ist es, die Einrichtung hat den Vertrag bis heute nicht herausgegeben und gibt immer nur Ausreden, weshalb es noch dauern würde. Ich habe heute erst wieder abgemahnt.

Die Betreute ist leider geschäftsunfähig und kann keine Verträge selbst schließen.
rebru82 ist offline  
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Alt 07.09.2022, 21:19   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Seit 6 Wochen im Heim ohne Vertrag? Normalerweise muss man den vor dem 1. Tag unterzeichnen. Was sagt denn die Heimaufsicht dazu? Das ist ja schon fast ein Fall für Schadenersatz.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 07.09.2022, 22:31   #8
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Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Seit 6 Wochen im Heim ohne Vertrag? Normalerweise muss man den vor dem 1. Tag unterzeichnen.
Da der Heimvertrag nicht formbedürftig ist, kann man ihn auch mündlich abschließen. Ist in so einem Fall natürlich besonders blöd, weil man nichts hat, was man dem Sozialamt zur Kostenübernahme vorlegen könnte.
Pichilemu ist offline  
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Alt 09.09.2022, 08:54   #9
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
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Beiträge: 1,057
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Dann würde ich die getätigten und noch ggf folgenden Ausgaben der Mutter dokumentieren und dem Gericht so berichten, wie es war/ ist mit dem Abschluss: sollte das Gericht diese Auslagen, die zurück zu zahlen sind, als genehmigungsbedürftiges Darlehen ansehen, beantrage ich hiermit die nachträgliche Genehmigung.
mimi91 ist offline  
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