Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohngeld bei Erbschaft vor Antragstellung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von FridelE
Das heißt bei Abfindungen greift dann das erweiterte Zuflussprinzip über drei Jahre? Einen solchen Fall habe ...
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25.12.2022, 00:10 | #11 | |
Einsteiger
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
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Zitat:
Im Übrigen verkürzt sich die Frist gem. § 15 Abs. 2 WoGG ab 2023 von 3 Jahren auf 12 Monate. |
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15.08.2023, 15:20 | #12 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ich habe jetzt auch so einen ähnlichen Fall. Für den Betreuten wurde im Juli/2023 Wohngeld (für Heimbewohner) beantragt, über den bisher noch nicht entschieden wurde. Nun erhält er voraussichtlich im September eine Einmalzahlung aus einer privaten Rentenversicherung in Höhe von ca. 30.000,-- Euro. Muss ich dies überhaupt melden? (im Zweifelsfall natürlich ja) und wie wird dies ggf. angerechnet? Einmaliges Einkommen, welches auf mehrere Monate verteilt wird? Bis zu 60.000 Euro Vermögen wären ja geschützt. Die betr. Passagen im Wohngeldgesetz sind hier m.E. sehr kompliziert dargelegt. Überhaupt finde ich dieses Gesetz vergleichsweise schwer lesbar. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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15.08.2023, 18:50 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Das Erbe stellt gar keine Einnahme im Sinne der §§ 13 ff Wohngeldgesetz dar. Das ist übrigens jetzt im Sozialhilfe und Bürgergeldgesetz ebenfalls so.
Nur wenn der Aktivnachlass (das was übrig ist, wenn die Nachlassverbindlichkeiten bezahlt sind) zusammen mit anderem bereits verhandenen Vermögen 60.000 € überschreitet, wirkt sich das auf den Wohngeldanspruch aus (§ 21 Nr. 3 Wohngeldgesetz).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
17.08.2023, 12:33 | #14 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
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Beiträge: 2,642
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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17.08.2023, 23:23 | #15 | |
Einsteiger
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
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@carlos: In unseren Wohngeldantragsformularen wird zu einmaligem Einkommen Folgendes abgefragt:
Zitat:
https://www.verwaltungsvorschriften-...2017_SWII4.htm Geändert von TazDummchen (17.08.2023 um 23:38 Uhr) |
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