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Wohngeld bei Erbschaft vor Antragstellung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohngeld bei Erbschaft vor Antragstellung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von FridelE Das heißt bei Abfindungen greift dann das erweiterte Zuflussprinzip über drei Jahre? Einen solchen Fall habe ...


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Alt 25.12.2022, 00:10   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
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Zitat:
Zitat von FridelE Beitrag anzeigen
Das heißt bei Abfindungen greift dann das erweiterte Zuflussprinzip über drei Jahre? Einen solchen Fall habe ich nämlich auch noch.

Danke für die Beiträge!
Davon kannst du beim Wohngeld ausgehen, zumal bspw. in unserem Antragsformular explizit nach einmaligen Unterhaltszahlungen, Rentennachzahlungen, Versicherungsleistungen sowie Abfindungen gefragt wird.


Im Übrigen verkürzt sich die Frist gem. § 15 Abs. 2 WoGG ab 2023 von 3 Jahren auf 12 Monate.
TazDummchen ist offline  
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Alt 15.08.2023, 15:20   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,

ich habe jetzt auch so einen ähnlichen Fall. Für den Betreuten wurde im Juli/2023 Wohngeld (für Heimbewohner) beantragt, über den bisher noch nicht entschieden wurde. Nun erhält er voraussichtlich im September eine Einmalzahlung aus einer privaten Rentenversicherung in Höhe von ca. 30.000,-- Euro.
Muss ich dies überhaupt melden? (im Zweifelsfall natürlich ja) und wie wird dies ggf. angerechnet? Einmaliges Einkommen, welches auf mehrere Monate verteilt wird? Bis zu 60.000 Euro Vermögen wären ja geschützt. Die betr. Passagen im Wohngeldgesetz sind hier m.E. sehr kompliziert dargelegt. Überhaupt finde ich dieses Gesetz vergleichsweise schwer lesbar.

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 15.08.2023, 18:50   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Das Erbe stellt gar keine Einnahme im Sinne der §§ 13 ff Wohngeldgesetz dar. Das ist übrigens jetzt im Sozialhilfe und Bürgergeldgesetz ebenfalls so.

Nur wenn der Aktivnachlass (das was übrig ist, wenn die Nachlassverbindlichkeiten bezahlt sind) zusammen mit anderem bereits verhandenen Vermögen 60.000 € überschreitet, wirkt sich das auf den Wohngeldanspruch aus (§ 21 Nr. 3 Wohngeldgesetz).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 17.08.2023, 12:33   #14
Berufsbetreuer
 
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das Erbe stellt gar keine Einnahme im Sinne der §§ 13 ff Wohngeldgesetz dar.
Leistungen aus einer privaten RV oder LV auch nicht, oder? Zumindest ist dies nach § 14 Wohngeldgesetz m.E. nicht offensichtlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html

mfg
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Alt 17.08.2023, 23:23   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
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@carlos: In unseren Wohngeldantragsformularen wird zu einmaligem Einkommen Folgendes abgefragt:
Zitat:
Hatten Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied in den letzten 12 Monaten einmalige Einnahmen (z. B. einmalige Unterhaltszahlungen, Rentennachzahlungen, Versicherungsleistungen
und Abfindungen) oder sind solche einmaligen Einnahmen in den nächsten 12 Monaten zu erwarten?
Im Wohngeldrecht ist vieles sehr diffus, wenn man erst einmal zu den Detailfragen durchdringt. Auch aus der WoGVwV (Rand-Nr. 15.21) wird man zu deiner Fragestellung nicht wirklich schlau.


https://www.verwaltungsvorschriften-...2017_SWII4.htm

Geändert von TazDummchen (17.08.2023 um 23:38 Uhr)
TazDummchen ist offline  
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