Dies ist ein Beitrag zum Thema jährliche Grundsicherungsanträge im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Verstehe ich das richtig: das (letzte) war sozusagen ein Appell an das Sozialamt, sich allgemein an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ...
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04.01.2023, 17:47 | #21 |
Moderator
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Verstehe ich das richtig: das (letzte) war sozusagen ein Appell an das Sozialamt, sich allgemein an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu halten? Da sind natürlich irgendwelche subalternen Sachbearbeiter eh die falschen Adressaten. Der richtige wäre derjenige, der dem Sozialamt allgemeine Weisungen erteilen kann, die „oberste Dienstbehörde“. Das ist der Rat der Stadt bzw der Kreistag - und da insbesondere der Sozialausschuss. Da gibts 2 Möglichkeiten: entweder man kennt da jemanden, der daraus intern eine Anfrage an die Verwaltungsführung fabriziert, also eine/n Ratsherrn/frau, bevorzugt Grüne/Linke (eher nicht AFD). Oder man wendet sich mit einer Petition an das Gremium.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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