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Vermögen im Ausland

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögen im Ausland im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe die Vermögenssorge für meinen Betreuten, er ist mazedonischer Herkunft. Seine Ehefrau lebt noch in Mazedonien. Das Sozialamt ...


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Alt 18.12.2022, 10:26   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.10.2022
Beiträge: 10
Standard Vermögen im Ausland

Hallo,


ich habe die Vermögenssorge für meinen Betreuten, er ist mazedonischer Herkunft. Seine Ehefrau lebt noch in Mazedonien. Das Sozialamt benötigt informationen zum Vermögen im Ausland. Muss ich mich mit dem Konsulat in Verbindung setzen?


Ich danke für eure Antworten

Sevda
Sevda ist offline  
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Alt 18.12.2022, 12:17   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Moin, warum macht das der Betreute nicht selbst?
Susi K ist offline  
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Alt 18.12.2022, 12:38   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Ich nehme an, gemeint ist nicht die griechische Provinz Mazedonien, sondern der eigenständige Staat Nord-Mazedonien? Dieser ist kein Vertragsstaat des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens: https://www.lexikon-betreuungsrecht...._Übereinkommen

Das heißt, keine staatliche und private Stelle muss eine deutsche Betreuung akzeptieren, auch nicht das Konsulat. Ob man Hilfe (oder überhaupt nur eine Antwort) erhält, ist Zufall. Trotzdem muss man eine Nachfrage hinschicken. Es geht eigentlich nur darum, dem SHT nach § 65 SGB I nachgewiesen zu haben, das versucht zu haben, was möglich war.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 18.12.2022, 16:44   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Im Übrigen muss das Konsulat schon mal gar keine Auskunft erteilen, wenn es um das Vermögen der Ehefrau geht. Die Auskunft kann nur die Ehefrau selbst erteilen. Sie selbst ist aber, da sie nicht im Geltungsbereich des deutschen Sozialgesetzbuchs lebt, zu keiner Auskunft verpflichtet und auch eine unterhaltsrechtliche Auskunftsklage dürfte, da Mazedonien kein Mitglied der EU ist, völlig aussichtslos sein.
Pichilemu ist gerade online  
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