Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Schonbetrag zum 1.1.2023 im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Mächschen
Also ich finde das ALG II Schonvermögen zu hoch, wenn die so weiter machen, geht keiner ...
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21.12.2022, 09:42 | #11 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Die Erhöhung des Schonbetrags im SGB XII dagegen auf 10.000,--, ist mE. längst überfällig und auch für unsere Arbeit gut. Viele Betreute hangeln da an der 5.000,---Euro-Grenze rum, das ist ein Betrag, der nicht Fisch und Fleisch ist und häufig in zeitraubenden Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt mündet. Als Notgroschen angesichts der heutigen Preisentwicklung sicherlich zu wenig. Aber klar, im internationalen Vergleich dürfen wir über unsere Sozialleistungen wohl eher nicht meckern und man muss auch im Auge behalten, dass hier keine falschen Anreize gesetzt werden. Hinsichtlich des befristeten "Corona-Schonbetrags" von 60.000,-- Euro im SGB XII bis zum Jahresende, führe ich gerade auch zwei Rechtsstreite. Die Sozialämter scheinen da echt mit Probleme zu haben.... mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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21.12.2022, 10:08 | #12 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Ich kann zumindest auch die Intention verstehen, die ALG-II-Bezieher nicht gegenüber den Beziehern von Sozialhilfe schlechter zu stellen. Was dann letztlich zu einem Fehlanreiz führen würde, möglichst nicht den Sprung zurück in die Erwerbstätigkeit zu wagen, um nicht auch noch mit einer Kürzung des Vermögensfreibetrags "bestraft" zu werden.
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21.12.2022, 12:05 | #13 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
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Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang tritt so richtig erst bei hohen Inflationsraten zutage: Bei 10 % Kaufkraftverlust schmilzt das reale Vermögen rasch dahin, wenn auf der anderen Seite keine Kapitalerträge erwirtschaftet werden.
Zwar darf ein Sozialhilfebezieher nach Kap. 3 und 4 SGB XII im nächsten Jahr 10.000 Euro auf der hohen Kante haben. Bei einem Freibetrag für Kapitalerträge (Zinsen etc.) von 26 Euro p. a. in der Grundsicherung und null (0) Euro bei der Hilfe zum Lebensunterhalt schmilz das preisbereinigte Schonvermögen jedoch dahin wie Eis in der Sonne. Nach einem Jahr sind real von 10 TEUR nur noch 9 TEUR vorhanden. Zwar ist gegenwärtig mit sicheren Zinsanlagen die Inflation nicht auszugleichen. Jedoch wären aktuell immerhin 3% Zins p.a. bei einem 3-jährigen Festgeld drin. Das Geld schnappt sich aber einfach der Staat, der im Übrigen als gigantischer Schuldner der größte Profiteur steigender Preise ist. Noch krasser in absoluten Zahlen ist die Diskrepanz beim Wohngeld: Aus 60.000 Euro Vermögen (Freibetrag) werden nach einem Jahr bei 10 % Inflation real 54.000 Euro. Der Freibetrag für Kapitalerträge liegt schon seit Ewigkeiten bei erbärmlichen 100 Euro/Jahr. Geändert von TazDummchen (21.12.2022 um 13:34 Uhr) |
21.12.2022, 17:31 | #14 | |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
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Zitat:
Viel mehr werden aber Schulden weniger, weil nicht die Preise steigen, sondern das Geld entwertet wird. |
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