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Neuer Schonbetrag zum 1.1.2023

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Schonbetrag zum 1.1.2023 im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Bekanntlich wird ja zum 1.1.2023 der Vermögensschonbetrag gemäß SGB XII von 5000 auf 10.000 € erhöht. D.h. doch, dass ...


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Alt 20.12.2022, 14:19   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Neuer Schonbetrag zum 1.1.2023

Hallo,

Bekanntlich wird ja zum 1.1.2023 der Vermögensschonbetrag gemäß SGB XII von 5000 auf 10.000 € erhöht. D.h. doch, dass man im laufenden Monat nicht mehr darauf achten muss, ob die 5000 € Ende Dezember überschritten sind. Oder sehe ich dies falsch?
Ungeachtet dessen wurde in einem mir nun übersandten Bescheid, der ab Dezember/22 bis zum 30.6.2023 gilt, dieser neue Vermögensschonbetrag noch nicht erwähnt.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 20.12.2022, 15:06   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
Standard

Das Gesetz ist erst HEUTE im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Erst damit ist es wirklich amtlich. Da kann es bei einem Bescheid von Ende November noch nicht berücksichtigt worden sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.12.2022, 17:40   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
Standard

Mir wurde letzte Woche am Telefon gesagt (Mitarbeiterin Sozialamt), dass für den laufenden Bewilligungszeitraum noch der Schonbetrag von 60.000€ gilt. Ich habe für einen Betreuten leistungen ab 10/22 beantragt und dann darf er bis 9/23 wohl seine ~30.000€ haben.

Geändert von aprilapril (20.12.2022 um 18:16 Uhr)
aprilapril ist offline  
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Alt 20.12.2022, 18:10   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
Standard

Viele Sozialämter haben den Antragstellern die Sonderregelung infolge der Pandemie einfach verschwiegen und stattdessen weiterhin die alten Infoblätter mit dem Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro versandt.


Bei uns war es so, dass derjenige, der sich auf die 60.000 Euro bezog, dann ohne Vermögensprüfung immer nur einen Zeitraum von 6 Monaten bewilligt bekam.


Für alle Bewilligungszeiträume, die noch im Jahr 2022 beginnen, gilt der Corona-bedingte Vermögensfreibetrag in Höhe von 60.000 Euro (Single).
TazDummchen ist offline  
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Alt 20.12.2022, 18:42   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,279
Standard

Hier wurde bei 5000 bis 60.000 immer nur 6 Monate bewilligt, bei unter 5000 dagegen 12 Monate.
Mächschen ist offline  
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Alt 20.12.2022, 19:55   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin


Nicht alles durcheinanderwirbeln:


Der Freibetrag bei der Grundsicherung steigt von 5.000,00 € auf 10.000,00 €. Das betrifft auch die Grenze zwischen mittellos und vermögend bei der Vergütung.



Der Schonbetrag von ca. 60.000,00 € bezieht sich auf Bezieher von Eingliederungshilfen, die nicht gleichzeitig von Grundsicherung leben.

Das sind z.B. RentenbezieherInnen oder Menschen in Arbeit die gleichzeitig EGH-Leistungen erhalten. Die müssen hierfür nicht gleich ihr Erspartes bis 60.000,00 € aufbrauchen.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.12.2022, 20:02   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Der Freibetrag bei der Grundsicherung steigt von 5.000,00 € auf 10.000,00 €. Das betrifft auch die Grenze zwischen mittellos und vermögend bei der Vergütung.
Das ist grundsätzlich richtig für Bewilligungszeiträume, die in 2023 beginnen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII). Ansonsten gilt auch für besagte Leistungen:
Zitat:
Zitat von TazDummchen
Für alle Bewilligungszeiträume, die noch im Jahr 2022 beginnen, gilt der Corona-bedingte Vermögensfreibetrag in Höhe von 60.000 Euro (Single)

https://www.bmas.de/DE/Service/Coron...ang-sgb12.html

Geändert von TazDummchen (20.12.2022 um 20:24 Uhr)
TazDummchen ist offline  
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Alt 20.12.2022, 20:34   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
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Hallo, wie immer etwas komplizierter: du hast schon recht, aber die 5.000/10.000 gelten auch für andere Sozialhilfen, zB die Hilfe zur Pflege.

Die 60.000 gelten in der EGH und beim Wohngeld.
Bei AlG 2 (Bürgergeld) ab 2023 zwischen 40.000 und 15.000 je nach Bezugsdauer.

Wir hatten aber jetzt coronabedingt 2021/22 sowohl für ALG 2 als auch HzL/Grusi einen vorübergehenden Freibetrag von 60.000 (galt aber nicht für die Betreuervergütung). Wenn man es so sieht, ist das ab 2023 eher ein Rückschritt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 20.12.2022, 23:03   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Nicht alles durcheinanderwirbeln:


Der Freibetrag bei der Grundsicherung steigt von 5.000,00 € auf 10.000,00 €. Das betrifft auch die Grenze zwischen mittellos und vermögend bei der Vergütung.



Der Schonbetrag von ca. 60.000,00 € bezieht sich auf Bezieher von Eingliederungshilfen, die nicht gleichzeitig von Grundsicherung leben.

Das sind z.B. RentenbezieherInnen oder Menschen in Arbeit die gleichzeitig EGH-Leistungen erhalten. Die müssen hierfür nicht gleich ihr Erspartes bis 60.000,00 € aufbrauchen.



MfG
Imre
Nee, es ging mir schon explizit um SGB II und SGB XII Bezug, wegen corona ist das auf hochgesetzt worden auf 60.000€, endet aber jetzt zum 31.12

EGH und Wohngeld hat ja damit erst einmal nichts zu tun, da gab und gibt es ja keine Änderung. Oder ändert sich da 2023 auch noch was?
aprilapril ist offline  
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Alt 21.12.2022, 06:09   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,279
Standard

Also ich finde das ALG II Schonvermögen zu hoch, wenn die so weiter machen, geht keiner mehr arbeiten...
Mächschen ist offline  
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