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Einreichen von Nachweisen bei Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einreichen von Nachweisen bei Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
*Fröhliche Weihnachten* Liebe Leute, folgende beiden Fragen: Ich bin Mitte November vom Sozialamt angeschrieben worden. Da in meiner Mietwohnung, in ...


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Alt 25.12.2022, 14:53   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 114
Standard Einreichen von Nachweisen bei Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen

*Fröhliche Weihnachten*


Liebe Leute,

folgende beiden Fragen:

Ich bin Mitte November vom Sozialamt angeschrieben worden. Da in meiner Mietwohnung, in der ich alleine wohnhaft bin, ein Hausnotruf-System des DRK installiert ist, dessen monatliche Kosten jeweils zu 50% von der Pflegekasse und vom Amt übernommen werden, überprüft die Behörde einmal im Jahr, ob ich noch die Anspruchsvoraussetzungen erfülle. Gesetzlicher Rahmen ist § 70 SGB XII, an Nachweisen hatte ich unter anderem aktuelle Einkommensnachweise, Auszüge meines Girokontos der letzten drei Monate, Kopien meiner Versicherungspolicen und besonderen Belastungen etc. vorzulegen.

Soweit, so gut. Mir ist bewusst, dass die vom Amt gesetzlich dazu verpflichtet sind, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob die Personen, die solche Leistungen vom Amt beziehen, weiterhin anspruchsberechtigt sind oder nicht. Ist im Prinzip auch keine große Sache. Ich habe bspw. den Ordner mit sämtlichen Versicherungsunterlagen griffbereit im Regal stehen, und durch meine Teilnahme am Online Banking kann ich jederzeit Kontoauszüge ausdrucken. Ist halt jedesmal ein recht ansehnlicher Stapel an Papier, der da zusammenkommt, aber wenigstens hat man danach für ein knappes Jahr wieder seine Ruhe.

Nach wenigen Tagen hatte ich die ganzen Unterlagen fast vollständig zusammen. Nur bei einem Punkt war ich mir absolut nicht sicher, was gemeint war. Und zwar wurde ein Nachweis verlangt, ob die Entlastungsleistungen (EL) der Kasse vollständig eingesetzt worden seien. Vom Prinzip her verstehe ich durchaus, was EL sind, nur kann ich mich dummerweise überhaupt nicht daran erinnern, wofür ich sie in den zurückliegenden Wochen und Monaten eingesetzt haben soll. Ich erhalte Eingliederungshilfe (drei Stunden einmal wöchentlich), aber die wird nicht über die EL abgerechnet. Ansonsten fallen mir keine Maßnahmen oder besonderen Kostenpunkte etc. ein, bei denen wir gesagt haben "Das kann man über die EL finanzieren." Mein (Noch-) Betreuer war Anfang Dezember bei mir und meinte, er könne sich darum kümmern. Er hat auch gleich die Krankenkasse angeschrieben und um eine Aufstellung gebeten, welche EL bislang ausgeschöpft/abgerufen wurden und welche noch verfügbar sind, von der Kasse liegt aber noch keine Reaktion vor. Derweil sitze ich hier und frage mich, ob ich möglicherweise schon so dement bin und es mir wie Schuppen von den Augen fällt, wenn es sich irgendwann auflöst, wann und in welcher Form ich Kontakt mit EL hatte. Vorerst haben wir die fertigen Unterlagen eingereicht und bei dem Punkt mit den EL "wird nachgereicht" vermerkt.

Man hätte vielleicht gleich die Dame vom Amt fragen können, die mir den Schrieb hat zukommen lassen, worauf sie mit den EL raus will. Habe ich nun aber halt nicht ... .



Meine zweite Frage wäre:

Pünktlich zum 23.12. habe ich wieder Post vom Sozialamt im Briefkasten gehabt. Keine drei Wochen, nachdem ich die ganzen Belege für die Beantragung der Weiterfinanzierung des Hausnotruf-Systems an die Kreisverwaltung geschickt habe.

Dieses Mal geht es um die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Grundsicherung, die ich erhalte. Auch bzgl. der Grundsicherung ist einmal jährlich nachzuweisen, dass ich weiterhin anspruchsberechtigt bin, wie ihr wisst.

Nun ist es aber so, dass ich diejenigen Unterlagen, die ich gerade erst bei der Kollegin für die Weiterfinanzierung des Hausnotruf-Systems eingereicht hatte, wieder zusammensuchen darf. Nur eben für die andere Kollegin.

Frage: Ich vermute, dass Kollegin 2 aus Zimmer X aus Gründen des Datenschutzes nicht sehen kann, dass Kollegin 1 aus Zimmer Y erst kürzlich meine wirtschaftlichen Verhältnisse anhand der Belege überprüft hat, um die sie mich gebeten hat. Oder wie muss man das verstehen? Andererseits könnte ich mir schon vorstellen, dass Jeder Kollege aus der Abteilung bzw. der ganzen Behörde meine elektronische Akte öffnen und so Einblick nehmen kann. Dann hätte Kollegin 2 schon sehen können, dass erst kürzlich eine Überprüfung gelaufen ist und die Daten "topaktuell" sind und vorliegen müssten!?

So empfinde ich das durchaus ein bisschen als Schikane und als Beschäftigungstherapie über die Feiertage. Kann ich nicht eine kurze Mitteilung schicken, dass ich die ganzen Unterlagen erst vor 14 Tagen vorgelegt habe? Meinetwegen lege ich noch eine von mir unterschriebene Vollmacht/Erklärung bei, dass Kollegin 1 meine Daten und Angaben an Kollegin 2 weiterreichen darf, falls das sonst wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig ist.

Ist euch bekannt, ob man sich diesen erneuten Arbeitsaufwand (und damit schließlich bspw. auch die Druckerfarbe) nicht sparen kann, wenn meine Daten der Behörde nachweislich schon vorliegen und ich gegenüber dem Amt erkläre, dass sich an meinen Verhältnissen in der Zwischenzeit nichts geändert hat? Das muss doch irgendwie möglich sein!?


Vielen Dank für eure Meinungen und weiterhin schöne Feiertage.

Grüße,
Ralle82
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Alt 25.12.2022, 17:55   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Ralle


Mit dem Entlastungsbetrag ist wahrscheinlich der gem §45 b SGB XI gemeint. Das sind die 125,00 € monatlich, mit denen z.B. eine Putzkraft oder sonstige Hilfe finanziert werden können.
Dieses Geld bekommt man als Pflegebedürftiger Mensch nicht selber ausgezahlt, sondern es wird über die Pflegedienste abgerechnet.

Der Betrag kann angespart werden, sofern man ihn nicht verbraucht, er verfällt aber auch zum 30.Juni des Folgejahres.

Damit gehen nicht nur Putzkräfte, sondern auch Verhinderungspflege kann darüber abgerechnet werden.

Vieleicht sogar auch die Eigenanteile für ein Notrufsystem, die das Sozialamt sonst übernehmen würde.


Damit wird deutlich, warum das Sozialamt wissen will, ob der Entlastungsbetrag ausgeschöpft wurde oder nicht: Es will Geld sparen.

Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist das auch so vorgesehen. Das Sozialamt soll erst dann einspringen, wenn alle anderen Geldquellen nicht mehr zahlen: also als die Letzten.





Wenn Du die Unterlagen gerade eben erst wg. des Notrufsystems eingereicht hast, dann kannst Du dem Sozialamt dies auch mitteilen und darauf verweisen, das diese Unterlagen herabgezogen werden können und sollen. Letztendlich gehören beide Abteilungen zum Sozialamt. Die Ausrede mit dem Datenschutz ist so ziemlich die dummdämlichste Erfindung, um genau das Gegenteil zu bewirken: Nämlich, dass moch mehr Papier mit Deinen Daten von noch mehr völlig unzuständigen Personen in der Behörde gesehen und vielleicht sogar gelesen werden.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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