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Kindergeldverwirrung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeldverwirrung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
betreute Person, 75 Jahre alt; Vater bezog für sie Kindergeld (bisher nur mündlich bestätigt), Behinderung, seit sie 2 Jahre alt ...


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Alt 03.01.2023, 15:57   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard Kindergeldverwirrung

betreute Person, 75 Jahre alt; Vater bezog für sie Kindergeld (bisher nur mündlich bestätigt), Behinderung, seit sie 2 Jahre alt ist. Vater verstarb in 2015, Mutter schon früher.
Unterlagen nicht vorhanden, da erste Betreuung (ich bin die 4.) erst 2020 eingerichtet. Bruder kümmerte sich etwas, gibt aber keine Unterlagen raus. Meine Recherche ergab, dass Vater verbeamtet war, also habe ich Antrag auf Zahlung von Waisengeld gestellt. Die Höhe wird jetzt berechnet, man will aber Kindergeld in Abzug bringen, da ihr das nach Meinung der Behörde trotz Versterbens beider Elternteile aufgrund ihrer Behinderung weiter zustehen würde. Diese Ansicht teile ich nicht. Nach meiner Kenntnis erhalten doch auch "Kinder" mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, nur Kindergeld, solange min. ein Elternteil lebt. Ist das nicht zutreffend?


Die befragte Kindergeldstelle meint dazu, das ist so. Der Bruder könne aber die Pflegschaft übernehmen und dann Kindergeld beantragen. Man "meint", er sei dazu aber nicht verpflichtet. Er kümmert sich nun aber gar nicht, die Betreute lebt in einer Einrichtung der stationären Eingliederungshilfe.
mimi91 ist offline  
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Alt 03.01.2023, 17:55   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
Standard

Vollwaisen können ja Kindergeld erhalten, aus meiner Sicht müsste hier die Familienkasse in den ... getreten werden...
Mächschen ist gerade online  
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Alt 03.01.2023, 18:22   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
betreute Person, 75 Jahre alt; Vater bezog für sie Kindergeld (bisher nur mündlich bestätigt), Behinderung, seit sie 2 Jahre alt ist. Vater verstarb in 2015, Mutter schon früher. [...]
Nach meiner Kenntnis erhalten doch auch "Kinder" mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, nur Kindergeld, solange min. ein Elternteil lebt. Ist das nicht zutreffend?
Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Vollwaisen können ja Kindergeld erhalten [...]
Grundsätzlich können auch Vollwaisen Kindergeld "für sich selbst" nach § 1 Abs. 2 BKGG erhalten – allerdings auch mit Behinderung nur bis zum 25. Lebensjahr (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BKGG).

Geändert von FFB (03.01.2023 um 18:30 Uhr) Grund: Link zum BKGG ergänzt
FFB ist offline  
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Alt 03.01.2023, 23:17   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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@FFB wenn der/die erwachsene Behinderte nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, auch über das 25ten Lebensjahr hinaus!


https://www.lebenshilfe.de/informier...it-behinderung
MurphysLaw ist offline  
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Alt 04.01.2023, 00:04   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
Standard

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Die Höhe wird jetzt berechnet, man will aber Kindergeld in Abzug bringen, da ihr das nach Meinung der Behörde trotz Versterbens beider Elternteile aufgrund ihrer Behinderung weiter zustehen würde. Diese Ansicht teile ich nicht. Nach meiner Kenntnis erhalten doch auch "Kinder" mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, nur Kindergeld, solange min. ein Elternteil lebt. Ist das nicht zutreffend?
Das ist richtig und hat das BSG auch genau so entschieden. Sterben beide Elternteile, ist das Kindergeld auch bei behinderten Kindern (die über 25 Jahre alt sind) weg.


Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Die befragte Kindergeldstelle meint dazu, das ist so. Der Bruder könne aber die Pflegschaft übernehmen und dann Kindergeld beantragen.
Das ist Quatsch, 1. ist man mit 75 Jahren kein "Pflegekind" mehr, 2. müsste der Betreute dafür beim Bruder wohnen, da er aber in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe lebt scheidet das von vornherein aus.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.01.2023, 07:08   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
@FFB wenn der/die erwachsene Behinderte nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, auch über das 25ten Lebensjahr hinaus!
[
Hallo, das gilt zwar unbefristet, geht aber nur solange ein anderer Kindergeldberechtigter lebt. Entweder ein Elternteil (dann muss das Kind nicht in dessen Haushalt leben) oder ein Groß- oder Pflegeelternteil (dann aber nur, wenn im Haushalt lebend). Kindergeld für Vollwaisen endet ausnahmslos mit dem 25. Geburtstag. Bitte nicht nach der Logik fragen. Die Rechtsquelle wurde schon genannt. Im Ausgangsfall wurde also das KG seit 2015 zu Unrecht bezahlt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 04.01.2023, 08:31   #7
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ok, vielen Dank. Gezahlt wurde seit 2015 ja nicht mehr. Man wollte aber, dass ich zumindest neu beantrage.
mimi91 ist offline  
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Alt 04.01.2023, 08:44   #8
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, das gilt zwar unbefristet, geht aber nur solange ein anderer Kindergeldberechtigter lebt. Entweder ein Elternteil (dann muss das Kind nicht in dessen Haushalt leben) oder ein Groß- oder Pflegeelternteil (dann aber nur, wenn im Haushalt lebend). Kindergeld für Vollwaisen endet ausnahmslos mit dem 25. Geburtstag. Bitte nicht nach der Logik fragen. Die Rechtsquelle wurde schon genannt. Im Ausgangsfall wurde also das KG seit 2015 zu Unrecht bezahlt.
Den Antrag müssen aber immer die Kindergeldberechtigten, Eltern etc., stellen?
Nach Erteilung dann ggf. Abzweigungsantrag?
Just ist offline  
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Alt 04.01.2023, 08:57   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Den Antrag müssen aber immer die Kindergeldberechtigten, Eltern etc., stellen?
Nach Erteilung dann ggf. Abzweigungsantrag?
Den Erstantrag auf Kindergeld kann auch das Kind selbst stellen, wenn es im Fall einer Bewilligung abzweigungsberechtigt wäre.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.01.2023, 09:01   #10
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Den Erstantrag auf Kindergeld kann auch das Kind selbst stellen, wenn es im Fall einer Bewilligung abzweigungsberechtigt wäre.
Danke Pichilemu,

das ist aber grundsätzlich so und hat nichts mit dem Fall der Behinderung vor dem 25. Lebensjahr zu tun?
Heißt, bekommt der Kindergeldberechtige Sozialleistungen und das Kind auch, dann kann das Kind den Antrag wegen Abzweigung selbst stellen?
Just ist offline  
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