Dies ist ein Beitrag zum Thema SGBII - doppelte Haushaltsführung durch Aufnahme in eine besondere Wohnform im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Klient von mir konnte kurzfristig in einem Wohnheim aufgenommen werden.
- Hätte mein Klient den Platz im Wohnheim ...
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18.01.2023, 07:17 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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SGBII - doppelte Haushaltsführung durch Aufnahme in eine besondere Wohnform
Hallo,
ein Klient von mir konnte kurzfristig in einem Wohnheim aufgenommen werden. - Hätte mein Klient den Platz im Wohnheim nicht sofort bezogen wäre dieser an den nächsten Interessenten vergeben worden. Ich habe mich von der Einrichtung zugegebenermaßen unter Druck setzen lassen. De facto wäre der Platz ( welcher perfekt ist ) ja aber weg gewesen. Ein zögern kam nicht in Frage. Das Jobcenter ( Termin zur Begutachtung der Erwerbsminderung ist morgen ) lehnt eine doppelte Haushaltsführung/ Mietzahlung ab. Ich hatte diese mit der notwendigen krankheitsbedingten Aufnahme begründet / beantragt. Hierzu werde ich Widerspruch einlegen, frage mich aber inwieweit ich hier Erfolg haben kann. Habt Ihr da vielleicht Erfahrung ? Liebe Grüße Rose |
18.01.2023, 07:27 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Die Rechtsprechung zur Übernahme der doppelten Mietzahlungen bei Umzug in ein Pflegeheim sollte sich ohne weiteres auf diesen Fall übertragen lassen.
Ist denn die Wohnung schon gekündigt, bzw. scheitert das noch an der notwendigen Zustimmung des Betreuungsgerichts? |
18.01.2023, 14:20 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Pichilemu,
Wohnung wurde sofort gekündigt, Klient hat selbst unterschrieben. Kündigungsbestätigung liegt vor. Lieben Dank für den Hinweis welchen ich umgehend aufgreife.. Rose |
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