Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG II läuft - Wohngeld wird pauschal abgelehnt im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei Beschäftigungslosen im ALG II Bezug bringt in aller Regel ALG II mehr Leistungen als Wohngeld. ALG II Bezug und ...
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26.01.2023, 10:45 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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ALG II läuft - Wohngeld wird pauschal abgelehnt
Bei Beschäftigungslosen im ALG II Bezug bringt in aller Regel ALG II mehr Leistungen als Wohngeld. ALG II Bezug und Wohngeldbezug schließen sich gegenseitig aus. ALG II war zuerst, aber ist es auch automatisch die vorrangige Leistung?
Bei der Betreuten ist das fraglich. Sie ist alleinerziehend mit fünf minderjährigen Kindern und erhält für alle das volle Kindergeld und jeweils Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das Jobcenter hat mich aufgefordert, einen Antrag auf Wohngeld und auf Kinderzuschlag als vorrangige Leistungen zu stellen. Dem bin ich nachgekommen und habe jetzt einen ablehnenden Wohngeldbescheid erhalten. Es wurde nicht gerechnet, sondern pauschal abgelehnt mit der Begründung, ALG II sei vorrangig. Macht es sich die Wohngeldstelle hier zu leicht? |
26.01.2023, 14:18 | #2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Ich gebe die betr. Daten meistens erstmal in einen oder mehrere (aktuelle!) Wohngeldrechner ein, dann kann ich schonmal grob abschätzen, ob ein WG-Antrag überhaupt Sinn macht. In dem o.g. Fall - alleinerziehend mit 5 Kindern - scheint es aber in der Tat so, dass hier das Bürgergeld günstiger als das WG ist. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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27.01.2023, 17:07 | #3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 18.12.2022
Beiträge: 15
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Zitat:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/12a.html Es gibt grundsätzlich Konstellationen, bei denen mit ergänzendem Wohngeld und Kinderzuschlag der Bezug von Leistungen nach dem SGB II vermieden werden kann. |
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27.01.2023, 17:48 | #4 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Es ist in der geschilderten Konstellation durchaus denkbar, dass die 5 Kinder durch Wohngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag + Unterhaltsvorschuss + BuT-Leistungen jeweils ihren eigenen Bedarf decken könnten. Solange aber die Mutter weiter hilfebedürftig bliebe, ist ALG II vorrangig und die Beantragung von Wohngeld nur für die Kinder kann nicht verlangt werden. Allerdings: wenn bereits eine Ablehnung durch die Wohngeldstelle vorliegt, müsste der Grundsicherungsträger darlegen, wieso die Ablehnung der Wohngeldstelle falsch ist. Es gibt m. E. keine Pflicht, proaktiv quasi "auf gut Glück" Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Wohngeldstelle einzulegen. |
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