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Polizeibeamter muss ins Pflegeheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Polizeibeamter muss ins Pflegeheim im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg*innen, ein ehemaliger Beamter muss ins Pflegeheim. Das Sozialamt hat die Kostenübernahme für die Räumung der Wohnung abgelehnt. Leider ...


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Alt 02.02.2023, 11:51   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
Standard Polizeibeamter muss ins Pflegeheim

Liebe Kolleg*innen, ein ehemaliger Beamter muss ins Pflegeheim. Das Sozialamt hat die Kostenübernahme für die Räumung der Wohnung abgelehnt. Leider aber die Beihilfe/PKV ebenfalls. Hat jemand eine Idee?
Meiner Meinung nach muss die Beihilfe die Kosten übernehmen, Stichwort Alimentierung. Habe ich einen Knoten im Hirn und sehe die Lösung nicht!? Ich würde mich über eure Rückmeldungen freuen.
Frau Zetka ist offline  
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Alt 02.02.2023, 12:42   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Hallo, weder die PkV noch die Beihilfe (die diese ja nur vervollständigt), sind für so etwas zuständig. Es geht dabei ja nicht um Behandlungskosten. So etwas müsste aus Sparguthaben bezahlt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 02.02.2023, 19:03   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

Als ehemaliger Beamter dürfte kein Anspruch auf Beihilfe bestehen, diesen haben nur Beamte, egal, ob diese aktiv oder im Ruhestand sind.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.02.2023, 20:39   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Nein, auch Ruhestandsbeamte haben Beihilfeanspruch (dann sogar 70 statt 50 % bei der Krankenbehandlung, Pflege bleibt bei 50 %). Aber die genannten Kosten fallen weder unter das eine noch das andere. Das sind im weitesten Sinn Lebenshaltungskosten. Dafür gibts die Pension.
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Horst Deinert

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Alt 03.02.2023, 06:22   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
Standard

Vielen Dank, dann muss er es selbst zahlen....
Ich danke für die Antworten!
Frau Zetka ist offline  
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Alt 08.02.2023, 14:32   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 57
Standard

Widerspruch einlegen Anwalt Einschalten es ist im der Regel Üblich das Anträge abgelehnt werden Widerspruch ohne Begründung einlegen und zum Anwalt damit

MfG
P
Peter1971 ist offline  
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Alt 08.02.2023, 20:29   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Es hat keinen Sinn, Widerspruch einzulegen, wo absolut keine Anspruchsgrundlage besteht. Wie hier.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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