Dies ist ein Beitrag zum Thema Polizeibeamter muss ins Pflegeheim im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg*innen, ein ehemaliger Beamter muss ins Pflegeheim. Das Sozialamt hat die Kostenübernahme für die Räumung der Wohnung abgelehnt. Leider ...
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02.02.2023, 11:51 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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Polizeibeamter muss ins Pflegeheim
Liebe Kolleg*innen, ein ehemaliger Beamter muss ins Pflegeheim. Das Sozialamt hat die Kostenübernahme für die Räumung der Wohnung abgelehnt. Leider aber die Beihilfe/PKV ebenfalls. Hat jemand eine Idee?
Meiner Meinung nach muss die Beihilfe die Kosten übernehmen, Stichwort Alimentierung. Habe ich einen Knoten im Hirn und sehe die Lösung nicht!? Ich würde mich über eure Rückmeldungen freuen. |
02.02.2023, 12:42 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Hallo, weder die PkV noch die Beihilfe (die diese ja nur vervollständigt), sind für so etwas zuständig. Es geht dabei ja nicht um Behandlungskosten. So etwas müsste aus Sparguthaben bezahlt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.02.2023, 19:03 | #3 |
Routinier
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
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Als ehemaliger Beamter dürfte kein Anspruch auf Beihilfe bestehen, diesen haben nur Beamte, egal, ob diese aktiv oder im Ruhestand sind.
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02.02.2023, 20:39 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Nein, auch Ruhestandsbeamte haben Beihilfeanspruch (dann sogar 70 statt 50 % bei der Krankenbehandlung, Pflege bleibt bei 50 %). Aber die genannten Kosten fallen weder unter das eine noch das andere. Das sind im weitesten Sinn Lebenshaltungskosten. Dafür gibts die Pension.
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03.02.2023, 06:22 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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Vielen Dank, dann muss er es selbst zahlen....
Ich danke für die Antworten! |
08.02.2023, 14:32 | #6 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 57
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Widerspruch einlegen Anwalt Einschalten es ist im der Regel Üblich das Anträge abgelehnt werden Widerspruch ohne Begründung einlegen und zum Anwalt damit
MfG P |
08.02.2023, 20:29 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,801
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Es hat keinen Sinn, Widerspruch einzulegen, wo absolut keine Anspruchsgrundlage besteht. Wie hier.
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