Dies ist ein Beitrag zum Thema Feststellung Erwerbsminderung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
bekanntlich stellt die DRV eine Erwerbsminderung fest.
Das klappt mit einem Sozi aus dem Nachbarkreis hervorragend.
Mit dem hiesigen ...
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24.03.2023, 16:02 | #1 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,381
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Feststellung Erwerbsminderung
Moin,
bekanntlich stellt die DRV eine Erwerbsminderung fest. Das klappt mit einem Sozi aus dem Nachbarkreis hervorragend. Mit dem hiesigen Sozi geht gar nichts. Ich habe nun zum zweiten mal die aufforderung erhalten, die Feststellung der DRV zur EM vorzulegen. In der anderen Betreuung habe ich die Auskunft der DRV bekommen, daß die nur auf Anfrage der Kostenträger eine Entscheidung treffen. In einer Betreuung ist das nun schon 12 Monate her und heute bekam ich den gleichen bullshit. Das Sozi forderte mich aufgrund Mitteilung des JC auf Sozialhilfe zu beantragen. Das tat ich. Nun wird mit wieder fehlende Mitwirkung vorgeworfen... Was ist zu tun? In dem "älteren" antrag würde ich aufgrund Untätigkeit klagen wollen. Und hier? Geändert von Tomas11 (24.03.2023 um 16:44 Uhr) |
24.03.2023, 16:42 | #2 |
Routinier
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Wenn ein Anspruch auf EM-Rente besteht, ist es Dein Part, die Rente zu beantragen.
Besteht kein Anspruch auf Rente, stellt die DRV auf Antrag des Sozialhilfeträgers die Erwerbsminderung oder halt Erwerbsfähigkeit fest. Daher musst Du ggf. den Sozialhilfeträger über die Verwaltungsvorschriften belehren. |
24.03.2023, 16:45 | #3 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
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Den Bescheid über Zurückweisung EM-Rente haben die bekommen. Die DRV begründet aber mit fehlenden Vorversicherungszeiten.
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24.03.2023, 18:15 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Schreibe dem Sozi doch, dass es deren Part ist, die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit bei der DRV zu beantragen. Fristsetzung nicht vergessen... Schreibe auch, dass deren Zuständigkeit geklärt ist, da die Vorversichertenzeiten fehlen und ein EU-Rentenantrag Deinerseits keine Aussicht auf Erfolg hat. Ach ja: Weise das Sozialamt darauf hin, dass die Erstattung finanzieller Schäden aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Sozialamtes gerichtlich durchgesetzt werden. Und durchschriftlich an den Bürgermeister, meinetwegen auch an die Presse. MfG Imre
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24.03.2023, 18:53 | #5 | |
"Nervensäge" vom Dienst
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Zitat:
Und stimmt das? Kennst du die Job- und/oder Erziehungszeiten deiner/deines Betreuten? Die DRV siebt inzwischen aus, wenn die Vorversicherungszeiten fehlen, wird garnicht mehr begutachtet, das obliegt dann dem MD des Jobcenters welches auch solange zahlen muss, bis ein Ergebnis des eigenen MD vorliegt. |
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24.03.2023, 21:57 | #6 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
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In dem Fall ist es überschaubar und dürfte auch zutreffend sein.
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25.03.2023, 21:29 | #7 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
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26.03.2023, 10:14 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Schau mal hier: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozi...ng-art.html#a6 oder hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba023405.pdf Vieleicht hilft's MfG Imre
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