Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Problem bei Ablehnungsbescheid gegen Antrag Tätigkeit in Behindertenwerkstatt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Problem bei Ablehnungsbescheid gegen Antrag Tätigkeit in Behindertenwerkstatt im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Pichilemu Normalerweise soll es die Werkstatt am Wohnort sein, in begründeten Ausnahmefällen kann aber davon abgewichen werden, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 18.05.2023, 21:29   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Normalerweise soll es die Werkstatt am Wohnort sein, in begründeten Ausnahmefällen kann aber davon abgewichen werden, z. B. dann wenn sich die Werkstatt für das konkrete Behinderungsbild als ungeeignet herausstellt. Dann wäre auch der Transport zu einer weiter entfernten Werkstatt kein Problem.




Das halte ich für problematisch, einen Fall rein aus persönlicher Bekanntschaft anzunehmen, für den man als Betreuer eigentlich keine Kapazität hat um sich diesem Fall ernsthaft anzunehmen. Ich weiß nicht, ob der Betreuer dir damit ernsthaft einen Gefallen tut.




Das ist (leider) durch den Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ausgeschlossen. Mit einem solchen Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich kein Rechtsanwalt mandatiert werden, auch nicht nach erfolgter Bewilligung von Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe.

Das mit der Mandatierung stimmt nicht so ganz, denn aus § 275 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) folgt, dass der Betroffene in Betreuungssachen einen Rechtsanwalt auch dann wirksam mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen kann (§ 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB )), wenn nach materiellem Recht der Anwaltsvertrag wegen Fehlens der Geschäftsfähigkeit oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht wirksam geschlossen werden könnte.


Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom 13.02.2014 – 6 U 747/13 – hingewiesen.


"Ist der Betroffene nach § 275 FamFG fähig, einem Rechtsanwalt zur anwaltlichen Vertretung Vollmacht zu erteilen, ist es folgerichtig, aus dieser Vorschrift auch die Rechtsfolge zu entnehmen, dass der Betroffene ungeachtet seiner etwaigen Geschäftsunfähigkeit und eines Einwilligungsvorbehalts die rechtliche Befugnis hat, den der Vollmachterteilung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag wirksam abzuschließen."


Was nun meinen Betreuer betrifft, so hat er bislang sehr gut gearbeitet und sich um meine Belange gekümmert. Ich hatte bislang keine Schwierigkeiten mit oder durch ihn.



Gruß
Betreutmick ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2023, 21:39   #12
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von Betreutmick Beitrag anzeigen
Das mit der Mandatierung stimmt nicht so ganz, denn aus § 275 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) folgt, dass der Betroffene in Betreuungssachen einen Rechtsanwalt auch dann wirksam mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen kann (§ 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB )), wenn nach materiellem Recht der Anwaltsvertrag wegen Fehlens der Geschäftsfähigkeit oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht wirksam geschlossen werden könnte.
Das stimmt, soweit es um das Betreuungsverfahren (und das Unterbringungsverfahren) geht, da der Betroffene in diesen Verfahren immer verfahrensfähig ist und sich ein Einwilligungsvorbehalt nicht auf das Betreuungsverfahren erstrecken kann. Folglich kann ein Betreuter in seinem eigenen Betreuungsverfahren auch dann einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn das ansonsten aufgrund eines Einwilligungsvorbehalts oder wegen allgemeiner Geschäftsunfähigkeit ausgeschlossen wäre.


Für andere Gerichtsverfahren gilt das aber nicht. In anderen Gerichtsverfahren schließt ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge die Mandatierung eines Rechtsanwalts aus, da damit stets die Aufnahme einer Vermögensschuld verbunden ist, auch wenn z. B. im Falle der Prozesskostenhilfe die Staatskasse (zunächst) für diese Vermögensschuld aufkommt. Die Aufnahme einer Vermögensschuld ist von der Vermögenssorge umfasst und somit kann bei einem Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ein Rechtsanwalt nicht wirksam mandatiert werden.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2023, 21:59   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
Standard

Das bedeutet somit, ich bin auf Gedeih und Verderb meinem Betreuer ausgeliefert und kann mir tatsächlich keine zweite Meinung einholen? Aber wie sähe es aus, wenn ich den Anwalt von dem Geld bezahle, das mir mein Betreuer regelmäßig zur freien Verwendung überlässt, Stichwort Taschengeldparagraph? Das ist auch nicht machbar, weil ich mit dem RA einen Vertrag eingehe, richtig?



Dann bleibt die Frage, wie ich denn nun den Widerspruch korrekt formuliert bekomme, wenn mein Betreuer dies nicht hinbekommt? Ich habe bei verschiedenen Institutionen, die sich sehr häufig damit befassen, nachgefragt und die wären durchaus bereit mir hierbei unter die Arme zu greifen, allerdings wäre dies natürlich auch mit Kosten verbunden. Ich bin mir nicht sicher, ob mein Betreuer genug Fachkenntnis von speziell diesem Sachverhalt hat, um hier korrekt vorgehen zu können.



Gruß
Betreutmick ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ablehnungsbescheid, rentenversicherung, werkstatt, widerspruch

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40