Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB II - nur anteilige Leistungen KDU im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
folgendes Problem: Betreute wohnt mit einem Bekannten zusammen, der keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen kann. Kommt aus Mazedonien und ...
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#1 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Guten Morgen,
folgendes Problem: Betreute wohnt mit einem Bekannten zusammen, der keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen kann. Kommt aus Mazedonien und hatte auch die bulgarische Staatsbürgerschaft, die dann irgendwann entzogen wurde. Nun bekamen beide SGB II Leistungen. Dem Jobcenter ist nun erst aufgefallen, dass er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat und die Leistungen für ihn wurden gestrichen. Problem: keine Leistungen aber trotzdem werden von ihr nur die Hälfte der KDU übernommen. Ist das ok so? Irgendwie kommt mir das komisch vor. Beide wohnen zusammen. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Der Mitbewohner müsste theoretisch für seinen Mietanteil (die Hälfte der Miete) selbst aufkommen. Kann er natürlich nicht, da er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat und bei Antragstellung sofort abgeschoben würde.
Gibt hier nur zwei Möglichkeiten: * Die Betreute muss ihren Mitbewohner rausschmeißen/vor die Tür setzen/an die Ausländerbehörde verpfeifen. * Beide werden obdachlos. |
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#3 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Zitat:
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Das wäre die dritte Möglichkeit: so schnell wie möglich den Bund fürs Leben schließen. Dann hätte der Mitbewohner einen Aufenthaltstitel als Angehöriger und wäre als solcher wieder leistungsberechtigt nach dem SGB II und bekäme auch wieder seinen Mietanteil ausbezahlt.
Ist halt alles eine Zwickmühle. |
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#5 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Zitat:
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,703
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Wenn sie sich scheiden lässt, kann sie die Rente wieder beantragen
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#7 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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#8 | |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 376
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Zitat:
Warum ist ihr die Witwenrente so wichtig, wenn sie die doch mit ALG II aufstocken muss? Das ist denn doch Rechte-Tasche-Linke-Tasche. |
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