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SGB II - nur anteilige Leistungen KDU

Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB II - nur anteilige Leistungen KDU im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, folgendes Problem: Betreute wohnt mit einem Bekannten zusammen, der keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen kann. Kommt aus Mazedonien und ...


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Alt 12.07.2024, 06:39   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard SGB II - nur anteilige Leistungen KDU

Guten Morgen,
folgendes Problem: Betreute wohnt mit einem Bekannten zusammen, der keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen kann. Kommt aus Mazedonien und hatte auch die bulgarische Staatsbürgerschaft, die dann irgendwann entzogen wurde.
Nun bekamen beide SGB II Leistungen. Dem Jobcenter ist nun erst aufgefallen, dass er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat und die Leistungen für ihn wurden gestrichen.
Problem: keine Leistungen aber trotzdem werden von ihr nur die Hälfte der KDU übernommen. Ist das ok so?
Irgendwie kommt mir das komisch vor.
Beide wohnen zusammen.
Just ist offline  
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Alt 12.07.2024, 07:32   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Der Mitbewohner müsste theoretisch für seinen Mietanteil (die Hälfte der Miete) selbst aufkommen. Kann er natürlich nicht, da er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat und bei Antragstellung sofort abgeschoben würde.


Gibt hier nur zwei Möglichkeiten:


* Die Betreute muss ihren Mitbewohner rausschmeißen/vor die Tür setzen/an die Ausländerbehörde verpfeifen.
* Beide werden obdachlos.
Pichilemu ist offline  
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Alt 12.07.2024, 07:51   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Der Mitbewohner müsste theoretisch für seinen Mietanteil (die Hälfte der Miete) selbst aufkommen. Kann er natürlich nicht, da er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat und bei Antragstellung sofort abgeschoben würde.


Gibt hier nur zwei Möglichkeiten:


* Die Betreute muss ihren Mitbewohner rausschmeißen/vor die Tür setzen/an die Ausländerbehörde verpfeifen.
* Beide werden obdachlos.
Problem: meine Betreute ist abhängig von ihm, möchte ihn heiraten. Er braucht die Heirat für den Titel ....Sie kann nicht alleine leben. Da stößt man als Betreuer an Grenzen. Eine Miete schon nicht mehr bezahlt ....Zweite wird folgen.
Just ist offline  
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Alt 12.07.2024, 07:58   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Problem: meine Betreute ist abhängig von ihm, möchte ihn heiraten.
Das wäre die dritte Möglichkeit: so schnell wie möglich den Bund fürs Leben schließen. Dann hätte der Mitbewohner einen Aufenthaltstitel als Angehöriger und wäre als solcher wieder leistungsberechtigt nach dem SGB II und bekäme auch wieder seinen Mietanteil ausbezahlt.


Ist halt alles eine Zwickmühle.
Pichilemu ist offline  
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Alt 12.07.2024, 08:00   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Das wäre die dritte Möglichkeit: so schnell wie möglich den Bund fürs Leben schließen. Dann hätte der Mitbewohner einen Aufenthaltstitel als Angehöriger und wäre als solcher wieder leistungsberechtigt nach dem SGB II und bekäme auch wieder seinen Mietanteil ausbezahlt.


Ist halt alles eine Zwickmühle.
Das ist geplant aber dann wird sie ihre Witwenrente verlieren und er wird sie zeitnah verlassen, da ja dann für ihn alles klar ist.
Just ist offline  
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Alt 12.07.2024, 12:21   #6
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,703
Standard

Wenn sie sich scheiden lässt, kann sie die Rente wieder beantragen
Mächschen ist offline  
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Alt 12.07.2024, 12:24   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Wenn sie sich scheiden lässt, kann sie die Rente wieder beantragen

Danke, das wusste ich auch noch nicht.
Just ist offline  
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Alt 30.11.2024, 06:59   #8
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 376
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Das ist geplant aber dann wird sie ihre Witwenrente verlieren und er wird sie zeitnah verlassen, da ja dann für ihn alles klar ist.
So zeitnah geht das nicht. Die beiden müssen fünf Jahre verheiratet und zusammen gewesen sein, damit der Titel nicht wieder entzogen werden kann.

Warum ist ihr die Witwenrente so wichtig, wenn sie die doch mit ALG II aufstocken muss? Das ist denn doch Rechte-Tasche-Linke-Tasche.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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