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Hilfe zur Pflege und GruSi im Alter - Mehrbedarf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege und GruSi im Alter - Mehrbedarf im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin schon mit dem Suchbegriff "Mehrbedarf" durch das Forum gestromert, habe aber nichts gefunden. Fallkonstellation: Ich habe ...


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Alt 06.12.2024, 11:34   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 26.01.2023
Ort: Gremersdorf in Holstein
Beiträge: 4
Standard Hilfe zur Pflege und GruSi im Alter - Mehrbedarf

Hallo zusammen,

ich bin schon mit dem Suchbegriff "Mehrbedarf" durch das Forum gestromert, habe aber nichts gefunden.

Fallkonstellation:
Ich habe 2 Betreuungen, die beiden haben GruSi und den monatlichen Barbetrag von 152 € nebst Bekleidungsgeld. Die eine benötigt mittelfristig kalorienreiche Drinks, weil sie nur noch einen BMI von 18 hat und weiter abnimmt. Der andere benötigt aufgrund dauerhafter Bettlägerigkeit Nahrungsergänzungsmittel zur Regulierung von Verdauung, Vorsorge gegen Wundnässe und Pilzinfektionen in Hautfalten (weil stark adipös).

Bei beiden würden mit den wirtschaftlichen Aufzahlungen dieser Medikamente ihren Barbetrag mit ca. 70 € monatlich belasten.

Kann man in diesen medizinisch indizierten Fällen einen Antrag auf Mehrbedarf beim Sozialamt stellen, um den Barbetrag nicht noch weiter abzusenken?
TorstenGed ist offline  
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Alt 23.12.2024, 22:23   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 288
Standard

Moin,

ja, in beiden Fällen kannst du für die jeweiligen Betroffenen einen Mehrbedarf beim Sozialamt beantragen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 30 Abs. 5 SGB XII.
Du wirst aber mit hoher Sicherheit ein Attest bzw. Bescheinigung ärztlicherseits über die Notwendigkeit benötigen.

Liebe Grüße
Suprarenin ist offline  
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Alt 24.12.2024, 11:56   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
Standard

Moin moin


Du kannst es beim Sozialamt versuchen. Dafür wirst Du mit Sicherheit ärztliche Atteste benötigen. Ohne diese wird sonst nichts passieren.



Was die betreute Person mit dem BMI von 18 angeht:
Hat die Person in der letzten Zeit erst so deutlich abgenommen und vorher einen deutlich höheren BMI gehabt? Also: könnte eine Erkrankung vorliegen, die einen so hohen Energieverbrauch hat und damit die starke Abnahme bedingt? Dann könnte es vielleicht auch untersützung durch die KV geben, weil die Mittel dann als Teil der Behandlung angesehen werden könnten.



Ist der BMI von 18 schon länger gegeben, dann ist er absolut nichts, was Dich in Panik versetzen müßte. Menschen können sich an Unterernährung gewöhnen, weshalb eine akute Gefährdung dann erst bei einem BMI weit unter 18 eintritt.

Davon unabhängig ist allerdings die Langzeitschädigung durch Mangelversorgung (z.B. Osteoporose etc.)

Bei einer Betreuten mit einem BMI von deutlich unter 14 hat eine Behandlung mit Cannabinoiden geholfen - in Kombination mit einer "Möhrentherapie". D.h. es gab Ziele und Wünsche, die erst einmal illusorisch klangen. Die einzelnen, jeweils schaffbaren Schritte zum Ziel waren die "Möhren", die der Betreuten gesetzt wurden. Die Erfolge waren auch erreichbar und das Erreichen wurde als Erfolg erlebt - Die "Möhre" war also auch die Belohnung für die Mühen.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.12.2024, 11:37   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
Standard

Zum Thema BMI sagt die Medizin, dass es bei unter 18,5 schnell eng werden kann, wenn beispielsweise eine Lebensmittelvergiftung dazukommt.
Mächschen ist offline  
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Alt 25.12.2024, 18:56   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin moin


Die Medizin erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Vieles davon ist sogar auch wahr. Die Probleme liegen meistens darin, dass die Worte der Medizin zu eng ausgelegt oder biblische Vorgabe ausgelegt werden.
Also ein Beispiel:
Ja, es kann bei einem BMI unter 18,5 eng werden - bei einem BMI über 30 auch. Und: Je nach Meinungsäußerer ist es mal weniger oder mal mehr BMI.

Ferner das Zauberwort: "Kann" - das heißt nicht, dass es auch muss.


Je nach dem wie eng das nun ausgelegt wird, läßt es sich trefflich streiten, ohne jemals zu einer Einigung zu kommen.



@Mächschen:
Dein Beitrag mit dem Hinweis auf das, was die Medizin sagt, ist sicherlich richtig und wird im Allgemeinen auch zutreffen. Deshalb bitte ich Dich meinen Sermon nicht als gegen Dich gewendet anzusehen.



Von daher bietet nicht nur in der medizinischen Wissenschaft das Wort "kann" die Möglichkeit eine wahre Aussage zu treffen, ohne sofort für die Verbindlichekit der Aussage an die Wand genagelt zu werden. Es wird eine Richtung vorgegeben.

Ein Mensch kann mit einem BMI unter 18 noch ohne Schaden davonkommen und ein anderer mit einem BMI über 19 hat doch schon Probleme.

So weit finde ich das durchaus positiv.


Nicht so positiv in der Geschichte war der Umstand, dass die Wissenschaftlichen Angaben in der Coronazeit - oder auch zum Thema Klimawandel - von interessengeleiteten Machtmenschen aufgrund des jeweiligen Eigeninteresses in den Wind geschossen wurde/werden, weil sie aus gutem Grund nicht verbindlich und endgültig angesagt waren. Zur Wissenschaftlichkeit gehört neben der Reproduzierbarkeit, Überprüfbarkeit und definierter Genauigkeit schließlich die grundsätzliche Akzeptanz dazu, dass die eigenen Ergebnisse auch aufgrund neuerer Forschungen revidiert oder über den Haufen geworfen werden können.
Damit kann und darf es passieren, dass nach neuem Stand der Wissenschaft die Erde rund wird und sich sogar auch dreht.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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grusi, mehrbedarf, sozialamt, sozialhilfe

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