Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsunfähig nach Schlaganfall,was beantrage ich? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und ein gutes Neues Jahr!
Ich wende mich an euch mit folgendem Fall.
Ungarischer Staatsbürger, seit Jahren in Deutschland ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Hallo und ein gutes Neues Jahr!
Ich wende mich an euch mit folgendem Fall. Ungarischer Staatsbürger, seit Jahren in Deutschland als Monteur tätig hat einen schweren Hirn Infarkt im Hotel. Direkt ins Krankenhaus, ich habe dann die Eilbetreuung übernommen. Nach einem Monat KH wurde er in eine neurologische Klinik mit Anschluß Reha verlegt (laut behandelte Ärzte erst mal für die nächsten 8 Wochen), allerdings 600 KM von da wo er (und ich) wohnen, also auch ich bin zu weit weg um mal kurz vorbei zu schauen. Ok, das soll nicht das Problem sein. Jetzt meine Überlegungen. Sollte er wieder sein Sprach und Verständiszentrum erlangen, bzw. wenn ich mich mit ihm unterhalten kann (notfalls mit Übersetzer) dann weiß ich ja, was sein Wille ist. Aktuell gehen aber die Ärzte davon aus, dass er ein Pflegefall bleiben wird. An was sollte ich alles denken? Mein Überlegung: -Reha Anträge sind erst mal alle gestellt, KK hat dies bestätigt. -Hausarzt ist informiert, von ihm bekomme ich die Krankmeldungen. - Erwerbsunfähigkeit beantragen bei Rentenkasse?! - Rechtspfleger anschreiben und 2 laufende Autos erst mal still legen, um Geld zu sparen?! - Er bekommt ja erst mal Krankengeld, danach (denke ich) Arbeitslosengeld bei Berufsunfähigkeit. Er hat ein kleines Monteurzimmer und 2 Darlehen abzuzahlen. Das läuft weiter, bzw wenn ich dieses Zimmer kündige wüßte ich nicht, wo ich seine Sachen unterbringen soll. Vermieter ist guter Freund, weiß Bescheid und das Zimmer ist günstig. So. Ich überlege jetzt 2 Optionen: 1. Er könnte vielleicht zurück nach Ungarn wollen. Wer/wie organisiere ich den Transport? 2. Er möchte in Deutschland bleiben im Umkreis seiner Kollegen/Freunde, also sprich, ich brauche einen Pflegeheim Platz, je nachdem wie sich sein Zustand entwickelt. Er arbeitet seit 8 Jahren hier und zahlt dementsprechend in die deutsche Rentenkasse ein. Wenn er früher in Ungarn vielleicht auch Rente bezahlt hat, hat er auch Anrechte daran? Was sollte ich noch bedenken/beantragen? Vielen Dank fürs lesen und Grüße Nicole |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Vorversicherungszeit von 5 Jahren in Deutschland ist erfüllt? (Zwar ist er nach deinen Angaben schon 8 Jahre in D, Monteur ist aber eine saisonabhängige Tätigkeit, wenn er jeden Winter arbeitslos war könnte es knapp werden).
Für einen möglichen Anspruch aus einer ungarischen Rente wäre die Verbindungsstelle der DRV der richtige Ansprechpartner: https://www.deutsche-rentenversicher...rn/Ungarn.html Gibt es denn einen Stellplatz für die 2 Autos? Oder wäre notfalls ein kurzfristiger Verkauf möglich? Vor einer Entscheidung über seinen Wohnort würde ich mal die Aussage der Ärzte bzgl. Transportfähigkeit abwarten. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Guten Morgen :-)
Ich habe den Versicherungsverlauf der RV. 2016+2017 Geringfügige Beschäftigung, nicht Versicherungspflichtig. Aber 2019-2023 (und wahrscheinlich 2024 auch, steht da nur noch nicht drin) Betragszeit mit Pflichbeiträgen. Also die Monate sind komplett, aber die Gesamtsumme vom Jahr erscheint mir ziemlich gering, unter 30000 im Jahr. Das ist doch Brutto?! Puh, Rentenversicherung ist für mich noch extrem undurchsichtig, aber im allgemeinen. Diese 2 Autos sind angemeldet, eins ist aber in Ungarn (defekt, sagen seine Kollegen) und das andere steht an seiner Wohnung in Deutschland. Ja, natürlich warte ich ab was die Ärzte sagen. Fakt ist, ich möchte mich einfach ein wenig drauf vorbereiten können, was in 8 Wochen anstehen könnte, bzw nicht dass ich wieder Anrufe bekomme ala "so, Therapie ist fertig, wir entlassen B in die häusliche Umgebung" ![]() Grüßle |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Bezüglich Rentenversicherung zählen bei den 5 Jahren auch dir ungarischen Zeiten mit, bei der 3/5 Regelung jedoch nicht.
Jedenfalls solltest Du eine Kontenklärung einleiten. Und damit auch nicht warten, weil die Ärzte sagen, dass er nicht mehr wird. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Hi!
Was meinst du mit einer Kontenklärung? Bezüglich der Rentenversicherung? Grüßle |
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Ja, um Vorversicherungszeiten zusammenzuführen. Dazu gibt es ein Formular bei der DRV: https://www.deutsche-rentenversicher...pdf/V0100.html
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Vielen Dank, das habe ich nun vor mir liegen.
Ich kann viele Angaben leider nicht ausfüllen nur das wenige, was ich habe. Aber gut, das muß mir dann die RV sagen, wie es weiter geht. Danke schon mal im Voraus. Unabhängig davon. Was ich nicht weiß ist, wird er (im schlimmsten Falle) Arbeitslos gemeldet oder Erwerbsunfähig? Beides? Da er hier ja eingezahlt hat steht im dann Grusi/Sozialhilfe zu? |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Wegen der Erkrankung dürfte der Betreute zunächst von seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (6 Wochen) und danach für max 72 Wochen (eigentlich 78, aber die 6 Wochen werden angerechnet) auf Krankengeld von der Krankenkasse. Sollte schnell beantragt werden.
In der Regel ist EM-Rente schon währenddessen zu beantragen, wenn klar wird, dass keine Wiederaufnahme der Arbeit möglich ist. Was sonst möglich ist (zB Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld bei teilweiser EM oder Teilzeitarbeit) oder bei voller EM ergänzende Grusi nach SGB XII kann jetzt noch nicht beurteilt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Super, vielen Dank für Eure Hilfe, so werde ich vorgehen.
Ich war mir hauptsächlich unsicher, weil er nicht aus D kommt. Allerdings habe ich jetzt gefunden, dass EU Bürger auch Anrecht auf Grundsicherungsleistungen haben. Werd versuchen, mich da mal schlau zu machen. Viele Grüße Nicole |
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#10 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Er hat ja hier gelebt und gearbeitet oder etwa nicht?
Dann dürfte er Anspruch auf Grusi/HzL/HzP haben. Hat er denn Angehörige? |
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