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Prüfung Doku der besonderen Wohnform

Dies ist ein Beitrag zum Thema Prüfung Doku der besonderen Wohnform im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, ich möchte gerne die Doku der besonderen Wohnform eines Betreuten prüfen und habe um Zusendung gebeten. Ich mache ...


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Alt 11.02.2025, 07:09   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 886
Standard Prüfung Doku der besonderen Wohnform

Liebe KollegInnen,


ich möchte gerne die Doku der besonderen Wohnform eines Betreuten prüfen und habe um Zusendung gebeten.


Ich mache das auch bei Pflegeheimen stichprobenhaft, klappt in der Regel problemlos.


Nun aber wird mir die Doku verweht, da kein berechtigtes Interesse bestünde.


Der Betreuungsumfang ist umfassend - steht mir die Prüfung als persönliche Vertreterin nicht zu?
Marsupilami ist offline  
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Alt 14.02.2025, 18:55   #2
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,309
Standard

Moin,


manche Anbieter haben damit kein Problem, andere wehren das ab. Einige lassen die Einsicht in der Einrichtung zu, andere schicken das her.

Zur Not durchklagen. Meistens reicht einmal " Zähne zeigen" und man bekommt die Doku bei anderen Sachen einfacher.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 17.02.2025, 13:57   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 423
Standard

Hallo Marsupilami,


hier würde ich nachfragen ob diese Aussage der Ernst ist? Natürlich hast Du ein berechtigtes Interesse gemäß §1821 BGB.


Sollte sich hier der Leistungserbringer weiter auf die Hinterbeine stellen würde ich den Leistungsträger mit ins Boot holen.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 17.02.2025, 15:43   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 886
Standard

Ich bleibe natürlich dran...
Marsupilami ist offline  
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Alt 20.02.2025, 13:17   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 886
Standard

Ich habe nun die Antwort des Trägers der besonderen Wohnform:


die Doku sei zu umfangreich, um sie mir zu schicken, ich dürfe sie mit Erlaubnis des Betreuten und nur mit ihm zusammen vor Ort anschauen.


Ist denn die Doku nur für interne Zwecke?
Und lesen darf ich die doch auf jeden Fall, egal, ob der Betreute das möchte.


Aber muss man mir die auch aushändigen?
Ich habe leider keine Rechtsquelle gefunden, die mir da hilft...
Marsupilami ist offline  
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Alt 20.02.2025, 14:04   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,433
Standard

Mal ganz blöd gefragt: Gibt es denn einen Anlass, aus dem du die Doku prüfen willst? Ich habe das bei EGH-Heimen noch nie gemacht; es war auch nie notwendig.
Man dringt dabei unter Umständen ja tiefer in die Privatsphäre der Klienten ein, als es einem gebührt.
Lediglich bei Pflegeheimen wird es für mich gelegentlich notwendig, die Pflegedoku (auszugsweise) der PKV, bzw. nach Unfällen/Stürzen auch der GKV zukommen zu lassen.
Flafluff ist offline  
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Alt 26.06.2026, 16:18   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 886
Standard

Da das Problem immer noch aktuell ist: ziemlich viele meiner Klient*innen in besonderen Wohnformen beschweren sich, dass kaum individuelle Assistenz angeboten würde. Es würde immer auf die allgemeinen Angebote der Einrichtung verwiesen. Zudem erhalte ich fast nie Kenntnis von den Terminen für den Sozialbericht an den Kostenträger. Selbst auf Nachfrage ist es oft schwer eine Kopie zu bekommen. Auch hier auffällig: es werden immer mehr Leistungstarife an allg. Tagesstruktur in der Gemeinschaft beantragt/bewilligt, obwohl die Betroffenen da gar nicht hingehen.

Begründung für die fehlende Einbeziehung des Betreuers. Es läge keine Schweigepflichtsentbindung vor. Obwohl ich umfassend bestellt wurde…

Da hilft nur das Studium der Dokumentation…
Marsupilami ist offline  
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