Dies ist ein Beitrag zum Thema BTHG: Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) fordert.. im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da kommt womöglich Schlimmes auf uns zu ....?
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) fordert die Rückkehr zur anstaltlichen Tradition:
siehe: ...
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#1 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 906
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Da kommt womöglich Schlimmes auf uns zu ....?
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) fordert die Rückkehr zur anstaltlichen Tradition: siehe: https://sozialrecht-rosenow.de/files...S_Position.pdf https://sozialrecht-rosenow.de/polit...ruar-2025.html Was denkt ihr? |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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Es hängt davon ab, aus welchem Blickwinkel man die Forderungen betrachtet. Meine persönliche Meinung:
1. "Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe" kann sich ja irgendwie nur auf die besonderen Wohnformen beziehen, wo pflegebedürftige Behinderte von der Pflegekasse mit 200 Euro abgespeist werden und die Pflege das Heim quasi mit übernehmen soll. Die sind aber dafür gar nicht qualifiziert und winken ihrerseits ab, dem behinderten Klienten droht die Abschiebung ins Pflegeheim (sehen wir ja ganz aktuell hier in einigen anderen Fäden). Warum da kein ambulanter Pflegedienst ins Heim kommen kann, verstehe ich bis heute nicht. Einerseits sollen besondere Wohnformen nach dem BTHG gerade kein Heim sein, andererseits werden sie aus Sicht der Pflegekasse immer noch wie ein Heim behandelt mit der Folge eines Leistungsausschlusses. Da besteht ganz dringend Nachbesserungsbedarf. 2. Viele Punkte im BTHG fallen unter "gut gemeint, aber schlecht umgesetzt". Wenn ich mir in meinem eigenen, persönlichen Fall anschaue, was für ein Formularmonster jedes Mal vom Leistungserbringer ausgefüllt und dann vom überörtlichen Sozialhilfeträger bearbeitet werden muss, wofür dann gerne mal zwei oder drei Fachleistungsstunden drauf gehen (nur für das Ausfüllen des Formulars!) denke ich, sind da Vereinfachungen möglich, ohne die Rechte der behinderten Menschen zu beschneiden. 3. Forderungen wie z. B. eine auskömmliche Finanzierung der rechtlichen Betreuung oder eine Neuregelung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (dass das Budget für Arbeit/Budget für Ausbildung ein Flop ist, ist kein Geheimnis) sind grundsätzlich sinnvoll. Einzelne Punkte kann man aber kritisieren, so ist z. B. die Fiktion der dauerhaften vollen Erwerbsminderung ganz wichtig, weil sonst Eltern für ihre behinderten Kinder U25 kein Geld bekommen und damit ein Fehlanreiz zur Abschiebung ins Heim entsteht (das hatten ja einige Sozialhilfeträger sogar schon mal versucht, dem haben aber die Sozialgerichte relativ schnell einen Riegel vorgeschoben). Das muss unbedingt bleiben. |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Moin moin
Bezieht sich Roland Rosenow auf das hier vom Juni 2024? https://www.lwl.org/spur-download/ba...2024_final.pdf Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 906
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Es bezieht sich auf folgendes Positionspapier der BAGÜS zur Bundestagswahl 2025
siehe: https://www.bagues.de/media/filer_pu...agswahl_bf.pdf Zitat:
Um mal aus meinem aktuellen "Nähkästchen" zu plaudern. Etwa 2021 oder 2022 wurde hier (wie überall??) das sog. Steuerungsgremium vorgeschaltet. Davor war der SB vom Sozialamt für die Weiterbewilligung vom BEW im Rahmen der Eingliederungsleistungen zuständig. Im September 2024 gabs nach 6 Jahren ohne, eine Hilfeplankonferenz, wo die inzwischen für mich Zuständige noch ausdrücklich in ein paar Monaten einen Termin mit mir machen wolle, um die Veränderungen (Erhöhung der Stunden bzw. der "Klasse") zu besprechen.... Jetzt sind in den letzten rund 1,5 bis 2 Jahre in meinem langjährigen Verein div. Vorkommnisse passiert, die final dazu führten, dass ich den Verein wechseln will. Nach über 10 Jahren. Meine rechtliche Betreuerin, die seit über 30 Jahren im Job ist und entsprechend vernetzt, hatte sehr zeitnah eine Alternative nah vor Ort und zu den von vornherein vereinbarten Notwendigkeiten. Tja und nun kommt das Steuerungsgremium (in persona der o. erwähnten SB der Teilhabeplanung aus 2024) und sagt "niet", weil das so nicht ginge, es werde keine Rosinenpickerei unterstützt und ich müsse mich in der Liste von Klienten "hinten anstellen" bis ich dann irgendwann dran sei. Das könne 3,6 oder auch 9 Monate dauern, man könne da keinerlei Aussage zu machen! Alternativ beende ich das bisherige BEW und müsse dann aber wieder ganz von vorne anfangen, inkl. Untersuchungen/Begutachtungen etc. Schönen Dank auch! Seit Anfang des Jahres telefoniert meine rechtliche hinter dem Verein hinterher und es gibt keinerlei Rückrufe! Es gibt von Seiten der Geschäftsleitung keine Reaktion, der Bereichsleiter meldet sich nicht, die Teamleitung sowieso nicht und ich weigere mich jetzt, wie ein Wanderpokal von Vertretung zu Vertretung weiter gereicht zu werden, nach dem Motto "wer will nochmal, wer hat noch nicht.... !" Das Steuerungsgremium ist nach der letzten Zuspitzung wieder von meiner rechtlichen schriftlich informiert und ausdrücklich zu einem Termin aufgefordert worden. Reaktion ("natürlich" war meine SB erstmal krank) war dann, dass ich ja seit Januar auf der Liste stünde und es hätte nun mal noch keinen freien Platz gegeben .... Danke, verarschen kann ich mich alleine! Ach ja, die Termin-Anforderung wurde dann auch noch komplett ignoriert! Mir gehts mittlerweile psychisch RICHTIG scheiße! |
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