Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialahilfeantrag und Angaben der Lebensgefährtin im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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ich bin kein Jurist.
Ich würde die Ablehnung abwarten, Widerspruch einlegen und syncron einstw. rechtsscxhutz zur Übernahme der ungedeckten ...
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,121
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Hi,
ich bin kein Jurist. Ich würde die Ablehnung abwarten, Widerspruch einlegen und syncron einstw. rechtsscxhutz zur Übernahme der ungedeckten heimkosten als Darlehen bis zur Klärung der Unterhaltsfrage einreichen. (Davon ausgehend, dass Heimbedürftigkeit besteht) Dann würde ich Zivolklage auf Auskunft einreichen (lassen). Grundsätzlich ist die sache ja nicht anders als bei einem nicht verwertbaren Vermögen. Da muß Sozi auch zahlen. |
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