Dies ist ein Beitrag zum Thema Persönliches Budget & rechtliche Betreuung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Gibt es hier evtl. Neuigkeiten zur Thematik pers. Budget und rechtl. Betreuung. Die Unfähigkeit der Leistungserbringer ist mittlerweile zum ...
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#11 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Hallo!
Gibt es hier evtl. Neuigkeiten zur Thematik pers. Budget und rechtl. Betreuung. Die Unfähigkeit der Leistungserbringer ist mittlerweile zum Haare raufen. VG der_andre |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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#13 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Hallo Tschak,
was soll mir das jetzt sagen in Verbindung mit pB ? VG der_andre |
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Hallo der_andre,
das sollte eine Handreichung sein betreffend des Persönlichen Budgets + rechtl. Betreuung. Denn ich kenne das Phänomen natürlich auch, dass Sachbearbeiter "alter Schule" einen 67er, Persönliches Budget etc. nicht sehen, einschränken wollen oder sogar tatsächlich ablehnen weil "macht der Betreuer". Das um die Ohren zu hauen war schon mitunter nützlich. Zum "Thema" Unfähigkeit der Leistungserbringer, tja was soll ich sagen. Bezweifle das Lokalerfahrungen zu Trägern im Forum etwas nutzen. Ich merke mir mit welchem Träger es läuft und bete, dass die Mitarbeiter die was taugen nicht hinschmeißen. PB habe ich einen, der Fall läuft seit knapp drei Jahren mit monatlicher Abrechnung und nicht mit Arbeitgebermodell (würde ich niemals tun). Betreuter ist zufrieden, Sozialamt ist zufrieden. Also bin ich es auch. |
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#15 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Ah ok. Jetzt verstehe ich es.
Es ist gruselig was an Mitarbeitern in der EGH teils arbeitet und vorallem wie. Schade das wir rechtliche Betreuer keine Möglichkeit haben das pB für eigene Klienten zu erbringen. So könnte man wesentlich effektiver unterstützen und vorallem die teils unentgeltlich geleisteten Arbeiten doch irgednwie vergütet bekommen. VG der_andre |
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#16 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
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Moin moin
Zitat:
Es dürfen nur nicht Deine Betreuten sein, sonden die von KollegInnen. sonst hättest Du ein Riesenproblem wg. §181 BGB. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#17 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Grad zufällig gefunden und ich glaube, es könnte hier weiterhelfen?
4. Entscheidungen zur Sozialhilfe (SGB XII) 4.1 LSG Hessen, Beschluss vom 11.08.2025 – L 4 SO 49/25 B ER – Kernaussage: Die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen in Form eines Persönlichen Budgets im Wege der einstweiligen Anordnung kann auch ohne vorherige Zielvereinbarung erfolgen. Anmerkung von Detlef Brock:
Rechtstipp: LSG Hamburg, Beschluss vom 23.12.2025 – L 4 SO 108/25 B ER – LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2025 – L 7 SO 204/25 ER-B – Quelle: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/...w-04-2026.html |
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#18 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Danke Dir für diese Info. Mal gucken wie sich die Sozialgerichte dazu positionieren.
VG der_andre |
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#19 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Hallo allerseits,
bin ich als Klientin oder meine rechtliche Betreuerin (AK u.a. Behördenangelegenheiten) berechtigt, Einblick in die Dokumentation der Eingliederungshilfe (also die der zuständigen SB beim Amt) zu erhalten? Falls ja, wäre ich für den entsprechenden Paragrafen SEHR dankbar! Hier eskaliert es leider grad
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#20 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Moin,
ich habe einen Betreuten der das PB bekommt. Er lebt in einer WG. Hier gibt es auch einen Bugdetverwalter, der alles Notwendige übernimmt. Ich werde mir das ganze nicht antun. Immerhin ist der Betroffene beim PB Arbeitgeber und neben einer Verwaltung der Gelder ist das Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, etc. zu beachten. Man darf dann die Mitarbeiter einmal im Jahr schulen und wenn der im Haushalt auf eine Trittleiter muss, brauchst vielleicht noch einen Leiterbeauftragten. ![]() Der Leuchtturm |
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