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Persönliches Budget & rechtliche Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Persönliches Budget & rechtliche Betreuung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, meine Frage ist mehrschichtig: Wer von euch betreut Klienten mit persönlichem Budget und wie begleitet ihr dieses? Auf ...


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Alt 09.06.2025, 09:39   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 936
Standard Persönliches Budget & rechtliche Betreuung

Guten Morgen,
meine Frage ist mehrschichtig:


Wer von euch betreut Klienten mit persönlichem Budget und wie begleitet ihr dieses?


Auf der Seite https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teil...es-budget.html (immerhin des Bundes) steht unter Punkt "Werden auch die Kosten für Beratung und Unterstützung übernommen?" steht z.B.


Zitat:
Bei der Bewilligung Persönlicher Budgets ist auch der Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Antragsteller zu klären und zu berücksichtigen. Ist ein solcher gegeben und wird er nicht zum Beispiel durch einen Betreuer abgedeckt, können Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Bemessung der Budgets grundsätzlich berücksichtigt werden.

Auch wenn hier der Zusatz "rechtlicher" fehlt, gehe ich mal davon aus, dass jener gemeint ist.
Von daher finde ich das insofern erstaunlich, als ich die Realitäten hier vor Ort sehe und dass ein "Anspruch" hier vom Gesetzgeber vorformuliert ist, der real nicht zu leisten ist!
Alleine schon, weil die Kostenträger hier alles dermaßen verzögern, verschleppen, zum Teil gar Beratungsansprüche verneinen/verweigern und von sowas wie dem Wahlrecht fange ich besser erst gar nicht an .....!


Wie macht ihr das, wenn Vermögenssorge und/oder Vertretung vor Behörden & Co. innehabt?


Wünsche allseits einen ruhigen Pfingstmontag!


MurphysLaw
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Alt 09.06.2025, 20:43   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,098
Standard

Moin moin


Ich habe einen Betreuten, für den ein Persönlcihes Budget beantragt und bewilligt ist. Abgesehen davon, dass die KÜ-Verlängerung beantragt werden muss (wäre sowieso mein Job) gibt es eigentlich nur die Überweisung einer Rechnung pro Monat.
Für diese Masse von Verwaltung auch noch ein Rechnung zu schreiben und irgendwo einzufordern wäre ein Arbeitsaufwand, der sich nicht die Bohne lohnen würde.


Für Berufsbetreuer wäre es wohl eher ein Insichgeschäft, die Verwaltung des Persönlichen Budgets eines eigenen Betreuten in Rechnung zu stellen.
eine andere Überlegung ist es, sich mit einem Kollegen oder einer Kollegin zusammen zu tun und die PBs gegenseitig zu verwalten. Damitwäre das Insichgeschäft umgangen und die Verwaltungsarbeit als gratis-Dreingabe der Betreuertätigkeit erspart.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.06.2025, 06:49   #3
Club 300
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 361
Standard

Hallo Imre,


das PB ist schon lange ein Thema wo ich drüber nachdenke.


Zitat:
Für Berufsbetreuer wäre es wohl eher ein Insichgeschäft, die Verwaltung des Persönlichen Budgets eines eigenen Betreuten in Rechnung zu stellen.

So hat zumindest das AG München entschieden, wobei der geschätzte Kollege Sobota anderer Meinung ist und grenzt die rechtl. Betreuung deutlich ab vom PB.


VG
der_andre
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Alt 10.06.2025, 07:24   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 936
Standard

Guten Morgen Imre,
hast du denn auch die gesamte Antragsstellung samt Gesprächen mit dem/den Kostenträger(n) komplett mit begleitet?
Falls ja, kannst du (für deine Region) sagen, wie lange das ungefähr alles gedauert hat?
Ist dein Klient mit dem PB im Arbeitgebermodell nun oder regelt das alles ein Assistenzdienst?

Oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?

Guten Morgen der_andre,
kannst du mir bitte die Aussage/den Kommentar jenes Kollegen Sobota einmal bitte verlinken/zukommen lassen, sofern öffentlich verfügbar?

Danke an euch 2 und eine gute sowie ruhige Woche für euch!

MurphysLaw
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Alt 10.06.2025, 08:56   #5
Club 300
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 361
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Hast PN.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 10.06.2025, 09:35   #6
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 303
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Von daher finde ich das insofern erstaunlich, als ich die Realitäten hier vor Ort sehe und dass ein "Anspruch" hier vom Gesetzgeber vorformuliert ist, der real nicht zu leisten ist!
Das beobachte ich leider auch; was im Gesetz steht - hier insbesondere Abs. 3 - ist super, aber was ankommt...
https://www.gesetze-im-internet.de/s...018/__106.html

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Alleine schon, weil die Kostenträger hier alles dermaßen verzögern, verschleppen, zum Teil gar Beratungsansprüche verneinen/verweigern und von sowas wie dem Wahlrecht fange ich besser erst gar nicht an .....! MurphysLaw
Wenn feststeht, dass man zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört - behinderter Mensch -, ein Bedarf vorliegt und die Vermögensgrenzen im Rahmen sind, sollte eigentlich von der Möglichkeit einer Vorab-Gewährung Gebrauch gemacht werden. Also dass z. B. zwei Stunden/Woche schon mal vorab genehmigt werden, auch wenn noch keine Personenkonferenz oder wie das Ding heißt, stattfinden konnte.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 10.06.2025, 18:01   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.06.2025
Ort: Hessen
Beiträge: 5
Standard

Wenn die Budgetassistenz für den Betreuer ein Insichgeschäft wäre, dann würde das doch auch auf die Anwälte zutreffen, die Betreuungen führen und die Betreuten in bestimmten Bereichen anwaltschaftlich vertreten und so abrechnen. Der Gedanke muss nicht stimmen, aber so schätze ich es ein.
RB81 ist offline  
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Alt 10.06.2025, 19:11   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,098
Standard

Moin moin
Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Guten Morgen Imre,
hast du denn auch die gesamte Antragsstellung samt Gesprächen mit dem/den Kostenträger(n) komplett mit begleitet?
Im Prinzip ja, aber es war eine völlig verquere Nummer:
Als das PB qua Gesetz möglich wurde hatte ich dem hiesigen Landkreis vorgeschlagen einem meiner Betreuten das PB zu gewähren.
Bis zu dem Zeitpunkt hat er in einer eigenen Wohnung lebend Wohnbetreuung bekommen und auch eine Tagesstruktur auf einem Bauernhof erhalten. Also eigentlich schick als PB und das wurde von mir auch so vorgeschlagen und beantragt.
Der LK hat sich aber noch viele Jahre lang geweigert das als PB zu gewähren. Er hat das lieber als "heiminterne Tagesstruktur für nicht im Heim wohnende Heimbewohner" laufen lassen. Hauptsache es wurde bezahlt (Ich habe nicht gefragt, welche Drogen da im Spiel waren....).

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Falls ja, kannst du (für deine Region) sagen, wie lange das ungefähr alles gedauert hat?
Ungefähr nach 10 Jahren kam dann irgendjemand beim Kostenträger auf den Gedanken, dass man das doch auch als PB laufen lassen könnte.
Mein Kommentar: Na dann macht mal.
Mein Arbeitsbeitrag zur Umstellung: Null.


Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Ist dein Klient mit dem PB im Arbeitgebermodell nun oder regelt das alles ein Assistenzdienst?
Nö. Ist mehr Tagesstruktur und Betreutes Wohnen.
Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?
Ob Du da was falsch vestanden hast, kann ich nicht beurteilen. Eher nein.
Das falsch verstehen oder besser: eigentlich gar nicht verstehen liegt eher beim Kostenträger etwas südlich von Bremen.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.06.2025, 19:31   #9
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 936
Standard

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Also dass z. B. zwei Stunden/Woche schon mal vorab genehmigt werden, auch wenn noch keine Personenkonferenz oder wie das Ding heißt, stattfinden konnte.

Ähm, ich bin mir nicht sicher, ob du das grad mit Eingliederungshilfe a la BEW verwechselst oder ich nur "grösser" denke.


a) was bringt denn diese "Vorab-Gewährung" wenn noch gar keine Assistenten da sind bzw. noch gar kein Dienst gefunden wurde


b) für 2 Stunden pro Woche PB? Was soll denn da alternativ zum BEW laufen?


Bevor mich hier jemand vor Wut "an die Wand nageln mag" (wäre ja nicht das erste Mal ;-) ), das hiesige geplante PB wäre um die 4-6 Stunden PRO Tag!
Deshalb bin ich grad so irritiert, was bei solch einem Umfang (und da gehts ja hoch bis auf 24/7 bei Schwerstfällen) eine Vorabgenehmigung von 2 Std. pro Woche bringen soll?
MurphysLaw ist offline  
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