Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Nochmal Fragestellung Erw.Rente oder Sozi

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nochmal Fragestellung Erw.Rente oder Sozi im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sorry, ich muß an meinen letzten Thread nochmal anschließen. Kurze Zusammenfassung: B.,50J, Pech mit der Vorbetreuerin, diese hat keine Anträge ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 02.10.2025, 20:48   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 145
Standard Nochmal Fragestellung Erw.Rente oder Sozi

Sorry, ich muß an meinen letzten Thread nochmal anschließen.
Kurze Zusammenfassung: B.,50J, Pech mit der Vorbetreuerin, diese hat keine Anträge oder irgendwas gestellt. Meine Dame ist seit 2023 arbeitslos,bzw Arbeitgeber hat Arbeitsverhältnis ruhen lassen, seit 2025 Obdachlos und seit Juni kein Konto mehr ( das mit dem Konto kläre ich die Woche),
und durch Eigengefährdung hat sie einen Beschluss für 6 Monate Psychiatrie bekommen, da ist sie jetzt erst mal. So.
Ans Jobcenter habe ich geschrieben, die sagen, wenn die Frau keine 3 Stunden arbeiten kann, dann Sozialhilfe und Erwerbunsfähigkeitanträge stellen.
Ok, und jetzt bin ich total "lost"...
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente habe ich online gestellt, ich warte auf Post und hab schon Angst, das nix gesendet wird. Bei meiner Antragstellung der Online Seite steht:
" Antrag wurde erfolgreich gestellt, Formular S8003 wurde an Deutsche Rentenversicherung Deutsche Knappschaft Bahn See übermittelt."
Aber ich verstehe es nicht ganz. Krankenversicherung ist ja schon die Knappschaft Bahn See .
1. Warum läuft ein Rentenantrag über die Krankenversicherung? Oder verwechsel ich da jetzt was? Hab ich das falsche Formular genommen??
Soll ich lieber nochmal hin schreiben? Ich Bin verwirrt.
2.Stelle ich jetzt trotzdem einen Antrag auf SGB12 Sozi??
3. Gleichzeitig hat mir die Knappschaft KV geschrieben, das seit 2023 keine Beiträge mehr gezahlt wurden,also Schulden.
Sie soll jetzt den Betrag zurück zahlen und wird in der höchsten Beitragsstufe eingestuft?!?Wie soll sie denn sowas zurück zahlen?
Wie kann ich nachweisen, dass sie seit 2023 Arbeitsunfähig und teilweise Obdachlos war/ist?!
Ich danke euch für Eure Hilfe und Grüßle
Nicole
Nicole F. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2025, 22:15   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,389
Standard

Moin moin


Wenn Du einen Rentenantrag gestellt hast, dann ist ein Formular für die Krankenkasse um abzuklären, ob die Betreute im Rahmen der Krankenversicherung der Renter (KVDR) versichert werden kann. Deshalb ist das eine Formular möglicherweise an die KV (In Deinem Fall: Knappschaft Bahn See) weitergeleitet worden.


Wenn Deine Betreute kein Bürgergeld bekommt, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, dann soll das JobCenter einen "Negativbescheid" zusenden und Du kannst beim Sozialamt (Sozial-)Hilfe zum Lebensunterhalt im Krankenhaus sowie die Übernahme der Krankenversicherung beantragen.
Also auch einen Antrag auf freiwillige KV stellen und zwar am besten mindestens eine Minute vor dem Antrag auf Sozialhilfe!!!
sonst kommt die Krankenversicherung womöglich auf den dummen Gedanken und sagt, dass das Sozialamt nicht die KV-Beiträge sondern die gesamten Kosten für die Gesundheit übernehmen muss. (Das hat schon eine ganze Reiche von Prozessen deshalb gegeben).


Natürlich will die Krankenversicherung auch die Beiträge für die Lückenzeit haben. Das ist aber nicht da und die KV darf sich deshalb gedulden. Sie ist erst einmal verpflichtet, die Betreute aufzunehmen und das Sozialamt soll die Beiträge zahlen. Sobald die Beiträge bezahlt werden besteht der volle Versicherungsschutz. Die Krankenkassen drohen gerne damit, dass sie nur Notbehandlungen zahlen, wenn die Schulden nicht beglichen sind. Das ist aber nicht korrekt.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2025, 22:31   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 145
Standard

Hallo Imre.
Ich habe unwissenderweise in der Tat erst die Krankenkasse über den Zustand informiert, bzw eine Beitragseinstufung ausgefüllt und hin gesendet. Darin steht alles, was sie hat, bzw in ihrem Fall "NICHT" hat.
Somit wird sie hoffentlich automatisch in die niedrigste Stufe eingestuft.
Den Antrag zur Sozi stelle ich erst jetzt. Bis das Amt den Antrag an die richtige Stelle leitet vergehen sowieso nochmal 2 Wochen. Ist jetzt nicht als Vorwurf gemeint; ich meine nur, sicherlich wird sich erst die KV wieder bei mir melden.
Das mit dem "Negativbescheid" kannte ich nicht, das mache ich direkt.
Bei der Rentengeschichte bin ich mir immer nie so sicher, ich habe jetzt mal die Online Variante genommen...und warte gespannt ab, ob Post kommt.
Aber was greift dann überhaupt? Sozi oder Erwerbsunfähigkeit bei Menschen im arbeitsfähigen Alter aber krank? Oder beides?
Nicole F. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2025, 22:52   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,389
Standard

Moin moin


Im Prinzip greift eins nach dem anderen:
Als erstes wäre das JobCenter zuständig. Weil die Betreute dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, zahlen die aber nicht. Dort also einen Formlosen Antrag stellen und mitteilen, dass die Betreute mit Beschluss im Krankenhaus untergebracht ist und gleichzeitig im Falle der Ablehnung den Negativbescheid erbitten.


Dann ist das Sozialamt dran. Also im Prinzip gleichzeitig den Antrag dort stellen. Die MitarbeiterInnen des Sozis brauchen bzw. wollen den Negativbescheid, weil dadurch bestätigt wird, dass keine Leistungen des JobCenters fließen. (Subsidiaritätsprinzip: Das Sozi zahlt als Letztes, wenn es kein anderer tut). Das Sozi auch darüber informieren, dass ein Antrag auf EM-Rente gestellt und über den Verlauf informiert wird. Hinweis auf einen eventuellen Erstattungsanspruch nicht vergessen.


Im Prinzip auch gleich: Den Antrag auf EM-Rente stellen. Die Rentenversicherung braucht für die Bearbeitung des Antrages am längsten. Da kannst Du gerne mit einem halben Jahr und mehr rechnen.
Wenn es dann irgendwann EM-Rente gibt, dann ab dem Tag der Antragstellung. Manchmal und unterbestimmten Bedingungen auch sogar auch schon vorher.
D.h. wenn das Sozi oder wer anders in Vorleistung gegangen ist, kann von dort ein Erstattungsanspruch gestellt werden. Die DRV fragt aber auch von sich aus, von wem die Kosten bisher getragen wurden, um nach Erstattungsansprüchen zu fragen.


Du kannst also die Anträge auf Geld alle gleichzeitig stellen (formlos & fristwahrend und danach noch mal in aller formellen Schönheit).
Die Rangfolge der Zuständigkeiten ist üblicherweise :
Erst mal das JobCenter und dann das Sozialamt, wenn es um das schnelle Geld geht. Und dann die DRV, weil die in der Bearbeitung am langsamsten ist, dann aber auch rückwirkend zahlt.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2025, 23:05   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 145
Standard

Super...vielen vielen Dank Imre, jetzt hab ich einen Anhaltspunkt, wie ich genau vorgehen muß.
Ganz viel Danke und viele Grüße
Nicole
Nicole F. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2025, 23:21   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
Standard

Die Bundesknappschaft hat eine Sonderstellung im Sozialversicherungssystem. Ist Kranken/Pflegekasse, aber auch Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2025, 23:36   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,030
Standard

Hallo Nicole,
ich weiß ja nicht, wie es wohnungstechnisch bei euch ausschaut, aber sobald du die Existenz-Anträge rausgehauen hast, solltest du zuschauen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen & deine Betreute bei euren Wohnungsbaugesellschaften mal vorsichtig auf die Warte-Liste zu setzen.
Mir ist klar, dass zwar einerseits der Beschluss für 6 Monate da ist, ABER die gehen echt schnell rum!
Selbst für den Fall, dass danach aufgrund der Psyche erstmal stationäres Wohnen angesagt sein sollte, von einer Liste kann auch schnell gestrichen werden.
Im Übrigen solltest du einen Rechtsberatungsschein für deine Betreute beim zuständigen AG erwirken, damit sich zügig ein RA um die möglichen Vermögensschäden durch deine Vorgängerin kümmert bzw. diese Angelegenheit weiterzureichen.
(Also dies für den Fall, dass auch du zu dem Schluss kommst, dass da Versäumnisse da sind/waren!)
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2025, 00:15   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 145
Standard

Hi, ja, ich bin schon über verschiedene Stellen "vernetzt", nach dem stationären Aufenthalt wird es ein betreutes Wohnen geben.

Ein Verfahren läuft gerade an.

Ja, die Bundesknappschaft verwirrt mich, viele Anlaufstellen, was läuft wohin und warum ?!? Darüber belese ich mich jetzt, mal sehen ob ich dann den Durchblick bekomme :-)
Nicole F. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2025, 09:02   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
Standard

Ich muss mich mal einklinken, weil das JobCenter Bullshit erzählt.

Das Jobcenter darf Leistungen nicht einfach mit der Begründung ablehnen, jemand könne weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. Ob eine volle Erwerbsminderung vorliegt, darf ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung verbindlich feststellen (§ 44a SGB II).

Solange die DRV nicht entschieden hat, bleibt das Jobcenter leistungspflichtig – auch wenn es selbst Zweifel an der Erwerbsfähigkeit hat. Erst wenn die DRV eine volle Erwerbsminderung bestätigt, ist nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig.

Daher: Gegen den Bescheid unbedingt Widerspruch einlegen und auf § 44a SGB II hinweisen. Parallel vorsorglich beim Sozialamt Leistungen beantragen, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.

Ergänzend zum Leistungsbezug SGB II / SGB XII bei Krankenhausaufenthalt auch hier: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de...kdu/fda-m9892/
Suprarenin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2025, 12:08   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
Standard

Bitte mal den § 44a SGB II richtig lesen. Das Gutachten der DRV ist nur dann einzuholen, wenn gegen den Bescheid der BA Widerspruch eingelegt wurde.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40