Dies ist ein Beitrag zum Thema Anhörungsbogen zum Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von scout76
Wenn es ja so einfach wäre. Laut dem Behördenpostfachfinder der Agentur ist besagtes Jobcenter nicht dabei. ...
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#11 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
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Zitat:
Da bist du falsch informiert worden. Es ist leider inzwischen die Standardvorgehensweise in der öffentlichen Verwaltung, dass Gesetze aus dem Stegreif erfunden werden. Das Jobcenter ist verpflichtet, ein elektronisches Postfach zu haben, an das du per eBO deine Briefe zustellen kannst. § 173 Abs. 2 Nummer 2. Punkt. Basta. Es ist einfach nur Post auf sicherem digitalem Weg. Um einen Papierbrief ans Jobcenter zu senden, brauchst du ja auch keinen speziellen Account, der dich dazu berechtigen würde. Es bleibt besorgniserregend, mit wieviel Aufwand und Unlauterkeit einige öffentliche Verwaltungen sich gegen Modernisierungen und Erleichterungen für den Bürger stemmen. Erleichterungen, die übrigens auch den Verwaltungen selbst die Arbeit leichter machen könnten, wenn man die Digitalisierung nicht verschlafen hätte, bzw. nicht Geld- und Personalressourcen darauf verschwendet hätte, extra Apps zu entwickeln. Das OZG will, dass der Bürger mit der Onlinefunktion seines Personalausweises unkompliziert seine Anträge stellen und mit den Behörden kommunizieren kann. Wer das inzwischen wirklich vorbildlich umsetzt, ist die Deutsche Rentenversicherung. Wie mir scheint ist es aber auch nur die Deutsche Rentenversicherung. |
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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§ 173 ZPO betrifft die Post VOM Gericht an die Empfänger. Der umgekehrte Weg, also an das Gericht, steht in § 130a ZPO iVm § 14 Abs. 2 FamFG.
Hier gehts aber nicht um das Gericht, sondern um Behörden. Da gibts 3 Grundlagen; im SGB I, in § 3a VwVfG und in § 87a AO. Hier ist das Sozialrecht betroffen, da stehts in § 36a SGB I. Und da scheint es neuerdings zu haken. Und zwar direkt beim Satz 1, der lautet: „Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.“ Einige Behörden legen das Wort „hierfür“ so aus, dass sie selbst bestimmen, in welcher Form elektronische Kommunikation mit ihnen stattfinden darf. Dabei setzen sie auf eigene Lösungen, Online-Portale, Elster, usw. Zwar steht das eBo auch in allen 3 Paragraphen als eine der Formen drin, aber die Argumentation scheint immer zu sein: das EGVP/BeBPO-Postfach der Behörde (also das Pendant zum eBo beim Bürger) diene ausschließlich der Kommunikation zwischen Behörde und Gericht, nicht aber zum Empfang von Post von Bürgern. Es reiche also nicht, dass man die Behörde im Verzeichnis findet. Ich hoffe, dass es bald Rechtsprechung gibt, dass das Stuss ist. Das Bundeszentralamt für Steuern schrieb kürzlich einem Betreuer, der eine Steuer-ID für einen Betreuten per eBo haben wollte, das müsse er schriftlich oder per normaler Mail anfordern. Die haben offensichtlich alle zuviel Asterix gelesen (die Sache mit dem Formular A38).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
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Zitat:
Daher sehe ich es weiterhin so, dass die Frage, ob "der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet" durch den 173 ZPO und eben wesentlich durch diesen, bereits beantwortet ist. Es sind ja nicht die Bürger oder wir Betreuer, die sich eigenmächtig den Zugang erhacken. Er ist da und so vorgesehen. Die spannende Frage an dem Ganzen ist und bleibt: Was treibt Behördenmitarbeiter innerlich an, soviel Arbeit und Energie darauf zu verwenden, das Gelingen einer für die Behörde, den Staat und seine Bürger nützlichen und rechtssicheren Sache mit allen Mitteln zu verhindern? Wie sollen wir eigentlich als Land jemals aus dem Schlamassel kommen, wenn einzelne Amts- und Funktionsträger jederzeit die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Befindlichkeiten über das Staatswohl zu stellen? |
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#14 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Mitunter haben hier die Briefe eine Laufzeit von bis zu 4 Wochen (kein Witz).
Zahlreiche Briefkästen werden gar nicht mehr geleert und immer mehr DHL-Filialen werden geschlossen! Es ist echt schlimm geworden und passend dazu, gibt es seit gestern den (neuen) "Mängelmelder Post" Eines von vielen Beispielen aus diesem Jahr: 1 Buch habe ich gebraucht gekauft, in rund 420 km Entfernung. Der VK sendete es per Buchsendung und es kam 25 Std. (!!!) nachdem der Käufer mir geschrieben hatte, er hätte es gerade los geschickt bei mir an! 1 Buch, welches ich in 25 km Entfernung etwa 1 Woche später kaufte, wurde ebenso per Buchsendung zu mir geschickt (gleicher Preis, gleiche Leistung). Es brauchte ganze 5 WERKtage, bis es bei mir ankam! Wir im Haus bekommen gerade mal 2x pro Woche noch Briefpost, die anderen Tage werden nicht bedient! |
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#15 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#16 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
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@HorstD
Ja, diese deutsche Krankheit heißt "Lust am Ablehnen, Verhindern, Blockieren und im weiteren Sinne am Untergang". Mit dem Datenschutz hast du einen weiteren exemplarischen Knackpunkt erwähnt: Es ist eigentlich großartig, dass wir eine Datenschtzgesetzgebung haben. Ihre Anwendung durch die Bürokraten pervertiert den beabsichtigten Nutzen aber nachgerade. Wer die übermächtige Bürokratie im Land beklagt, sollte weniger auf die Gesetzgebung schauen (auch wenn natürlich manches überreguliert ist). Der Hemmschuh im Land ist nicht die vermeintliche über allem schwebende Bürokratie und schon gar nicht die Gesetzgebung. Es sind meinem Eidruck nach viele einzele an der deutschen Krankheit laborierende Bürokraten in den Amtsstuben, die unser Land lahmlegen. Dort muss die Lösung ansetzen. Politik auf allen Ebenen muss da, wo sie das Heft in der Hand hat, die öffentlich Bediensteten und Beamten stärker diszplinieren und ihnen Rechstreue abverlangen. Komisch, dass man das einfordern muss... Erst heute wollte eine Kommune mir die Ausweisbefreiung für einen dauerhaft Betreuten nicht ohne ärztliches Attest gewähren. Argument: wir machen das immer schon so, und auf unserem Formular ist es so vorgesehen. Und es sei ja wohl ein Leichtes, zum Arzt zu dackeln, um solch ein Attest beizubringen. Da half kein Verweis auf das Gesetz und kein sonstiges Argument. Es half letztendlich die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde wenigstens insofern, dass man nun mal ins Gesetz schauen und mir wieder Bescheid geben wird. Natürlich werde ich das Ding kriegen. 20 zusätzliche Minuten hat es mich gekostet. Zurück zum Ausgangsbeitrag: Wir als Betreuer machen hier geballt stellvertretend für eine ganze Reihe von Bürgern Erfahrungen, die kein Bürger machen sollte. Wenn ich aber bei 10 Amtskontakten täglich 3-4 mal Rechtstreue der Gegenseite einfordern muss, dann kann man sich doch den Verdruss im Lande einigermaßen erklären. Rechnet man das mal unqualifiziert auf die Gesamtbevölkerung um, kommt man ja auf zig Millionen Verdrossene. Das ist gar nicht gut. Es muss behoben werden. Beamtenschaft und öffentlicher Dienst müssen politisch stärker an die Kandare genommen werden. Privilegien darf es nicht mehr ohne die Gegenleistung der Staatsdienlichkeit geben. Und nur der Vollständigkeit halber: In jedem Amt und jeder Behörde sitzen immer noch sehr viele sehr gute, fleißige und rechtstreue Menschen. Es gibt aber inzwischen einfach zuviele von den anderen. |
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Vielleicht gehört es nicht unbedingt hier rein, aber was scout äußert, ist mir auch schonmal untergekommen.
Die Aufsicht über den Betreuer führt doch m.E. nur das Betreuungsgericht. Wie zum Teufel kommt man auf die Idee, ein Owi-Verfahren gegen den Betreuer einzuleiten, weil man bei dem Betroffenen selbst kein Geld bekommt? Ich habe das zwar bisher nur ein mal bei einem Kollegen erwähnt (Wohngeldnachzahlung erhalten, JC wusste nichts, Betreute wollte es nicht melden, Betreuer hat es dann gemacht, weil Sie es nicht gemacht hat. Betreuer kriegt dann einen Anhörbogen für Owi, weil er es erst so spät mitgeteilt habe.) Unabhängig davon dass ich es unerhört finde, auf solche Ideen zu kommen, kann man echt die Owi-Vorschriften aus dem jeweiligen SGB immer und ohne wenn und aber auf den Betreuer anwenden, wenn das Betreuungsgericht die Aufsicht führt? So maßt sich die jeweilige Behörde nach eigenem Ermessen doch auch irgendwie eine Aufsicht an. Aber mal zur Frage des Threads: Ich sehe in dem geschilderten Fall keinen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht. Unverzüglich bedeutet im rechtlichen Sinne, dass etwas ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen ist, also sobald es praktisch möglich und zumutbar ist. In der sozialrechtlichen Praxis werden in der Regel bis zu zwei Wochen nach Kenntnisnahme als noch völlig unproblematisch angesehen. Du hast die Betriebskostenabrechnung am 18. Juni erhalten und bereits am 25. Juni an das Jobcenter weitergeleitet. Damit hast du deine Pflicht klar erfüllt. Dass das Schreiben beim Jobcenter offenbar erst Ende Juli eingegangen ist, fällt nicht in deinen Verantwortungsbereich. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, solche Mitteilungen per Einschreiben oder mit Nachweis zu versenden, solange ein üblicher und zuverlässiger Übermittlungsweg gewählt wurde. Entscheidend ist, dass du die Abrechnung tatsächlich und zeitnah weitergeleitet hast. Dass das Jobcenter das Guthaben im August-Bescheid bereits verrechnet hat, spricht außerdem dafür, dass die Mitteilung rechtzeitig genug eingegangen ist, um noch berücksichtigt zu werden. Der Vorwurf nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II setzt voraus, dass eine pflichtwidrige und vorsätzliche oder fahrlässige verspätete Mitteilung einer wesentlichen Änderung erfolgt ist. Nichts davon sehe ich hier erfüllt, weil du weder verspätet noch schuldhaft gehandelt hast. Geändert von Suprarenin (10.10.2025 um 21:50 Uhr) |
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#18 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 17.09.2025
Ort: Boizenburg Meck-Pom
Beiträge: 2
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Nach Abschaltung der Email Adresse des Jobcenters wurde bei uns eine neue Email Adresse an die Betreuer gegeben, mit der unter einem bestimmten zugewiesenen Schlüssel im Betreff die Emails an das Jobcenter für alle Betreuten verschickt werden können. Es gab scheinbar ausreichend Beschwerden von Betreuern.
Bis jetzt funktioniert das super und es ist bisher alles angekommen und bearbeitet worden. Gruß Mariella |
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#19 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Das ist mal eine gute Nachricht. Ist das nur beim dortigen Jobcenter eingerichtet worden oder auch an allen anderen JC-Standorten?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#20 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Bei uns und mittlerweile unter täglicher Benutzung:
man wird von einem Mitarbeiter unter der eigenen Mailadresse eingeladen, auf diesem Link lädt man ein S/MIME-Zertifikat, ausgestellt von einer Zertifizierungsstelle (.cer) bei der AfA (dadurch auch JC) hoch. Damit ist der verschlüsselte Versand möglich und muss auch akzeptiert werden und darf auch nicht gelöscht werden. Man lädt sich einmalig die Zertifikate zu den Mailadressen herunter, dann läuft es. Hat den angenehmen Nebeneffekt, dass z.B. Verträge, VÄM, EK, WBA etc direkt in der richtigen Abteilung landen. Klingt simpel, die erste Einrichtung ist aber eher was für IT-Erfahrene (oder digital natives ), bei der Agentur kann man nur .cer hochladen, i.d.R. erhält man das Zertifikat in einem .pfx-Container, muss man also erst umwandeln. Und das Hinterlegen des Zertifikat ist je nach genutztem Mailprogramm auch tricky.Weiter netter nebeneffekt, man steigert die eigene Glaubwürdigkeit mit signierten Mails. Inkassos nutzen u.a. teilweise auch zur Verschlüsselung, da kam es auch sehr gelegen, dass dadurch nachgewiesen werden konnte, dass die Mail definitiv ankam. |
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