Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergang Bürgergeld zu Grundsicherung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Spätestens nach Mitteilung der Einstellung und Nichtzahlung hättest Du aus meiner Sicht einen Antrag gem. § 86b Abs 2 SGG ...
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#13 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Deshalb ja
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Moin
![]() Heute gab es die Rückmeldung der Grundsicherung: Sie wären nicht zuständig, weil Betreute im Hospiz ist, Aufnahme im Hospiz war am 02.12. (Mietwohnung ist noch nicht gekündigt) Es ist aber doch so, dass die Kosten der Unterkunft während der Hospiz-Zeit trotzdem übernommen werden, oder? Und die Betreute hat doch Anspruch auf den Regelbedarf, wenn vielleicht auch gekürz? Grusi sag, es gibt die Vollversorgung im Hospiz ich meine klar wird durch krankenversicherung und Spendengelder finanziert, aber Ausgaben wie z.B ein Handyvertrag bestehen doch trotzdem und müssen gezahlt werde. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der Fall lässt mich verzweifeln und ich bin noch nicht lange Betreuer |
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