Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergang Bürgergeld zu Grundsicherung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
folgende Frage:
Behörde stellt Bürgergeld-Bezug ein zum 30.11.25, Erwerbsfähigkeit nicht mehr vorhanden
Heute Brief der Grundsicherung sie brauchen noch ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Hallo,
folgende Frage: Behörde stellt Bürgergeld-Bezug ein zum 30.11.25, Erwerbsfähigkeit nicht mehr vorhanden Heute Brief der Grundsicherung sie brauchen noch Unterlagen, scheinbar hatte Betreute Antrag gestellt, als dies noch ging.. nun liegt sie im Koma und ich habe Betreuung übernommen Wie stelle ich nun sicher, dass sie Leistungen erhält? Jobcenter ist doch zuständig, bis Grundsicherung Antrag durch ist, oder liege Ich falsch? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Was liegt der Einstellung des Bürgergelds zugrunde?
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Vermutlich die Erwerbsfähigkeit aufgrund Krebserkrankung, Betreute wird nun auch ins Hospiz verlegt.
Beim Jobcenter hatte Ich mich vor Wochen gemeldet und selber Bescheid gegeben, dass Erwerbsfähigkeit von über 3 Stunden nicht mehr vorliegen könnte und um weiteres Vorgehen gebeten. Letzte Woche dann Anruf, dass Bürgergeld eingestellt wird zum 30.11. Vom Grundsicherungsamt nun Post bekommen, das wohl Antrag auf Grusi gestellt wurde und noch Unterlagen fehlen.. aber nun Bürgergeld eingestellt und Grusi noch nicht durch.. wer zahlt nun. Anspruch EM Rente besteht nicht |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Hat der Rentenversicherungsträger die Erwerbsminderung festgestellt?
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
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Jedenfalls mit Aufnahme ins Hospiz besteht kein Anspruch auf Bürgergeld mehr, § 7 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB II. Die Sache mit dem Krankenhaus gilt hier nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Aber das JC kann nicht einfach vor Aufnahme im Hospiz einstellen...
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#7 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Das Jobcenter hat solange zu leisten bis das Sozialamt übernimmt. Die können das über einen Erstatter machen. Ich schätze in anbetracht der Situation einstweiligen Rechtsschutz als probates Mittel an.
VG der_andre |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Gibt es eine Gesetzesgrundlage dazu? Die Betreute hat für Dezember kein Geld bekommen, also konnte auch die Miete nicht gezahlt werden, ebenso offene Rechnungen.
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Bitte beantworte mal die Rückfragen.
Was hast Du dagegen unternommen? |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Mir wurde es erst telefonisch Ende November mitgeteilt, das der Bürgergeld Bezug eingestellt wurde. Der Betreuten wurde es angeblich früher mitgeteilt.
Ich habe daraufhin an das Jobcenter geschrieben, dass die Existenz somit gefährdet ist und auf Weiterzahlung verwiesen mit der Antrag der Grusi durch ist. Beim Sozialamt habe ich Grundsicherung beantragt. Einen Bescheid gibt es noch nicht |
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