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Wohngeld- Grundsicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohngeld- Grundsicherung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Was Ich als Anfänger noch nicht so Recht verstanden habe: Betreuter behieht eine Rente ca 1200€ Vermögen knapp unter 10.000€ ...


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Alt 21.12.2025, 06:53   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard Wohngeld- Grundsicherung

Was Ich als Anfänger noch nicht so Recht verstanden habe:

Betreuter behieht eine Rente ca 1200€ Vermögen knapp unter 10.000€ zudem bezieht er Wohngeld.

Nun zieht er demnächst von eigener Wohnung in besondere Wohform. Die Wohnung muss noch drei Monate weiterbezahlt werden, also doppelte Kosten für 3 Monate. Ich beantrage die doppelte Übernahme für die Kosten beim Sozialamt, ebenso die Kosten der Räumung.

Ist er danach automatisch im Grundsicherungsbezug?

Denn bei ihm macht seine Rente und Wohngeld viel mehr Sinn als Grundsicherung, er hätte gerade mal ein paar Euro Anspruch auf Grundsicherung. Sein Vermögen ist zwar knapp unter 10.000€ aber sein Einkommen abzüglich der Miete bes. Wohnform liegt 5-6€ unter der Regelbedarfsstufe 2. Mit einem Wohngeldzuschuss wird er monatlich besser bei weg kommen.

Aber die doppelte Mietkosten kann Ich ja trotzdem beantragen- aber was ist danach? Ist der Betreute durch einen Antrag auf doppelte Übernahme der Wohnkosten direkt im Grundsicherungsbezug? Denn Grundsicherung und Wohngeld geht ja nicht gleichzeitig.

Oder kann man für die 3 Monate Hilfen vom Sozialamt beziehen und danach wieder Wohngeld beantragen, so dass die Grundsicherung wegfällt?

Vielleicht kann mit jemand helfen..

Viele Grüße
N_ikis ist offline  
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Alt 21.12.2025, 19:13   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Ist er danach automatisch im Grundsicherungsbezug?
Wäre er, wenn das Einkommen + Wohngeld nicht ausreicht

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Oder kann man für die 3 Monate Hilfen vom Sozialamt beziehen und danach wieder Wohngeld beantragen, so dass die Grundsicherung wegfällt?
Ja
Suprarenin ist offline  
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Alt 21.12.2025, 21:04   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Wäre er, wenn das Einkommen + Wohngeld nicht ausreicht


Ja
Danke für deine Antwort.

Er hat 9.000€ auf dem Konto könnte die doppelte Mieten zahlen.

Wenn ich die Übernahme der Mietkosten beantrage.. macht es Sinn die Kosten erstmal offen zu lassen? Denn wenn ich bezahle, sagt dass Sozialamt evtl wir zahlen nicht, weil Betreuter es sich ja leisten konnte?

VG
N_ikis ist offline  
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Alt 21.12.2025, 21:13   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 191
Standard

Welche Kosten willst du offen lassen?

Du wirst den Mietvertrag vorlegen müssen, ebenso Angebote zur Räumung der Wohnung.

Oder meinst du, du stellst die Zahlung an den Vermieter ein? Da wäre ich vorsichtig, Stichwort Mahngebühren usw.!
ItsMe ist offline  
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Alt 21.12.2025, 21:52   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Denn wenn ich bezahle, sagt dass Sozialamt evtl wir zahlen nicht, weil Betreuter es sich ja leisten konnte?
In diesem Fall würde ich die Miete weiter bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Das Sozialamt hätte gar keine Grundlage, zu sagen, der Betreute konnte es sich weiter leisten, wenn das Schonvermögen nicht überschritten ist. Und wenn doch, kannst du entsprechende Rechtsmittel einlegen.


Zahlungen trotz Fälligkeit nicht zu zahlen ist immer einzelfallabhängig.
Suprarenin ist offline  
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Alt 22.12.2025, 11:14   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
In diesem Fall würde ich die Miete weiter bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Das Sozialamt hätte gar keine Grundlage, zu sagen, der Betreute konnte es sich weiter leisten, wenn das Schonvermögen nicht überschritten ist. Und wenn doch, kannst du entsprechende Rechtsmittel einlegen.


Zahlungen trotz Fälligkeit nicht zu zahlen ist immer einzelfallabhängig.
Vielen Dank!

Ich würde die Wohngeldstelle informieren, dass Antrag beim Sozialamt gestellt wurde wegen Mietübernahme der doppelten Miete, stellen die dann sofort die Zahlung ein oder fordern die erst was zurück, sobald es einen Bescheid gibt

Sorry ist mein erster Fall mit Umzug in eine Wohngrupp.
N_ikis ist offline  
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Alt 22.12.2025, 11:45   #7
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
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Beim Grusi Antrag musst Du das Wohngeld angeben, den rest regeln die untereinander.
Mächschen ist offline  
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Alt 22.12.2025, 12:05   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Beim Grusi Antrag musst Du das Wohngeld angeben, den rest regeln die untereinander.
Alles klar, danke dir!!
N_ikis ist offline  
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Alt 22.12.2025, 14:56   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Wie Mächschen, es schadet aber trodzdem nicht, einmal bei dem anderen Bescheid zu sagen, dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde
Suprarenin ist offline  
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Alt 22.12.2025, 15:20   #10
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
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Würde ich im Fall Wohngeld --> SGB (X)II aber nicht tun, weil das dazu führen kann, dass das Wohngeld eingestellt ist, bevor die Grundsicherung bewilligt ist.

Das Wohngeld im SGB (X)II Antrag erwähnen reicht, den Rest machen die Behörden untereinander.
Mächschen ist offline  
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