Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohngeld- Grundsicherung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Was Ich als Anfänger noch nicht so Recht verstanden habe:
Betreuter behieht eine Rente ca 1200€ Vermögen knapp unter 10.000€ ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
|
Was Ich als Anfänger noch nicht so Recht verstanden habe:
Betreuter behieht eine Rente ca 1200€ Vermögen knapp unter 10.000€ zudem bezieht er Wohngeld. Nun zieht er demnächst von eigener Wohnung in besondere Wohform. Die Wohnung muss noch drei Monate weiterbezahlt werden, also doppelte Kosten für 3 Monate. Ich beantrage die doppelte Übernahme für die Kosten beim Sozialamt, ebenso die Kosten der Räumung. Ist er danach automatisch im Grundsicherungsbezug? Denn bei ihm macht seine Rente und Wohngeld viel mehr Sinn als Grundsicherung, er hätte gerade mal ein paar Euro Anspruch auf Grundsicherung. Sein Vermögen ist zwar knapp unter 10.000€ aber sein Einkommen abzüglich der Miete bes. Wohnform liegt 5-6€ unter der Regelbedarfsstufe 2. Mit einem Wohngeldzuschuss wird er monatlich besser bei weg kommen. Aber die doppelte Mietkosten kann Ich ja trotzdem beantragen- aber was ist danach? Ist der Betreute durch einen Antrag auf doppelte Übernahme der Wohnkosten direkt im Grundsicherungsbezug? Denn Grundsicherung und Wohngeld geht ja nicht gleichzeitig. Oder kann man für die 3 Monate Hilfen vom Sozialamt beziehen und danach wieder Wohngeld beantragen, so dass die Grundsicherung wegfällt? Vielleicht kann mit jemand helfen.. Viele Grüße |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
|
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
|
Danke für deine Antwort.
Er hat 9.000€ auf dem Konto könnte die doppelte Mieten zahlen. Wenn ich die Übernahme der Mietkosten beantrage.. macht es Sinn die Kosten erstmal offen zu lassen? Denn wenn ich bezahle, sagt dass Sozialamt evtl wir zahlen nicht, weil Betreuter es sich ja leisten konnte? VG |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 191
|
Welche Kosten willst du offen lassen?
Du wirst den Mietvertrag vorlegen müssen, ebenso Angebote zur Räumung der Wohnung. Oder meinst du, du stellst die Zahlung an den Vermieter ein? Da wäre ich vorsichtig, Stichwort Mahngebühren usw.! |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
|
Zitat:
Zahlungen trotz Fälligkeit nicht zu zahlen ist immer einzelfallabhängig. |
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
|
Zitat:
Ich würde die Wohngeldstelle informieren, dass Antrag beim Sozialamt gestellt wurde wegen Mietübernahme der doppelten Miete, stellen die dann sofort die Zahlung ein oder fordern die erst was zurück, sobald es einen Bescheid gibt Sorry ist mein erster Fall mit Umzug in eine Wohngrupp. |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
|
Beim Grusi Antrag musst Du das Wohngeld angeben, den rest regeln die untereinander.
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
|
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
|
Wie Mächschen, es schadet aber trodzdem nicht, einmal bei dem anderen Bescheid zu sagen, dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
|
Würde ich im Fall Wohngeld --> SGB (X)II aber nicht tun, weil das dazu führen kann, dass das Wohngeld eingestellt ist, bevor die Grundsicherung bewilligt ist.
Das Wohngeld im SGB (X)II Antrag erwähnen reicht, den Rest machen die Behörden untereinander. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|