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Geburtsurkunde in die Akte der besonderen Wohnform?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geburtsurkunde in die Akte der besonderen Wohnform? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg*innen, mich hat die Bitte einer besonderen Wohnform erreicht, ich möge Kopien des Stammbuchs meiner Betreuten zur Akte einreichen. ...


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Alt 14.01.2026, 07:12   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
Standard Geburtsurkunde in die Akte der besonderen Wohnform?

Liebe Kolleg*innen,


mich hat die Bitte einer besonderen Wohnform erreicht, ich möge Kopien des Stammbuchs meiner Betreuten zur Akte einreichen.


Man sei von der Einrichtungsleitung dazu aufgefordert worden.


Ich bin hier aus Gründen des Datenschutzes unsicher, ob ich dieser Bitte nachkommen soll. Meiner Meinung nach sollten nur Daten gesammelt werden, die für die Erfüllung des Dienstleistungsvertrages nötig sind.


Wie verhaltet Ihr Euch bei solchen Anfragen?
Marsupilami ist offline  
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Alt 14.01.2026, 11:06   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
Standard

Ich würde erstmal nachfragen, wofür die Urkunden benötigt werden.
Mächschen ist offline  
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Alt 14.01.2026, 11:13   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Hallo,

ich kenne diese Verfahrensweise nicht. M.E. besteht auch keine Verpflichtung hierfür. Und datenschutzrechtlich wäre ich mir auch nicht sicher.

Frag doch mal die Einrichtung, warum?

Das einzige, was ich mir in diesem Zusammenhang vorstellen könnte, wäre ein Nachweis zur Weitergabe an öffentliche Stellen beim Ableben d. Betreuten. Sofern die Betreute zustimmt, kann man dies ja machen.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 14.01.2026, 13:53   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
Standard

Im habe nur die Antwort bekommen, die Heimleitung habe das angeordnet.
Ich schicke da keine solchen Unterlagen hin.
Der Heimträger ist Dienstleister und kriegt von mir nur das, was er ihm Rahmen seines Auftrags braucht.
Marsupilami ist offline  
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Alt 14.01.2026, 16:32   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
Standard

Rechnen die mit dem Tod des Bewohners? Wenn ja, hätten die eine Meldepflicht ans Standesamt, § 30 PStG. Für diese Mitteilung müssen die den Geburtsort und das Geburtsstandesamt wissen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.01.2026, 12:09   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Rechnen die mit dem Tod des Bewohners? Wenn ja, hätten die eine Meldepflicht ans Standesamt, § 30 PStG. Für diese Mitteilung müssen die den Geburtsort und das Geburtsstandesamt wissen.

Nein, die Betreute ist Mitte 40 und bumsfidel.
Die Leiterin der besonderen Wohnform habe mit dem Ordnungsamt dieses neue Verfahren abgestimmt, um das Verwaltungsverfahren im Fall der Fälle zu erleichtern.
Marsupilami ist offline  
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Alt 20.01.2026, 13:14   #7
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,118
Standard

Ich halte das für Käse. Kein Pflegeheim (mit dem deutlich erhöhten Risiko des Ablebens) verlangte je eine Geburtsurkunde.


Da hat sich die Verwaltung wieder etwas ausgedacht.
Tomas11 ist offline  
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Alt 20.01.2026, 13:24   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
Standard

Was sagt denn das Ordnungsamt dazu?

Ich meine, den Geburtsort kann die Einrichtung bei Tod beim EMA erfragen.
Mächschen ist offline  
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Alt 20.01.2026, 13:36   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
Standard

Ich würde das zur Kenntnis nehmen und Ablegen, wo auch "Anweisungen" von Filialleitern von Banken etc. abgelegt werden...
Ansonsten, wie bereits gesagt, allenfalls wenn es der flüssigeren Abwicklung dient. Und auch nur wenn vom Betreuten ausdrücklich so gewünscht.
Tschak ist offline  
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