Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausnotruf während Heimaufnahme im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi,
die B wurde in ein APH aufgenommen, der Kostenräger frolockt da deutlich billiger.
Aufnahme Kurzzeit war in 10/25, vollstationär ...
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#1 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,118
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Hi,
die B wurde in ein APH aufgenommen, der Kostenräger frolockt da deutlich billiger. Aufnahme Kurzzeit war in 10/25, vollstationär zum 11.11. Das Sozialamt weigert sich für die Wohnung den Hausnotruf in 12/25 zu übernehmen. Die Dame ist etwas unfreiwillig in der Einrichtung und wünscht dringend die Rückkehr in die wohnung. Ich kenne es so, dass hier Frist gelassen wird ob eine Ergolung stattfindet bevor die Wohnung (bzw damit zusammenhängende Verträge) gekündigt werden (müssen) Natürlich liegt auch noch keine Genehmigung zur Kündigung der Wohnung vor. Lohnt ein Widerspruch? |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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Naja , die Betreute hält sich ja nicht zu Hause auf, da kann der Hausnotruf ja auch gekündigt werden.
Falls sie wieder zurück in die Häuslichkeit geht ist er ja schnell wieder installiert. Da finde ich die Forderung des Sozialamts nachvollziehbar.
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