Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeiten LVR oder Sozialamt KZP? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
- B. in Wohneinrichtung für psy. kranke Menschen (LVR Kostenträger)
- B. PG 3
- B. war in KZP
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
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Moin,
- B. in Wohneinrichtung für psy. kranke Menschen (LVR Kostenträger) - B. PG 3 - B. war in KZP - Eigenanteil KZP Kostenerstattung beim Sozialamt beantragt - Sozialamt sieht bei PG 4-5 Zuständigkeit beim LVR - B. bekommt bereits Grundsicherung und Sozialamt beglückt mich mit kompletten Antragsgewussel, statt 2 Türen weiter zu schlappen und die Akte bei der Kollegin zu holen ... Das sieht für mich so nach Zuständigkeitsgerangel aus bzw. wollen mich blöd auflaufen lassen. Wenn jemand Grundsicherungsleistungen bekommt, dann müsste doch unabhängig vom PG der Sozialhilfeträger für die Kostenübernahme der KZP zuständig sein, oder irre ich mich? Wie seht ihr das?
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin Moin
Das sehe ich auch so. Zumindest für die Eigenanteile. So einen Fall habe ich auch gerade mit einer Betreuten in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen und Bezug von Grundsicherung. Nach einem Sturz gab es eine OSH- und Hüft-OP. Anschlussheilbehandlung ginge nur ohne Anschluss und in drei Monaten. Entlassung in die EGH-Einrichtung. Weil sie mit den Treppen überfordert war: Kurzzeitpflege. KV lehnt ab, weil sie sonst in einer EGH Einrichtung wohnt. Parallel Antrag beim Sozialamt gestellt. Die Sachbearbeiterin gibt die Zicke und übersieht, dass sie für die eigene Unterstützung an ihre KollegInnen im EGH-Bereich verwiesen wurde. Schweigepflichtentbindung etc. alles mitgeliefert. Ich tippe bei beiden Kostenträgern (KV und Sozi) auf die Notwenigkeit des Klageweges, was bei mir bisher nur extrem selten notwendig wurde. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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