Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Zuständigkeiten LVR oder Sozialamt KZP?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeiten LVR oder Sozialamt KZP? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, - B. in Wohneinrichtung für psy. kranke Menschen (LVR Kostenträger) - B. PG 3 - B. war in KZP ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 20.01.2026, 14:54   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,173
Standard Zuständigkeiten LVR oder Sozialamt KZP?

Moin,


- B. in Wohneinrichtung für psy. kranke Menschen (LVR Kostenträger)
- B. PG 3
- B. war in KZP
- Eigenanteil KZP Kostenerstattung beim Sozialamt beantragt
- Sozialamt sieht bei PG 4-5 Zuständigkeit beim LVR
- B. bekommt bereits Grundsicherung und Sozialamt beglückt mich mit kompletten Antragsgewussel, statt 2 Türen weiter zu schlappen und die Akte bei der Kollegin zu holen ...


Das sieht für mich so nach Zuständigkeitsgerangel aus bzw. wollen mich blöd auflaufen lassen. Wenn jemand Grundsicherungsleistungen bekommt, dann müsste doch unabhängig vom PG der Sozialhilfeträger für die Kostenübernahme der KZP zuständig sein, oder irre ich mich?


Wie seht ihr das?
__________________
Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2026, 21:20   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
Standard

Moin Moin


Das sehe ich auch so. Zumindest für die Eigenanteile.
So einen Fall habe ich auch gerade mit einer Betreuten in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen und Bezug von Grundsicherung.
Nach einem Sturz gab es eine OSH- und Hüft-OP.
Anschlussheilbehandlung ginge nur ohne Anschluss und in drei Monaten.
Entlassung in die EGH-Einrichtung. Weil sie mit den Treppen überfordert war: Kurzzeitpflege.
KV lehnt ab, weil sie sonst in einer EGH Einrichtung wohnt.
Parallel Antrag beim Sozialamt gestellt. Die Sachbearbeiterin gibt die Zicke
und übersieht, dass sie für die eigene Unterstützung an ihre KollegInnen im EGH-Bereich verwiesen wurde. Schweigepflichtentbindung etc. alles mitgeliefert.


Ich tippe bei beiden Kostenträgern (KV und Sozi) auf die Notwenigkeit des Klageweges, was bei mir bisher nur extrem selten notwendig wurde.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40