Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablehnung Wohngeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi,
ich übernahm in 11/25 eine Betreuung. Unterlagen gibt es nicht.
in 12/25 stellte ich einen formlosen Wohngeldantrag, nachdem ich ...
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#1 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,121
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Hi,
ich übernahm in 11/25 eine Betreuung. Unterlagen gibt es nicht. in 12/25 stellte ich einen formlosen Wohngeldantrag, nachdem ich Einsicht in sein Konto hatte. Ende 12/25 kam schon die Androhung des Leistungsversagens. Ich teilte daraufhin mit, noch nicht alle Unterlagen zu besitzen. U.a. fehlte der Betreuerausweis, der Mietvertrag usw. Heute zog ich die Zurückweisung meines Antrags "mangels Mitwirkung" mit den Hinweis Klage am VerwG ist zulässig aus der Post. Ich gehe davon aus, die Klage ginge satt durch? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Ich würde Klage erheben und die Korrespondenz mit der Wohngeldstelle beifügen.
Sobald die fehlenden Unterlagen vorliegen, diese an Gericht und Wohngeldstelle übersenden. Wie der Richter es sieht, wird er mitteilen, aber ich denke mal, die Behörde würde auf die Klage hin den Versagungsbescheid aufheben. |
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