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Krankengeld-Bürgergeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeld-Bürgergeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Leistungsanspruch ruht doch gar nicht......


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Alt 30.03.2026, 00:06   #31
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Der Leistungsanspruch ruht doch gar nicht...
Mächschen ist offline  
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Alt 30.03.2026, 20:20   #32
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Der Leistungsanspruch ruht doch gar nicht...
Leider doch, zunächst hat der Betreute Krankengeld erhalten.

Nun kam ein Brief, aufgrund Beitragsschulden wird kein Krankengeld mehr gezahlt, Leistungsanspruch ruht erstmal.

20€ Ratenzahlung angeboten, damit der Betreute weiter Krankengeld erhält. Nun kam heute die Antwort, KV will 50€ Rate, so hätte er sogar noch weniger als beim Bürgergeld (weil die Miete erhöht wurde).

Jetzt wieder Bürgergeld beantragen wäre nahe liegend, oder?
N_ikis ist offline  
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Alt 30.03.2026, 20:47   #33
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Ich denke, Du musst Widerspruch einlegen oder hast Du auf eine Mahnung nicht reagiert?

Es dürfte auch gegen Treu und Glauben verstoßen, zunächst eine Ratenzahlungsvereinbarung zu wollen, später eine Aufrechnung und dann die Leistungen einzustellen.

Beantrage vorsorglich Bürgergeld diesen Monat noch.

Bezüglich der Höhe der Rate diskutiere am besten mal telefonisch mit dem Sachbearbeiter.
Mächschen ist offline  
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Alt 30.03.2026, 22:00   #34
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Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Krankengeld gehört nicht zur Akutbehandlung. Wird daher bei einem Ruhen nach § 16 Abs. 3a SGB V eingestellt. Wenn er aber anspruchsberechtigt nach SGB II oder XII ist, muss die Ruhensanordnung beendet werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.03.2026, 22:12   #35
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 151
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Ich denke, Du musst Widerspruch einlegen oder hast Du auf eine Mahnung nicht reagiert?

Es dürfte auch gegen Treu und Glauben verstoßen, zunächst eine Ratenzahlungsvereinbarung zu wollen, später eine Aufrechnung und dann die Leistungen einzustellen.

Beantrage vorsorglich Bürgergeld diesen Monat noch.

Bezüglich der Höhe der Rate diskutiere am besten mal telefonisch mit dem Sachbearbeiter.

Danke, ja, habe heute direkt Bürgergeld beantragt.

Erst hatten sie Krankengeld gezahlt, dann war denen aufgefallen das Schulden bestehen und dann wollten Sie aufrechnen, alles in einem Brief mitgeteilt.
N_ikis ist offline  
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Alt 06.04.2026, 09:49   #36
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Ort: Balkonien
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Bin da noch über etwas gestolpert BSG, 08.02.2006 - B 1 KR 65/05 B seit dem es aber kleinere Änderungen im SGB V gab.
Mächschen ist offline  
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