Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeld-Bürgergeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Leistungsanspruch ruht doch gar nicht......
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#31 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Der Leistungsanspruch ruht doch gar nicht...
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#32 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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Leider doch, zunächst hat der Betreute Krankengeld erhalten.
Nun kam ein Brief, aufgrund Beitragsschulden wird kein Krankengeld mehr gezahlt, Leistungsanspruch ruht erstmal. 20€ Ratenzahlung angeboten, damit der Betreute weiter Krankengeld erhält. Nun kam heute die Antwort, KV will 50€ Rate, so hätte er sogar noch weniger als beim Bürgergeld (weil die Miete erhöht wurde). Jetzt wieder Bürgergeld beantragen wäre nahe liegend, oder? |
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#33 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Ich denke, Du musst Widerspruch einlegen oder hast Du auf eine Mahnung nicht reagiert?
Es dürfte auch gegen Treu und Glauben verstoßen, zunächst eine Ratenzahlungsvereinbarung zu wollen, später eine Aufrechnung und dann die Leistungen einzustellen. Beantrage vorsorglich Bürgergeld diesen Monat noch. Bezüglich der Höhe der Rate diskutiere am besten mal telefonisch mit dem Sachbearbeiter. |
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#34 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
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Krankengeld gehört nicht zur Akutbehandlung. Wird daher bei einem Ruhen nach § 16 Abs. 3a SGB V eingestellt. Wenn er aber anspruchsberechtigt nach SGB II oder XII ist, muss die Ruhensanordnung beendet werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#35 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 151
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Zitat:
Danke, ja, habe heute direkt Bürgergeld beantragt. Erst hatten sie Krankengeld gezahlt, dann war denen aufgefallen das Schulden bestehen und dann wollten Sie aufrechnen, alles in einem Brief mitgeteilt. |
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#36 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Bin da noch über etwas gestolpert BSG, 08.02.2006 - B 1 KR 65/05 B seit dem es aber kleinere Änderungen im SGB V gab.
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