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Krankengeld-Bürgergeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeld-Bürgergeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Fall: Betreuter hat die letzten 2 Jahre Bürgergeld bezogen Vom 17.11.-31.12 dann einen Job angetreten, zum 31.12. wurde er ...


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Alt 27.01.2026, 12:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 77
Standard Krankengeld-Bürgergeld

Folgender Fall:

Betreuter hat die letzten 2 Jahre Bürgergeld bezogen

Vom 17.11.-31.12 dann einen Job angetreten, zum 31.12. wurde er während der Probezeit gekündigt.

Am 13.12. wurde er in die psychiatrische Klinik eingeliefert, dort muss er auch erstmal bleiben, bzw ist seitdem dort.

Ich wurde Mitte Januar per Eilbetreuung bestellt, habe direkt SGB 2 Leistungen beantragt, damit die Miete gesichert ist, heute kam auch der Bescheid erstmal bis März 2026.

Ich habe jetzt erst die Info gekommen, dass er schon im Dezember in die Klinik gekommen ist, nicht im Januar wie angenommen. also während er noch angestellt war, kam er in die Klinik.

Besteht nun erstmal eher der Anspruch auf Krankengeld und nicht auf Bürgergeld?

Liege Ich richtig, dass Ich Antrag auf Krankengeld beantrage und gleichzeitig das Jobcenter darüber informiere?

Rechnen die dann später miteinander ab? Ich möchte verhindern, dass der Betreute nach meiner Mitteilung an das Jobcenter trotzdem noch Leistungen erhält, damit die Miete gezahlt werden kann, weil die Prüfung Krankengeld ja vermutlich etwas dauert und damit das Jobcenter nicht einfach die Zahlung einstellt..?

Viele Grüße

Nik
N_ikis ist offline  
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Alt 27.01.2026, 12:50   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
Standard

Krankengeld ist keine antragsabhängige Leistung.

Aber wichtig ist jetzt, sich zu kümmern, dass Krankengeld fließt und auch Krankenkasse den SGB II Antrag mitzuteilen.

Umgekehrt dem Jobcenter mitteilen, dass Du einen vorrangigen Anspruch auf Krankengeld für möglich hältst und Dich kümmerst. Lohnfortzahlung ist aber wie lange geflossen?
Wahrscheinlich war die Kündigung nach Mitteilung des KH Aufenthalts, da muss der Arbeitgeber etwas länger zahlen, kann dir die Krankenkasse genauer erklären.

Dem Grunde nach muss das Jobcenter aber erstmal leisten, wird sich die Leistungen aber von der Krankenkasse erstatten lassen.
Mächschen ist offline  
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Alt 27.01.2026, 14:18   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 77
Standard

Der AG hat bis zum Ende gezahlt. Die Kündigung kam schriftlich 2 Tage nachdem der Betreute ins KH eingeliefert wurde (während Probezeit)

Das heißt, auch wenn Ich das Jobcenter informiere, dass Krankengeld geprüft wird, zahlen die erstmal weiter bzw. müssen?
N_ikis ist offline  
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Alt 27.01.2026, 15:37   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
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Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Der AG hat bis zum Ende gezahlt.

Das heißt, auch wenn Ich das Jobcenter informiere, dass Krankengeld geprüft wird, zahlen die erstmal weiter bzw. müssen?
Was heißt bis zum Ende?

Unterstellt, der Betroffene hat am 13.12. nicht gearbeitet, muss der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vom 15.12. bis 23.01. leisten, soweit er die Vermutung nicht widerlegen kann, aufgrund der AU gekündigt zu haben.
Was steht denn in der Kündigung?

Vom 13. - 14.12. sowie ab 24.01. gäbe es dann Krankengeld.

Das JC musst Du informieren, weiterzahlen müssen sie auch erstmal, haben aber dann einen Anspruch gegen die Krankenkasse.
Vielleicht ist Bürgergeld auch höher als Krankengeld + Wohngeld.
Wenn das JC einstellt, weil Krankengeld in Aussicht ist, musst Du dagegen vorgehen.


Wie ist denn dein Aufgabenkreis?

Geändert von Mächschen (27.01.2026 um 15:54 Uhr)
Mächschen ist offline  
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Alt 28.01.2026, 19:38   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 77
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Was heißt bis zum Ende?

Unterstellt, der Betroffene hat am 13.12. nicht gearbeitet, muss der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vom 15.12. bis 23.01. leisten, soweit er die Vermutung nicht widerlegen kann, aufgrund der AU gekündigt zu haben.
Was steht denn in der Kündigung?

Vom 13. - 14.12. sowie ab 24.01. gäbe es dann Krankengeld.

Das JC musst Du informieren, weiterzahlen müssen sie auch erstmal, haben aber dann einen Anspruch gegen die Krankenkasse.
Vielleicht ist Bürgergeld auch höher als Krankengeld + Wohngeld.
Wenn das JC einstellt, weil Krankengeld in Aussicht ist, musst Du dagegen vorgehen.


Wie ist denn dein Aufgabenkreis?
Der Arbeitgeber hat innerhalb der Probezeit zum 31.12. gekündigt, da der Betroffene ab dem 13.12. nicht mehr zur Arbeit gekommen ist.

Die Lohnauszahlung Dezember 2025 hat stattgefunden.

Aufgabenbereich unter anderem Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Verwicherungen usw., Wohnungsngelegenheiten, Gesundheitssorge, Freiheitsentziehende Unterbringung,

Bürgergeld ist nicht höher als der Dezember Lohn..
N_ikis ist offline  
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Alt 28.01.2026, 20:29   #6
Gehört zum Inventar
 
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Beiträge: 2,505
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Hat der Betroffene SV Meldungen erhalten, aus denen sich ergibt, dass er von der Sozialversicherung abgemeldet wurde?

Kleiner oder großer Arbeitgeber?
Mächschen ist offline  
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Alt 28.01.2026, 20:36   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 77
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hat der Betroffene SV Meldungen erhalten, aus denen sich ergibt, dass er von der Sozialversicherung abgemeldet wurde?

Kleiner oder großer Arbeitgeber?
Kleiner Arbeitgeber. Von der Krankenversicherung gab es ein Schreiben Versicherungszeit 17.11.-31.12. kv pflichtige Beschäftigte.
N_ikis ist offline  
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Alt 28.01.2026, 21:25   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
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Wenn der Arbeitgeber zum 31.12. abgemeldet hat, kann dir die Krankenkasse genauer sagen, ob das die Jahres- oder Abmeldung war oder das Januar Gehalt nicht zahlt, würde ich mit dem Betroffenen mal sprechen, ob er da weiter arbeiten möchte oder nicht.

Dann würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen, also anrufen, der weiß schon Bescheid, also kurz vorstellen, dass Du beauftragt bist, dich um die Finazen zu kümmern und fragen, ob er bereit ist die Lohnfortzahlung nachzuzahlen, weil sonst erstmal die Krankenkasse und das Jobcenter kämen und das für euch beide Arbeit bedeute.

Und kannst auch fragen, ob er den Betroffenen weiterbeschäftigen möchte oder nicht.
Mächschen ist offline  
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Alt 28.01.2026, 21:59   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 77
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Wenn der Arbeitgeber zum 31.12. abgemeldet hat, kann dir die Krankenkasse genauer sagen, ob das die Jahres- oder Abmeldung war oder das Januar Gehalt nicht zahlt, würde ich mit dem Betroffenen mal sprechen, ob er da weiter arbeiten möchte oder nicht.

Dann würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen, also anrufen, der weiß schon Bescheid, also kurz vorstellen, dass Du beauftragt bist, dich um die Finazen zu kümmern und fragen, ob er bereit ist die Lohnfortzahlung nachzuzahlen, weil sonst erstmal die Krankenkasse und das Jobcenter kämen und das für euch beide Arbeit bedeute.

Und kannst auch fragen, ob er den Betroffenen weiterbeschäftigen möchte oder nicht.
Die haben ja fristgerecht während der Probezeit gekündigt- Er ist momentan auch nicht in der Lage adäquat zu antworten, bzw kann aktuell auch nicht arbeiten.

Ich habe jetzt bei der KV eine Prüfung auf Krankengeld gestellt, sowie dem Jobcenter mitgeteilt, dass Ich das gemacht habe und die sonst untereinander abrechnen müssen.

Ich hoffe, dass passt so?
N_ikis ist offline  
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Alt 28.01.2026, 22:45   #10
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Beiträge: 2,505
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Gekündigt wurde fristgerecht, jedoch ist die Lohnfortzahlung dennoch zu leisten.

Wenn die Krankenkasse Krankengeld zahlt, geht der Anspruch insoweit in der Höhe des Krankengeldes auf die Krankenkasse über, diese macht ihn dann beim Arbeitgeber geltend.

Ist Krankengeld < Bürgergeld, wird das Jobcenter den Rest auf sich überleiten und geltend machen.

Den verbleibenden Rest wirst Du eh selbst geltend machen müssen...

Die Formulare für das Krankengeld hast Du bereits ausgefüllt?
KK muss sowas wie Anzahl und Alter der Kinder oder SteuerID haben.
Mächschen ist offline  
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